Gebäudeenergieberater – Fachleute für die Sanierung von Wohngebäuden | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Energie Gebäudeenergieberater – Fachleute für die Sanierung von Wohngebäuden

Die energetische Gebäudesanierung gewinnt immer mehr an Bedeutung und Hauseigentümer suchen deshalb verstärkt nach seriösen Partnern und Beratern, bevor sie solch ein Projekt beginnen. Für diese komplexe Aufgabenstellung braucht man nicht zuletzt aufgrund der Fülle von Produkten und Förderprogrammen qualifizierte Beratung.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die energetische Gebäudesanierung gewinnt immer mehr an Bedeutung und Hauseigentümer suchen deshalb verstärkt nach seriösen Partnern und Beratern, bevor sie solch ein Projekt beginnen. Für diese komplexe Aufgabenstellung braucht man nicht zuletzt aufgrund  der Fülle von Produkten und Förderprogrammen qualifizierte Beratung.
Die Gebäudeenergieberater im Handwerk sind kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz, denn Sie beherrschen nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern können auch wertvolle Hinweise zur praktischen Umsetzung vom Keller bis zum Dach geben.
Der Gebäudeenergieberater untersucht und beurteilt das Bauwerk unter bauphysikalischen, bautechnischen, baurechtlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten, entwickelt Konzepte und verbessert die Energiebilanz eines Bauwerks nachhaltig.
Wenn Sie Ihr Tätigkeitsfeld erweitern möchten, qualifizieren Sie sich zum Spezialisten für Umweltschutz und Energieeinsparfragen. Wie? Mit der Fortbildung zum Gebäudeenergieberater (HwK). Der Lehrgang wird bundeseinheitlich angeboten und schließt mit einer Fortbildungsprüfung ab. Die Themenbereiche sind u.a.: Bauwerke/Baukonstruktion, Energieeinsparverordnung (EnEV), Bauphysik, Technische Anlagen, Modernisierungsplanung.


Die Kontaktdaten der in der
Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ausgebildeten und geprüften Gebäudeenergieberatern/innen (HwK) stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung.
Weitere Hinweise:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs zum Gebäudeenergieberater berechtigt zur Ausstellung des Energieausweises von Wohngebäuden, wenn bestimmte Eingangsqualifizierungen vorhanden sind. Die Berechtigung kann im Einzelfall bei uns erfragt werden.
Der Lehrgang wird im Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg in Teilzeit sowie in Vollzeit durchgeführt und umfasst 240 Unterrichtsstunden. Im Anschluss erfolgt die  Fortbildungsprüfung vor der Handwerkskammer.
Bei Fragen zum Inhalt und Ablauf sowie zur Förderung wenden Sie sich bitte an Frau Katrin Uhr unter Telefon 0335 5554-200.

Verbindlichkeit der Energieeffizienz-Expertenliste
Die bereits im letzten Jahr angekündigte verbindliche Anwendung der Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ startet zum 1. Juni 2014 (ursprünglich war der 1.02.2014 geplant). Ab dem 1. Juni 2014 werden nur noch qualifizierte Experten in den KfW-Programmen zugelassen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind. Die technische Umsetzung der verbindlichen Anwendung erfolgt über die Online-Anwendung. So ist ab dem 1. Juni 2014 die Erstellung der „Online-Bestätigung zum Antrag“ (in den Kreditvarianten) bzw. des „Online-Antrags“ (im Zuschussfall) nur noch über die Zugangsberechtigung für die in der Expertenliste eingetragenen Energieberater möglich. Dazu wird eine Identifikationsnummer erforderlich. Über die näheren Einzelheiten will die KfW rechtzeitig vor Einführung der neuen Anwendung informieren.

Verlängerung der vereinfachten Eintragung in die Expertenliste
Für den Eintrag als Sachverständiger für die KfW-Förderprogramme in der Energieeffizienz-Expertenliste hat die KfW die Übergangsfristen verlängert. So können sich Energieberater mit einer erfolgreichen Weiterbildung zum BAFA-Vor-Ort-Berater (nach der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung ab November 2001) mit dem zusätzlichen Aufwand von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung bis zum 30.09.2014 in die Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen. Diese verlängerten Eintragungsmöglichkeiten mit nur 16 zusätzlichen Stunden gelten ebenfalls für die Gebäudeenergieberater des Handwerks, die ihre Fortbildung nach den älteren Rahmenlehrplänen abgelegt haben. Gebäudeenergieberater des Handwerks mit einer Fortbildung nach dem neuen Rahmenlehrplan ab 2012 erfüllen dagegen grundsätzlich die Anforderungen für die Eintragung in die Expertenliste ohne zusätzlichen Fortbildungsbedarf. Darüber hinaus kann für Wohngebäudenachweise aber auch eine Eintragung über Referenzen erfolgen.

Aufhebung der Unabhängigkeitsregelung für eingetragene Experten
Ab sofort wendet die KfW die im März 2013 eingeführte vorhabensbezogene Unabhängigkeit, die die Gebäudeenergieberater des Handwerks schlechter gestellt hat, bei Einzelmaßnahmen nicht mehr an. Sofern der Sachverständige / der Gebäudeenergieberater des Handwerks in die Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist, kann er ab sofort wieder eine Einzelmaßnahme durchführen und gegenüber der KfW bestätigen. Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hatte sich der ZDH beim Bundesbauministerium und der KfW seit dem Frühjahr 2013 in zahlreichen Gesprächen und Schreiben für die Aufhebung dieser für das Handwerk negativen Regelung stark gemacht. Zwar wird diese Änderung erst im nächsten Merkblatt offiziell dokumentiert, die KfW wird aber ab sofort das Unabhängigkeitskriterium nach Durchführung (in der Kreditvariante) oder bei Verwendungsnachweisen (Zuschuss) für Einzelmaßnahmen nicht weiter verfolgen und geht von einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung des Sanierungsvorhabens aus – Voraussetzung ist, dass der Sachverständige in die Expertenliste eingetragen ist.

Diese Neuregelungen sind ein guter Verhandlungserfolg für das Handwerk. Die qualifizierten Gebäudeenergieberater des Handwerks können im wichtigen Bereich der Einzelmaßnahmen nun wieder wie zuvor beraten, durchführen und bestätigen, wenn sie bereits auf der Expertenliste eingetragen sind. Für den Fall, dass sie noch nicht eingetragen sind, können sie sich noch bis Ende September 2014 durch den Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung in den Bereichen energiesparendes Bauen und Sanieren vereinfacht in die Liste eintragen lassen. Das gibt den betroffenen und interessierten Experten aus dem Handwerk ausreichend Zeit, sich gegebenenfalls nachzuqualifizieren oder bereits abgeleistete Fortbildungen gegenüber der Dena zu dokumentieren.

Quelle: ZDH[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“haase“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Download

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