Drohende Ausdehnung der Lkw-Maut ab 2020 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe Drohende Ausdehnung der Lkw-Maut ab 2020

Zurzeit nutzt Deutschland die bestehende Ausnahmemöglichkeit in dieser sogenannten „Wegekostenrichtlinie“ und bezieht Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nicht in die streckenabhängige Lkw-Maut ein. Diese Ausnahmemöglichkeit soll dem Vorschlag entsprechend ab 2020 entfallen. Der Kommissionvorschlag sieht auch vor, dass ab 2027 bestehende Straßennutzungsgebührensysteme für PKW (sprich Vignettensysteme) in streckenabhängige Mautsysteme umgewandelt werden müssen (und damit ggf. auch für leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen). Nach Ansicht des Handwerks ist eine zusätzliche streckenabhängige Bemautung leichterer Fahrzeugkategorien (der mittelschweren und leichten Nutzfahrzeuge sowie Pkw) im Gegensatz zu schweren Lkw, die einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen, nicht gerechtfertigt, da sie über Energiesteuern und Kfz-Steuern bereits einen (mehr als) angemessenen Betrag leisten.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Zurzeit nutzt Deutschland die bestehende Ausnahmemöglichkeit in dieser sogenannten „Wegekostenrichtlinie“ und bezieht Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nicht in die streckenabhängige Lkw-Maut ein. Diese Ausnahmemöglichkeit soll dem Vorschlag entsprechend ab 2020 entfallen. Der Kommissionvorschlag sieht auch vor, dass ab 2027 bestehende Straßennutzungsgebührensysteme für PKW (sprich Vignettensysteme) in streckenabhängige Mautsysteme umgewandelt werden müssen (und damit ggf. auch für leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen).

Nach Ansicht des Handwerks ist eine zusätzliche streckenabhängige Bemautung leichterer Fahrzeugkategorien (der mittelschweren und leichten Nutzfahrzeuge sowie Pkw) im Gegensatz zu schweren Lkw, die einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen, nicht gerechtfertigt, da sie über Energiesteuern und Kfz-Steuern bereits einen (mehr als) angemessenen Betrag leisten.

Gern können Sie Meinungen und Argumente vorbringen, die dann gesammelt als Stellungnahme bis zum 24.11.2017 an das ZDH weitergeleitet werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]