Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Betriebsberatung] Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden. HIER gelangen Sie direkt zum Bundesministerium der Finanzen

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

HIER gelangen Sie direkt zum Bundesministerium der Finanzen