Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Mindestlohn Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text el_class=“p » a » img „]Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text el_class=“p » a » img „]Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde festgesetzt.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=“p » a » img „]Die Beschlussfassung fiel in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Die Mindestlohnanhebung trägt der damit verbundenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung. Aus diesem Grunde hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert. Die zwei weiteren Schritte zeichnen die nachfolgende Tariflohnentwicklung nach. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus und ab 2022 wird eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie erwartet. Die vierte Anpassungsstufe lässt bundesweit laufende Branchentarifverträge unberührt.

Beschluss der Mindestlohnkommission >>[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Anja Schliebe“][cq_vc_employee name=“Frank Ecker“][/vc_column][/vc_row]