Luxemburg: Gültigkeit der eTVA-Zertifikate überprüfen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Außenwirtschaft Luxemburg: Gültigkeit der eTVA-Zertifikate überprüfen

Bauhandwerker, die in Luxemburg tätig werden, sind regelmäßig zur dortigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Abhängig vom erwirtschafteten Jahresumsatz im Großherzogtum ist dafür ein elektronisches Verfahren, das eTVA-Verfahren, zu verwenden. Diese Regelung gilt seit Ende 2012. Die entsprechenden LuxTrust Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren – somit verlieren die ersten Zertifikate ihre Gültigkeit. LuxTrust informiert vor Ablauf der Periode per E-Mail über die Möglichkeit der Verlängerung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig, über die Rekey-Funktion kann jedoch die Seriennummer des Zertifikats identisch bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von LuxTrust.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bauhandwerker, die in Luxemburg tätig werden, sind regelmäßig zur dortigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Abhängig vom erwirtschafteten Jahresumsatz im Großherzogtum ist dafür ein elektronisches Verfahren, das eTVA-Verfahren, zu verwenden. Diese Regelung gilt seit Ende 2012. Die entsprechenden LuxTrust Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren – somit verlieren die ersten Zertifikate ihre Gültigkeit. LuxTrust informiert vor Ablauf der Periode per E-Mail über die Möglichkeit der Verlängerung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig, über die Rekey-Funktion kann jedoch die Seriennummer des Zertifikats identisch bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von LuxTrust.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]