Die Innung Land- und Baumaschinentechnik Berlin und Brandenburg informiert | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Nachrichten Die Innung Land- und Baumaschinentechnik Berlin und Brandenburg informiert

Die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Land- & Baumaschinentechnik“, wurde am 26.Juni 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Teilnovellierung abgeschlossen. 2012 wurde die Novellierung von unseren Ausbildungs- und Prüfungspraktikern der Branche angeregt, die sich insbesondere machbare, an der Prüfungspraxis ausgerichtete, Prüfungen wünschten. Außerdem ging es um einen, …

Die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Land- & Baumaschinentechnik“, wurde am 26.Juni 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Teilnovellierung abgeschlossen.

2012 wurde die Novellierung von unseren Ausbildungs- und Prüfungspraktikern der Branche angeregt, die sich insbesondere machbare, an der Prüfungspraxis ausgerichtete, Prüfungen wünschten. Außerdem ging es um einen, der technologischen Branchenentwicklung synonymen und marketingtechnisch neu verwertbaren Berufsnamen. Diese Teilnovellierung wurde in vergleichsweise kurzer Zeit umgesetzt.
Dennoch war es kein einfacher Abstimmungsprozess, an dessen Ende unter Einbindung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerk (ZDH) und des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) Arbeitnehmer- und geberinteressen auf einen Nenner gekommen sind. Dafür allen ehren- und hauptamtlichen Verbands- und Innungsvertretern ein branchenweites Dankeschön.

Im Ergebnis ist heute festzuhalten:

Die Verordnung ist seit 1. August 2014 in Kraft und betrifft alle bestehenden und künftigen Ausbildungsverhältnisse, sodass fortan Prüflingen der Gesellenbrief als „Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in“ auszustellen ist, denn bereits die Gesellenprüfungen im Winter 2014/2015 mussten nach der neuen Verordnung laufen. In Berlin und Brandenburg erhielten zur feierlichen Gesellenfreisprechung am 27. Februar 2015 die ersten 35 jungen Gesellen den Gesellenbrief mit der neuen Berufsbezeichnung Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in.

Der Prüfungsteil Arbeitsauftrag als Teil 1 der Gesellenprüfung wurde durch die Neuordnung nicht verändert und geht auch zukünftig mit 30 Prozent in das Gesamtergebnis ein.

Im Prüfungsbereich Kundenauftrag als Teil 2 der Gesellenprüfung wurde neu erarbeitet. Hier soll der Prüfling ein Prüfprodukt und zwei gleichwertige Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, bearbeiten und mittels praxisbezogener Unterlagen dokumentieren sowie über die Arbeitsaufgaben ein situatives Fachgespräch führen.
Hinzu kommen unverändert die Prüfungsbereiche Arbeitsplanung, Funktionsanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde. Teil 2 geht mit 70 Prozent in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein.
Analog zur technischen Branchenentwicklung wird wachsende Bedeutung der Mechatronik in den Prüfungsinhalten berücksichtigt. Die Qualität der Gesellenprüfung bleibt auf unverändert praxisnahem, hohem Niveau, obwohl der gesamte Prüfungsaufwand effektiver gestaltet werden konnte.
Dipl.-Ing. Dietmar Lange
Geschäftsführer Landesverband