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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Unternehmerreisen mit Messebesuch zum international anerkannten Wirtschaftsstandort Poznań 2017 

Sie sind herzlichst zur Teilnahme an unseren Unternehmerreisen einladen!

Ihre Vorteile auf einem Blick:

Auf Fachmessen können Sie in kürzester Zeit viele potenzielle Branchen-Partner treffen und somit Vertrauen aufbauen, Ihre eigene Marktposition einschätzen sowie sich über Neuheiten,  Trends und Lösungen in Ihrer Branche informieren und somit Ihr Angebot um weitere Produkte bzw. Dienstleistungen aufgrund einer Kooperation erweitern.

 

Warum dorthin?

Poznan gehört zu den interessantesten Regionen Polens in Bezug auf ihre bisherige wirtschaftliche Entwicklung. Die Poznaner Messe gehört zu den weltweit anerkannten etablierten Messen mit internationalem Erfolg. Sie bietet aufgrund ihrer Grenznähe und Regionalität eine Plattform für den regionalen Vergleich und nicht selten eine Kooperation auf der Augenhöhe. Die Aufstellung der Messen samt Terminen, zusätzlichen Informationen und Anmeldungsfristen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Info-Blatt.

 

Wie helfen wir Ihnen dabei?

Wir bieten Ihnen eine gute und gezielte, in manchen Fällen sogar individuelle Vorbereitung, Dokumentation und Nachbereitung der Kontaktgespräche während der Messe, eine organisierte und begleitete 1-tägige Unternehmerreise sowie zusätzliche Informationen rund um das Auslandsgeschäft und das Thema: „Arbeiten mit den EU-Subunternehmen“.

 

Profitieren Sie von den wirtschaftlichen Beziehungen mit und in Polen!

Planen Sie die Termine fest ein!

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“baron“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Termine, Informationen, AnmeldungUnternehmerreisen 2017[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit 1. Januar 2016 ist die Abgabe der Einfuhranmeldung für die Schweiz nur noch mit Angabe der Umsatz-steueridentifikationsnummer (UID-Nr.) möglich. Deutsche Unternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, benötigen zur Rechnungstellung ohnehin die UID-Nr. des schweizerischen Kunden.

Anders ist der Sachverhalt für deutsche Handwerker, bei denen Bauleistungen mit einer Warenlieferung gekoppelt sind und der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist; diese verfügen über keine UID-Nr., so-dass eine sogenannte Pseudo-UID zu verwenden ist. Als Pseudo-UID sind folgende Nummern zu verwen-den:
– CHE222259895 (e-dec standard, NCTS)
– CHE222251936 (e-dec Web)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schweizerischen Zollverwaltung.

Quelle: Außenwirtschaftsnews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bauhandwerker, die in Luxemburg tätig werden, sind regelmäßig zur dortigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Abhängig vom erwirtschafteten Jahresumsatz im Großherzogtum ist dafür ein elektronisches Verfahren, das eTVA-Verfahren, zu verwenden. Diese Regelung gilt seit Ende 2012. Die entsprechenden LuxTrust Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren – somit verlieren die ersten Zertifikate ihre Gültigkeit. LuxTrust informiert vor Ablauf der Periode per E-Mail über die Möglichkeit der Verlängerung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig, über die Rekey-Funktion kann jedoch die Seriennummer des Zertifikats identisch bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von LuxTrust.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In Großbritannien trat am 1. Februar 2016 eine Richtlinie in Kraft, die einen neuen Strafrahmen für Unter-nehmen bei Verstößen gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vorsieht. Diese Richtlinie gibt dem Richter einen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Strafe verhängt werden sollte. Die Health & Safety Be-stimmungen werden in Großbritannien strikt kontrolliert.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

Wer in Frankreich energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann innerhalb bestimmter Höchstbeträge eine Steuergutschrift von 30 Prozent und zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen.Diese 2014 in Kraft getretene Regelung wurde durch das ‚Loi de finances pour 2016‘ verlängert: für Steuergutschriften bis zum 31. Dezember 2016 und für zinsfreie Darlehen bis zum 31. Dezember 2018.

Eine Inanspruchnahme der Steuergutschriften und der zinsfreien Darlehen ist, wie auch schon in der Vergangenheit, nur dann möglich, wenn der Betrieb, der die Arbeiten ausführt, über das Label RGE (Reconnu Garant de l’Environnement) verfügt. Die französische Regierung will damit die Qualität der Arbeiten sichern. Deutsche Handwerker, deren Kunden in Frankreich diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen ebenfalls das RGE-Label vorweisen können; vorhandene Zertifizierungen in Deutschland werden bislang nicht anerkannt. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen frühzeitig die Außenwirtschaftsberatung.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz

Nutzen Sie bitte die von uns angebotenen Web-Portale. Dort finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Informationen zu Themen:

ausländische Märkte, Markterschließung, Marktbedingungen und mehrere Hinweise für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Bei weiteren fachspezifischen Fragen zur Außenwirtschaft wenden Sie sich bitte an die Außenwirtschaftberaterin der Handwerkskammer Frankfurt (Oder).

