Status von Flüchtlingen & Asylbewerbern | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“3/4″ el_class=“ul style=„color:#ff0000;„“][vc_column_text]Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Im Anschluss daran erteilt die zuständige Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltsgestattung: Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Aufenthaltserlaubnis: Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Duldung: Asylbewerber, deren Antrag in der Regel abgelehnt worden ist, die aber beispielsweise aus humanitären Gründen …

[vc_row][vc_column width=“3/4″ el_class=“ul style=„color:#ff0000;„“][vc_column_text]Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Im Anschluss daran erteilt die zuständige Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel.

  • Aufenthaltsgestattung: Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • Aufenthaltserlaubnis: Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde.
  • Duldung: Asylbewerber, deren Antrag in der Regel abgelehnt worden ist, die aber beispielsweise aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. In diesen Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine „Bescheinigung über die Aussetzung einer Abschiebung“, eine sogenannte  Duldung.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“50134″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Schmidt“][vc_column_text]Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.[/vc_column_text][vc_column_text]Kurzübersicht[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]