Frankreich: Meldung entsandter Mitarbeiter ab 1. Oktober nur noch elektronisch | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Außenwirtschaft Frankreich: Meldung entsandter Mitarbeiter ab 1. Oktober nur noch elektronisch

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, ist verpflichtet, diese vor der Entsendung bei der regional zuständigen Arbeitsinspektion anzumelden. Ab dem 01.10.2016 dürfen solche Meldungen nur noch elektronisch über diese Internetseite abgegeben werden. Einzelheiten zu dem Verfahren können der Benutzungsanleitung entnommen werden, die auf der Webseite des französischen Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung  und sozialen …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, ist verpflichtet, diese vor der Entsendung bei der regional zuständigen Arbeitsinspektion anzumelden. Ab dem 01.10.2016 dürfen solche Meldungen nur noch elektronisch über diese Internetseite abgegeben werden.

Einzelheiten zu dem Verfahren können der Benutzungsanleitung entnommen werden, die auf der Webseite des französischen Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung  und sozialen Dialog auf Französisch und Englisch zur Verfügung steht.

Bis Ende September 2016 sind auch noch schriftliche Meldungen (per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder E-Mail) zulässig. Die hierfür zu verwendenden Formulare findet man ebenfalls auf der genannten Internetseite.

Quelle: www.transinfonet.org / Landesvertretung der Handwerkskmmern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]