Gleicher Lohn für gleiche Arbeit | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Uncategorized Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Frauen haben bei gleicher Arbeit Anspruch auf denselben Lohn wie Männer. Chefs, die das nicht beachten, müssen noch Jahre später nachzahlen. Wer eine Frau schlechter bezahlt als die männlichen Kollegen, muss den Lohn noch zehn Jahre später ausgleichen. Der Fall: Der Arbeitgeber hatte einer Produktionsmitarbeiterin in seiner Schuhfabrik bei gleicher Arbeit jahrelang nur 8,45 Euro …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Frauen haben bei gleicher Arbeit Anspruch auf denselben Lohn wie Männer. Chefs, die das nicht beachten, müssen noch Jahre später nachzahlen.

Geldscheine und Mnzen

Wer eine Frau schlechter bezahlt als die männlichen Kollegen, muss den Lohn noch zehn Jahre später ausgleichen.

Der Fall: Der Arbeitgeber hatte einer Produktionsmitarbeiterin in seiner Schuhfabrik bei gleicher Arbeit jahrelang nur 8,45 Euro gezahlt, wohingegen die männlichen Kollegen 9,56 Euro erhielten. Später änderte er dies auf 8,61 Euro gegenüber 9,66 Euro. Sie klagte die Differenz vor dem Arbeitsgericht ein.

Das Urteil: Das Gericht erkannte eine geschlechtsbezogene Diskriminierung der Frau. Es verurteilte den Arbeitgeber dazu, Arbeitslohn, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von insgesamt 13.374, 94 Euro nachzuzahlen. Die niedrigere Entlohnung beruhe unstreitig auf dem Geschlecht, so das Gericht, und sei daher eine ungerechte, geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung. Die Frau habe einen Anspruch, der erst in zehn Jahren verjähre, also gelte er hier noch.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 2016,  Az.: 4 Sa 616/14

Quelle: Handwerksblatt.de

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_message message_box_color=“grey“]Original Artikel[/vc_message][/vc_column][/vc_row]