Registrierkassen und Kassennachschau ab 2018 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Betriebsberatung] Registrierkassen und Kassennachschau ab 2018

In Deutschland werden seit dem 1. Januar 2018 Kassenprüfungen durchgeführt. Neu ist, dass Betriebsprüfer vom Finanzamt zu einer sogenannten Kassennachschau unangekündigt ins Unternehmen kommen dürfen. Sie fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Durch Weiterbildungen werden die Prüfer bei den bevorstehenden Kassennachschauen erkennen, ob eine manipulative Beeinflussung an den elektronischen und digitalen Kassen möglich wäre oder bereits stattgefunden hat – beide Vorkommnisse sind strafbar.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In Deutschland werden seit dem 1. Januar 2018 Kassenprüfungen durchgeführt. Neu ist, dass Betriebsprüfer vom Finanzamt zu einer sogenannten Kassennachschau unangekündigt ins Unternehmen kommen dürfen. Sie fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Durch Weiterbildungen werden die Prüfer bei den bevorstehenden Kassennachschauen erkennen, ob eine manipulative Beeinflussung an den elektronischen und digitalen Kassen möglich wäre oder bereits stattgefunden hat – beide Vorkommnisse sind strafbar.

 

Durchläuft Ihre Kasse eine Kassennachschau positiv?

Ab 2018 werden bundesweit häufiger Kassennachschauen durchgeführt. Erhalten sie Tipps zur Kassenprüfung und Machen Sie den Test zur Überprüfung, ob Ihre Registrierkasse eine Kassenprüfung bestehen würde.

Tipps und Test für die Kassenprüfung[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Bereits seit 1. Januar 2017 gelten erweiterte Regeln für offene wie auch elektronische Ladenkassen. Seitdem sind alle Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzuzeichnen. Am 31. Dezember 2016 endete die Übergangsfrist zur Nachrüstung elektronischer Kassen. Daher dürfen nur noch Kassen eingesetzt werden, mit denen Einzelumsätze aufgezeichnet werden können und mit denen man diese mindestens für zehn Jahre unveränderbar speichern kann.

Damit sollen die bestehenden Möglichkeiten manipulativer Eingriffe bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in elektronischen Registrierkassen sowie elektronische und computergestützte Kassensysteme verhindert und damit die Unveränderbarkeit dieser Daten sichergestellt werden.

Ausführlich lesen Sie bitte Hier.

Hier der jüngste Beitrag aus dem Deutschen Handwerksblatt dazu.

[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bericht DHB[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][cq_vc_employee name=“melchert“][vc_message]Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]