Corona-Einreiseregeln | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) Amtliche Veröffentlichung vom 30. Juli 2021[/vc_column_text][vc_single_image image=“125055″ img_size=“medium“][vc_column_text]Das Robert Koch Institut (RKI) informiert: Achtung: Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. August 2021 um 0:00 Uhr die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft tritt: Ab diesem Zeitpunkt gilt aufgrund der zunehmenden …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV)

Amtliche Veröffentlichung vom 30. Juli 2021[/vc_column_text][vc_single_image image=“125055″ img_size=“medium“][vc_column_text]Das Robert Koch Institut (RKI) informiert:

Achtung: Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. August 2021 um 0:00 Uhr die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft tritt:

Ab diesem Zeitpunkt gilt aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten (insb. der Delta-Variante) eine generelle Nachweispflicht. Die bedeutet, dass Personen ab 12 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet (bisher Hochinzidenzgebiet) oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) und weiterhin Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Das Entfallen der Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete bedeutet nicht, dass bei Aufenthalten in diesen Gebieten kein relevantes erhöhtes Infektionsrisiko mehr besteht. Die Gefahr einer Infektion besteht derzeit weltweit.

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann es erforderlich sein, dass sehr kurzfristig neue Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete ausgewiesen werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“plonski“][cq_vc_employee name=“melchert“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Musterbescheinigung für Grenzgänger

Bescheinigung polnisch (Übersetzung)

Bescheinigung deutsch[/vc_message][/vc_column][/vc_row]