BMWi-Innovationsgutschein | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] BMWi-Innovationsgutschein

Mit den Innovationsgutscheinen soll das technische und finanzielle Risiko kleiner Untenehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemindert werden.

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Mit den Innovationsgutscheinen soll das technische und finanzielle Risiko kleiner Untenehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemindert werden.
Ca. 50% der Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen können damit abgedeckt werden.

Mit einer erfolgreichen Innovationsfähigkeit des Unternehmens ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil vorhanden.

Das Ziel des Programms ist es durch externe autorisierte Beratungsunternehmen Voraussetzungen für Innovationsvorhaben zu schaffen.
Die Gutscheine erhalten Sie bei den regionalen Kontaktstellen, u.a. bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

Gefördert werden:

max. gef. Tagewerke max. Wert des Gutscheins
1. Machbarkeitsstudien 10 TW 4.000 €
2. Realisierungskonzepte 25 TW 10.000 €
3. Kombination Audit u.
Realisierungskonzepte
30 TW 12.000 €
4. Projektmanagement 20 TW 8.000 €

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Kleine Unternehmen die bisher noch keine externe Beratung zum Innovationsmanagement in Anspruch genommen haben,
können eine kostenlose Initialberatung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen nutzen.

Antragsberechtigt, zur Durchführung entsprechender Beratungs- und Managementleistungen sind ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.

Aktuelle Informationen zu Innovation, Beratung  und Förderung des BMWi finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de .

Ein kleines Unternehmen kann in einem Kalenderjahr höchstens 5 BMWi-Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die einem Förderwert von maximal 20.000 EUR entsprechen.

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