Grundsteuerreform 2022: Eigentümer von (Gewerbe)Immobilien sollten jetzt aktiv werden – TERMIN AUSGEBUCHT | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Grundsteuerreform 2022: Eigentümer von (Gewerbe)Immobilien sollten jetzt aktiv werden – TERMIN AUSGEBUCHT


Termindetails:

Datum: 13. April 2022 15:00 - 17:00

Veranstaltungsort: Eberswalder Straße 33, 16227 Eberswalde, Deutschland - Meistersaal der Kreishandwerkerschaft Barnim


Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuermodell als verfassungswidrig eingestuft hat, wurde 2019 eine Grundsteuergesetzreform verabschiedet. Doch das war es dann auch schon. Gehört hat man seitdem nicht mehr viel, doch im Jahr 2022 müssen Immobilieneigentümer für jedes Grundstück (bebaut oder unbebaut, selbstgenutzt oder vermietet) auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

Immobilieneigentümer haben zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 entsprechende Angaben ans Finanzamt zu übermitteln. Diese wären z.B. Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

Unklarheiten sind praktisch vorprogrammiert: so müssen u.a. die Bodenrichtwerte bei unabhängigen Gutachterausschüssen erfragt oder im Internet recherchiert werden. Größter Knackpunkt könnten die jeweiligen Alter der Gebäude sein, denn dafür müssen zum Beispiel auch Kernsanierungen berücksichtigt werden, welche die Restnutzungsdauer eines Hauses wieder verlängern könnten. Selbst bei der Ermittlung der korrekten Wohnfläche lauern mögliche Stolperfalle, denn An- und Umbauten müssen selbst ausgemessen werden.

Die Finanzämter ermitteln aus den (dann hoffentlich richtig ermittelten) Daten den sogenannten Grundsteuerwert, der allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer ist. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer erst 2025. Die Gemeinden sind zwar angehalten, ihre Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wird anhand praktischer Beispiele erläutert, wie die erforderlichen Daten ermittelt oder beschafft werden können, wie Wohnflächen, Gebäudealter, Gebäudearten und Restnutzungsdauern korrekt ermittelt und wie die Daten dann letztendlich für das Finanzamt aufbereitet und übertragen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2022 finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

Ansprechpartner: Tel.: 033434 439-27 Mail: martin.stadie@hwk-ff.de

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