Frankreich: Verlängerung der Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Außenwirtschaft Frankreich: Verlängerung der Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen

Wer in Frankreich energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann innerhalb bestimmter Höchstbeträge eine Steuergutschrift von 30 Prozent und zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen.Diese 2014 in Kraft getretene Regelung wurde durch das ‚Loi de finances pour 2016‘ verlängert: für Steuergutschriften bis zum 31. Dezember 2016 und für zinsfreie Darlehen bis zum 31. Dezember 2018. Eine Inanspruchnahme der …

Wer in Frankreich energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann innerhalb bestimmter Höchstbeträge eine Steuergutschrift von 30 Prozent und zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen.Diese 2014 in Kraft getretene Regelung wurde durch das ‚Loi de finances pour 2016‘ verlängert: für Steuergutschriften bis zum 31. Dezember 2016 und für zinsfreie Darlehen bis zum 31. Dezember 2018.

Eine Inanspruchnahme der Steuergutschriften und der zinsfreien Darlehen ist, wie auch schon in der Vergangenheit, nur dann möglich, wenn der Betrieb, der die Arbeiten ausführt, über das Label RGE (Reconnu Garant de l’Environnement) verfügt. Die französische Regierung will damit die Qualität der Arbeiten sichern. Deutsche Handwerker, deren Kunden in Frankreich diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen ebenfalls das RGE-Label vorweisen können; vorhandene Zertifizierungen in Deutschland werden bislang nicht anerkannt. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen frühzeitig die Außenwirtschaftsberatung.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz