BGW Arbeitsschutzstandards für Friseure | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein BGW Arbeitsschutzstandards für Friseure

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_single_image image=“109413″ img_size=“large“][vc_column_text]Aktueller BGW-Arbeitsschutzstandard Stand 19.02.2021 Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk aktualisiert. Der Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte und Kunden vor dem Corona-Virus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken. Dazu müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen aktualisieren …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_single_image image=“109413″ img_size=“large“][vc_column_text]Aktueller BGW-Arbeitsschutzstandard Stand 19.02.2021

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk aktualisiert. Der Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte und Kunden vor dem Corona-Virus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken. Dazu müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen aktualisieren (§§ 5–6 Arbeitsschutzgesetz) und um SARS-CoV-2-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen.

Der Arbeitsschutzstandard zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Friseursalons umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für die Salons bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard.

Dieser Arbeitsschutzstandard zeigt, wie aktuell und verantwortungsbewusst das Friseurhandwerk mit der Gesundheit der Beschäftigten und Kunden umgeht und welche hohen Standards festgeschrieben sind. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass dieser Arbeitsschutzstandard in der derzeit bestehenden Schattenwirtschaft für Friseurdienstleistungen sicher nicht ansatzweise umgesetzt wird.

Den aktualisierten Standard für Friseure finden Sie im Download (rechts).[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Coronavirus und Friseurhandwerk – Arbeitsschutz,Hygiene, Antworten auf häufige Fragen

[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Die BGW weist darauf hin, dass Betriebe auch die Vorgaben von Bund, Ländern oder Kreisen beachten müssen. „Es ist nicht auszuschließen, dass Regelungen der Länder zum Infektionsschutz höhere Anforderungen festlegen, als der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS, oder umgekehrt. Hier sollte jeweils die höhere Anforderung von Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen erfüllt werden.“ Auch die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) legen wichtige Hygieneregeln, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung fest. Diese sollten ebenfalls berücksichtigt werden, teilt die Berufsgenossenschaft mit.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Friseurhandwerk[/vc_message][/vc_column][/vc_row]