Neues Merkblatt der SBB zum Thema Signaturen, Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Beratung Neues Merkblatt der SBB zum Thema Signaturen, Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung

Am 1. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Seitdem sind Entsorgungsnachweise (bestehend aus Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung, Annahmeerklärung sowie Behördliche Bestätigung) auf elektronischem Wege zu führen. Darüber hinaus gibt es ein Ergänzendes Formblatt, welches zur Andienung sowie Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung verwendet wird. Es hat sich gezeigt, dass doch erheblicher Klärungsbedarf zu den …

Am 1. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Seitdem sind Entsorgungsnachweise (bestehend aus Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung, Annahmeerklärung sowie Behördliche Bestätigung) auf elektronischem Wege zu führen. Darüber hinaus gibt es ein Ergänzendes Formblatt, welches zur Andienung sowie Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung verwendet wird.

Es hat sich gezeigt, dass doch erheblicher Klärungsbedarf zu den Themen Signaturen und deren Reihenfolge sowie Möglichkeiten und Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung bestand. Aus diesem Grund hat die SBB zusammen mit den Ländern Brandenburg und Berlin ein Merkblatt entwickelt, das diese Themen behandelt und Ihnen Sicherheit im Umgang mit Signaturen und bei der Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung gibt.

Sie finden dieses Merkblatt im Anschluss oder auf der Webseite der SBB unterhttp://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetter/