Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Seit 1. November ist es soweit: Dann werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das Gebäudeenergiegesetz soll ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäuden schaffen und die Umsetzung erleichtern. Es dient außerdem dazu, die von der EU vorgeschriebene Regelung des Niedrigstenergiegebäudestandards (NZEB) rechtlich …

Seit 1. November ist es soweit: Dann werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das Gebäudeenergiegesetz soll ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäuden schaffen und die Umsetzung erleichtern. Es dient außerdem dazu, die von der EU vorgeschriebene Regelung des Niedrigstenergiegebäudestandards (NZEB) rechtlich zu verankern. Das GEG beinhaltet unter anderem Vorgaben für Neubauten und für Bestandsgebäude zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmeschutz. Diese sollen dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu begrenzen.