Bessere finanzielle Förderung der beruflichen Fortbildung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Bessere finanzielle Förderung der beruflichen Fortbildung

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am Mittwoch (25.9.) hat das Bundeskabinett die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eingebrachte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beschlossen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Es ist gut, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre Ankündigungen vom Juni zur Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes rasch umgesetzt hat und jetzt ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden konnte.“ Der Zentralverband begrüßt, dass …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am Mittwoch (25.9.) hat das Bundeskabinett die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eingebrachte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beschlossen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Es ist gut, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre Ankündigungen vom Juni zur Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes rasch umgesetzt hat und jetzt ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden konnte.“ Der Zentralverband begrüßt, dass die Novelle vorsieht, die berufliche Fortbildung im Rahmen des Aufstiegs-BAföG künftig besser finanziell zu fördern. Vor allem die Förderung von bis zu drei aufeinander aufbauenden Fortbildungen ist ein wichtiger Beitrag, um die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern. Sie ist zudem Ausdruck jener Wertschätzung, die das Fortbildungssystem der Höheren Berufsbildung verdient. Damit kommen wir einer gleichwertigen Behandlung der beruflichen und akademischen Ausbildung ein weiteres Stück näher.

Für Existenzgründer ist darüber hinaus ein vollständiger Darlehenserlass geplant. Das ist ein gutes Signal, um mehr junge Handwerker zur Betriebsgründung oder –nachfolge zu ermuntern. „Das ist auch von gesamtgesellschaftlichem Interesse, da in den nächsten Jahren Zehntausende Unternehmensnachfolgen anstehen“, sagt Schwannecke.

Um die volle Gleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung herzustellen, ist es erforderlich, dass alle erfolgreichen Prüfungsabsolventen vom Restdarlehen für die Fortbildungskosten befreit werden. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung müssen Absolventen der Höheren Berufsbildung, die keine berufliche Selbständigkeit anstreben, 25 % ihrer Fortbildungskosten selber tragen und werden damit im Vergleich zu kostenfrei Studierenden benachteiligt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]