Chemikalien-Klimaschutzverordnung – Ihre Pflichten beim Umgang mit fluorierten Treibhausgasen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Umwelt Chemikalien-Klimaschutzverordnung – Ihre Pflichten beim Umgang mit fluorierten Treibhausgasen

Zahlreiche Betriebe, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, müssen sich nach § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung schon seit dem 4. Juli 2009 zertifizieren lassen, damit sie (weiter) ihre Tätigkeit ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zahlreiche Betriebe, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, müssen sich nach § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung schon seit dem 4. Juli 2009 zertifizieren lassen, damit sie (weiter) ihre Tätigkeit ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.

Das Zertifikat wird erteilt, wenn das jeweilige Unternehmen u.a. ausreichend sachkundiges Personal beschäftigt. Wir raten Ihnen daher dringend, zu prüfen, ob ihr Betrieb in den Anwendungsbereich der Chemikalien-Klimaschutzverordnung fällt. Denn wer die Anforderungen an die Wartung und Inspektion entsprechender Anlagen sowie die Rückgewinnung und Rücknahme der geregelten Stoffe nicht einhält, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro!

Wer eine der folgenden Tätigkeiten ausübt, darf seit dem 4. Juli 2009 nur noch mit Sachkundebescheinigung arbeiten:

  1. Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  2. Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  3. Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
  4. Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
  5. Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist eine der zuständigen Stellen für die Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung der Sachkundebescheinigung. Wenn Sie Fragen zum Erwerb dieser Sachkundebescheinigungen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Für die Erteilung der Betriebszertifikate sind nicht die Handwerkskammern zuständig, sondern das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) in Potsdam. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ulf Werner (LUGV V1), Tel.: 03328/ 436 243, E-Mail: Ulf.Werner@LUGV.Brandenburg.de

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Beraterin für Technik und Umwelt gern zur Verfügung. Einen „Antrag auf Zertifizierung von Betrieben aufgrund § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung“ stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Download

Antrag Zertifizierung Betriebe ChemKlimaV[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]