Das Außenwirtschaftsportal

Germany Trade & Invest

Exportplattform Berlin – Brandenburg

Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

 

Zu jedem Jahresbeginn ändern sich die Warennummern (Zolltarifnummer als zentrales Ordnungsmerkmal im internationalen Handel). Anhand dieser Warennummern werden bei der Einfuhr die Zollsätze festgelegt und Ein- und Ausfuhrbeschränkungen kontrolliert. Falsche Warennummern können fatale Folgen haben.

Änderungen von Warentarif-Nummern zum Jahreswechsel „Auf einen Blick“ (PDF zum Download)

Wichtige Informationen des Statistischen Bundesamtes mit einer Gegenüberstellung alter und geänderter Warennummern

Quelle: BHI-Newsletter vom 14.01.2016

Wer für seinen Auslandsauftrag Berufsausrüstung mit in außereuropäische Länder nimmt, muss diese nicht verzollen, wenn er ein über ein Carnet A.T.A. verfügt. Die Kosten für das Carnet sind nun gestiegen:

beträgt das Entgelt     bei einem Warenwert von     bis zu einem Warenwert von
37,00 Euro                   0,01 Euro                                  9.999,99 Euro
63,00 Euro                   10.000,00 Euro                      24.999,99 Euro
110,00 Euro                 25.000,00 Euro                      49.999,99 Euro
210,00 Euro                 50.000,00 Euro                      149.999,99 Euro
380,00 Euro                150.000,00 Euro                    299.999,99 Euro
630,00 Euro                300.000,00 Euro                   499.999,99 Euro
420,00 Euro für jede weitere angefangene halbe Million Euro

Erklärfilm Carnet A.T.A.

Quelle: Euler Hermes Deutschland AG

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gelegentlich tangieren Handwerkerleistungen die Leistungen anderer Branchen. Wo etwa kann man die Grenze zwischen Handwerkern und Kraftfahrern ziehen?

Nehmen wir folgenden Fall an: Als Handwerksbetrieb fertigen Sie Fenster und wollen diese dann nach Italien oder Frankreich liefern, um sie dort einzubauen. Dabei stellt sich nun die Frage, ob diese Transportleistung unter das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder unter die Handwerkerregelung fällt. Muss der Handwerker, der Material liefert, eine Weiterbildung im Bereich Berufskraftfahrer machen?

Wer fällt unter das BKrFQG?

Alle Fahrer, die ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE im gewerblichen Verkehr auf öffentlichen Straßen einsetzen, fallen unter das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Ausnahmen:

*   Es handelt sich bei den beförderten Gütern um Materialien und Ausrüstung, die unabdingbar für die Arbeit des Handwerkers sind.
*   Der Handwerker transportiert Geräte und Waren, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert wurden.
*   Das Führen des Fahrzeugs ist nicht die Haupttätigkeit des Fahrers. Welches die Haupttätigkeit ist, ergibt sich daraus, wie viel Zeit der Transport von Gütern neben den anderen Aufgaben in Anspruch nimmt. Die Fahrtätigkeit darf im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nur eine untergeordnete Rolle spielen.
*   Der Fahrer muss im Verlaufe des Arbeitsprozesses mit den Materialien und der Ausrüstung die er transportiert in Berührung kommen.

Bestimmte Nachweise, die erkennen lassen, dass eine Person unter die Handwerkerregelung fällt, sind zwar nicht notwendig, allerdings können sie bei Kontrollen sehr hilfreich sein. Es ist also ratsam, als Handwerker beim Führen des Kraftfahrzeugs eine Kopie des Arbeitsvertrages mit sich zu führen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zu Nachweisen von Lenk- und Ruhezeiten eine Grafik erstellt.

Quelle: BHI Newsletter vom November 2015[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

Die Übernahme von Aufträgen im Ausland gewinnt für Betriebe immer mehr an Bedeutung. Eine wichtige Frage stellt dabei die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Arbeitnehmern und Selbstständigen bei vorübergehender Auslandstätigkeit dar. Das Merkblatt sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Arbeitnehmern und Selbstständigen bei vorübergehender Auslandstätigkeit gibt hierzu eine kurze Übersicht.

Für Auskünfte steht unsere Betriebsberaterin Anna Gogowski gern zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie in der DGUV-Broschüre zur Entsendung ins Ausland.