Brandenburgisches Vergabegesetz – Mindestlohn auf 9 Euro erhöht | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Archiv Brandenburgisches Vergabegesetz – Mindestlohn auf 9 Euro erhöht

Seit dem 1. Januar 2012 ist das Brandenburgische Vergabegesetz in Kraft und regelt Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Seit dem 1. Januar 2012 ist das Brandenburgische Vergabegesetz in Kraft und regelt Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Seitdem gilt für alle Aufträge, die nicht ohnehin in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen oder Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Gegenstand haben, ein vergaberechtliches Mindestarbeitsentgelt. Das Mindestarbeitsentgelt wird dabei regelmäßig an wirtschaftliche und soziale Veränderungen angepasst. Hierbei werden der Landesregierung Vorschläge einer Kommission unabhängiger Mitglieder unterbreitet. In diesem Jahr hat sich die Kommission für eine Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts bei öffentlichen Aufträgen ausgesprochen. Dementsprechend wurde das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zum 1. Oktober 2016 von 8,50 € auf 9,00 € angehoben. Öffentliche Aufträge werden danach unbeschadet weitergehender Ansprüche nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens diese Vergütung zahlen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][cq_vc_employee name=“ecker“][/vc_column][/vc_row]