Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Umwelt Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) trat am 01.06.2014 in Kraft. Diese regelt bundesweit die Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige und nebenberufliche Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§§ 53,54 KrWG). Betroffen davon sind vor allem Handwerksbetriebe, die die Abfälle der eigenen Tätigkeit oder ausgebaute/ausgetauschte Bauteile von Kunden abfahren.

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Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) trat am 01.06.2014 in Kraft. Diese regelt bundesweit die Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige und nebenberufliche Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§§ 53,54 KrWG). Betroffen davon sind vor allem Handwerksbetriebe, die die Abfälle der eigenen Tätigkeit oder ausgebaute/ausgetauschte Bauteile von Kunden abfahren.

 

Der Anwendungsbereich hat sich gegenüber der bisherigen Beförderungserlaubnisverordnung ganz erheblich vergrößert. Erstmals sind auch Unternehmen betroffen, deren Hauptgeschäftszweck nicht der Abfallwirtschaft zuzuordnen ist, so z. B. viele Handwerksbetriebe.

 

Einen ersten Überblick über die Regelungen finden Sie im Informationsmaterial der SBB. Bitte prüfen Sie die Pflichten für Ihren Betrieb, die aus der Anzeige- und Erlaubnisverordnung resultieren.

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SBB-Informationsblatt zur AbfAEV 2015[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]