Neue Corona Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober 2022 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Neue Corona Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober 2022

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab dem 1. Oktober 2022 tritt eine neue Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie ist gültig bis zum 7. April 2023.[/vc_column_text][vc_column_text]Corona-Arbeitsschutzverordnung: Maßnahmen Hygienekonzepte: Die bewährten Konzepte müssen weiterhin umgesetzt und an die jeweiligen Situationen angepasst werden Maßnahmen: Hygiene beachten, Abstand halten und immer wieder lüften. Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt an Orten, an denen andere …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab dem 1. Oktober 2022 tritt eine neue Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie ist gültig bis zum 7. April 2023.[/vc_column_text][vc_column_text]Corona-Arbeitsschutzverordnung: Maßnahmen

  • Hygienekonzepte: Die bewährten Konzepte müssen weiterhin umgesetzt und an die jeweiligen Situationen angepasst werden
  • Maßnahmen: Hygiene beachten, Abstand halten und immer wieder lüften.
  • Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt an Orten, an denen andere Maßnahmen nicht, oder nicht ausreichend, eingehalten werden kann
  • Homeoffice: Alle Arbeitgeber müssen prüfen, ob Homeoffice für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden kann
  • Testangebote:  Alle Arbeitgeber müssen ihren Angestellten in Präsens wieder kostenlose Corona-Tests zur Verfügung stellen
  • Kontakte vermeiden: Kontakte sind im alltäglichen Berufsleben, wenn möglich, einzuschränken. Räume sollen nicht von vielen Menschen gleichzeitig genutzt werden
  • Pflichten des Arbeitgebers: Alle Arbeitgeber müssen die Angestellten die Möglichkeit einer Corona Schutzimpfung während der Arbeitszeit gewähren

 

BMAS – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]