Brandenburgischer Innovationsgutschein Digital (BIG-Digital) | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Brandenburgischer Innovationsgutschein Digital (BIG-Digital)

Ab sofort fördert das Land Brandenburg (über die ILB) auch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung und Schulung der Beschäftigten werden hierbei mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt, für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es bis zu einer halben Million Euro

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab sofort fördert das Land Brandenburg (über die ILB) auch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung und Schulung der Beschäftigten werden hierbei mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt, für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es bis zu einer halben Million Euro.

Gefördert werden Maßnahmen,

  • die betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotentiale durch Digitalisierung analysieren und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen entwickeln (Modul Beratung)
  • die diese Lösungen im eigenen Unternehmen umsetzen (Modul Implementierung)
  • die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter (Modul Schulung)

Gefördert werden KMU inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz / Betriebsstätte im Land Brandenburg, leider aber mit der Einschränkung,
dass die Unternehmen nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW den Primäreffekt erfüllen müssen.

Eckpunkte:

1. Modul

  • Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen
  • Der Durchführungszeitraum eines Projektes soll sechs Monate nicht überschreiten
  • Fördersatz: 50 %
  • 50.000 EUR Zuschuss

2. Modul Implementierung

  • Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen
  • einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software,
  • die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen
  • Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll 36 Monate nicht überschreiten
  • Fördersatz: 50 %
  • 500.000 EUR

3. Modul Schulung

  • Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter bei der Implementierung
  • Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten.
  • Eine Förderung kann auch prozessbegleitend (im Rahmen der Implementierung) oder separat (nach Abschluss der Implementierung) gewährt werden.
  • Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeiträume bis zu 36 Monate möglich
  • Fördersatz: 50 %
  • 50.000 EUR

Die Richtlinie wurde am 10. Mai 2017 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 18 veröffentlicht und ist am 11. Mai 2017 in Kraft getreten.

Die Beantragung / Bewilligung erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren:

1. Vorphase = Antragsentwurf
Die fachliche Beratung und Bestätigung erfolgt durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)

2. Antragsphase = Antrag
Die kaufmännische Bewertung und Entscheidung erfolgt durch die Investitionsbank Brandenburg (ILB)

Weitere Informationen erhalten Sie über Henrik Klohs.

Nach offiziellem Programmstart kann der neue Innovationsgutschein Digitalisierung ab sofort beantragt werden. Wirtschaftsministerium und ILB informieren auf ihren Webseiten rechtzeitig darüber.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Amtsblatt Nr. 18 vom 10. Mai 2017[/vc_message][/vc_column][/vc_row]