Betriebsstandort energetisch sanieren | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Umwelt & Energie Betriebsstandort energetisch sanieren

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Geförderte Sanierungsmaßnahmen – Gebäudehülle, Anlagen- und Heizungstechnik – Förderungen von 20 bis 35% möglich Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude, welches für Handwerksunternehmen und ihre Betriebsstätten einen interessanten Förderansatz darstellt. Das Förderprogramm ist weit gestaffelt und teilt sich in Neubau eines Effizienzgebäudes oder die Sanierung von bestehenden …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Geförderte Sanierungsmaßnahmen – Gebäudehülle, Anlagen- und Heizungstechnik – Förderungen von 20 bis 35% möglich

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude, welches für Handwerksunternehmen und ihre Betriebsstätten einen interessanten Förderansatz darstellt. Das Förderprogramm ist weit gestaffelt und teilt sich in Neubau eines Effizienzgebäudes oder die Sanierung von bestehenden Immobilien.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“124599″ img_size=“medium“][vc_column_text]Gefördert werden z. B.:

  • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
  • der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
  • der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
  • sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
  • energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Sollten Sie eine energetische Sanierung Ihres Betriebsstandortes in Betracht ziehen, kontaktieren Sie für weitere Auskünfte den Technischen Berater der Handwerkskammer.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]