Ab sofort geht es bei der Unterstützung um den aktiven Mitarbeiterbestand | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Ab sofort geht es bei der Unterstützung um den aktiven Mitarbeiterbestand

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text] Was beabsichtigt das Qualifizierungschancengesetz? Unternehmen und Beschäftigte bleiben weiterhin selbst verantwortlich für die Weiterqualifizierung. Durch das im Dezember 2018 verabschiedete Qualifizierungschancengesetz übernimmt nunmehr die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten für die Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Weiterbildung muss dazu dienen, Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt fit zu machen. Dazu wird das …

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Was beabsichtigt das Qualifizierungschancengesetz?

Unternehmen und Beschäftigte bleiben weiterhin selbst verantwortlich für die Weiterqualifizierung. Durch das im Dezember 2018 verabschiedete Qualifizierungschancengesetz übernimmt nunmehr die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten für die Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Weiterbildung muss dazu dienen, Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt fit zu machen.

Dazu wird das bisherige Programm der Bundesagentur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAu) auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet. Die Bundesregierung hat im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit dafür jährlich zusätzlich bis zu 6,2 Milliarden Euro bereitgestellt. Sprich: es geht um Beschäftigte, nicht mehr nur um die Förderung von Weiterbildungen für Arbeitssuchende, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Das ändert sich mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz (QuaChaG)
Weitere Gesetzesänderungen 2019 finden Sie hier

Wer kann Gelder aus dem WeGeBau-Topf nutzen?

  • Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber:
  • Arbeitgeber können dank Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vom Staat fördern lassen. Dadurch werden sie finanziell entlastet, außerdem profitieren sie von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Eine Weiterbildung ist außerdem eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmer enger an das Unternehmen zu binden.
  • Angestellten räumt das Gesetz erstmals ein Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Weiterbildungen sind auch berufsbegleitend möglich und Teilzeitkräfte profitieren ebenfalls von dem neuen Gesetz.

Wie viel Zuschuss erhalten Arbeitgeber?

Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt einen Teil der Weiterbildungskosten. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse. Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Welche Kriterien gibt es für die Förderung?

Nicht jede Weiterbildung kann vom Staat bezuschusst werden. Der neue Paragraf 82 SGB III nennt fünf Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Bundesagentur eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz fördert:

  1. Es werden nur Mitarbeiter gefördert, deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt.
  2. Der Abstand zwischen zwei Weiterbildungen muss mindestens vier Jahre betragen.
  3. Weiterbildungen, in denen Fähigkeiten für die aktuelle Position des Arbeitnehmers vermittelt werden, können nicht gefördert werden. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in dem Weiterbildungsangebot vermittelt werden, müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen; es geht schließlich darum, den Arbeitnehmer fit für Aufgaben der Zukunft zu machen.
  4. Die Weiterbildung muss extern von einem dafür zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden oder im Unternehmen selbst, sofern sie von einem externen Dienstleister angeboten wird.
  5. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 160 Stunden (das entspricht vier Wochen) dauern.

Die Agentur für Arbeit muss jede Weiterbildung genehmigen. Sie gibt dann einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.

Müssen Arbeitgeber der Weiterbildung zustimmen?

Weiterbildungen sind eine Ermessensleistung des Arbeitgebers; Arbeitnehmer haben also keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Daher können Angestellte Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz nur in Absprache mit ihrem Arbeitgeber absolvieren – zumal er einen Teil der Kosten tragen muss.

Wo können sich Arbeitgeber informieren und Zuschüsse beantragen?

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit ist der richtige Ansprechpartner, wenn sich Arbeitgeber über Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter informieren wollen. Er ist telefonisch erreichbar unter der bundesweiten, gebührenfreien Hotline 0800 4 55 55. Dort gibt es auch Informationen darüber, wie man die Zuschüsse beantragen kann und wo man zertifizierte Weiterbildungsanbieter findet.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]