Körpernahe Dienstleistungen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Körpernahe Dienstleistungen

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot zwischen Beschäftigten und Kunden nicht eingehalten werden kann, ist untersagt.[/vc_column_text][vc_single_image image=“120873″ img_size=“large“][vc_message] Weitere Informationen: Friseure können ab 1. März wieder öffnen Arbeitsschutzregelungen für das Friseurhandwerk Arbeitsschutzregelungen für Kosmetik-, Nagelstudios und Fußpflegeeinrichtungen Zwingende Regelungen für Fußpflegedienstleistungen Pressemitteilung: Öffnung der Friseursalons zum 15. Februar gefordert [/vc_message][vc_column_text]Das betrifft …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot zwischen Beschäftigten und Kunden nicht eingehalten werden kann, ist untersagt.[/vc_column_text][vc_single_image image=“120873″ img_size=“large“][vc_message]

Weitere Informationen:

[/vc_message][vc_column_text]Das betrifft zum Beispiel Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und ähnliche Betriebe.

Das Verbot gilt nicht für:

  • Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit sie medizinisch notwendige Behandlungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio-, Ergo- oder Logotherapie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient,

Erlaubt bleibt die Durchführung „notwendiger Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient“. In Abstimmung mit der Kosmetiker-Innung des Kammerbezirkes Frankfurt (Oder). wird dazu das fachgerechte Kürzen von Nägeln, das Säubern von Nagelrändern, die Prävention von eingewachsenen Nägeln bzw. Nagelecken, die Behandlung von Nageldeformitäten und die Hornhautentfernung, insbesondere zur Prävention von Rhagadenbildung und zur Vermeidung der Entstehung schmerzhafter Verhornungen bzw. Clavi (Hühneraugen) sowie das Erkennen von Nagelmykosen gezählt. Die Durchführung dieser Tätigkeiten bleibt also zulässig.

Für alle körpernahen Dienstleistungsbereiche, die weiter öffnen und arbeiten dürfen, gilt: Sie müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen,
  • das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung; die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Die Tragepflicht gilt nicht im Gesundheitsbereich, wenn medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen erbracht werden und die besondere Eigenart der Leistung dies nicht zulässt.[/vc_column_text][vc_row_inner css=“.vc_custom_1613033268298{padding-top: 25px !important;padding-bottom: 25px !important;background-color: #a3c7ec !important;}“][vc_column_inner el_class=“col-teaser“ width=“1/4″][vc_single_image image=“122638″ onclick=“custom_link“ link=“http://dev.hwksystem.de/blog/unser-infoportal-zu-fragen-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus/?pk_campaign=picture&pk_kwd=Klick{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Corona-Portal“][/vc_column_inner][vc_column_inner el_class=“col-teaser“ width=“3/4″][vc_column_text]Nutzen Sie unsere Info-Seite zur Corona-PandemieHier finden Sie aktuelle Informationen zu KurzarbeitQuarantäneregeln oder Überbrückungshilfe sowie unsere Ansprechpartner für Ihre Fragen.[/vc_column_text][vc_message]Zum Corona-Infoportal[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“goetze“][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]