Verbote und Beschränkungen für Kälteanlagen und Kältemittel | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe Verbote und Beschränkungen für Kälteanlagen und Kältemittel

Betriebe, die Kälte- und Kühlanlagen betreiben, müssen mit deutlich gestiegenen Servicekosten rech-nen und sehen sich auch mit der Situation konfrontiert, dass ihre Anlage wegen Kältemittelmangel nur verzögert gewartet werden kann oder sie gar in ein neue Anlage investieren müssen. Dies ist der seit Januar 2015 geltenden F-Gase-Verordnung geschuldet. Die F-Gase-Verordnung enthält einen Fahrplan zur schrittweisen Verringerung klimaschädlicher Kältemittel.

Betriebe, die Kälte- und Kühlanlagen betreiben, müssen mit deutlich gestiegenen Servicekosten rechnen und sehen sich auch mit der Situation konfrontiert, dass ihre Anlage wegen Kältemittelmangel nur verzögert gewartet werden kann oder sie gar in ein neue Anlage investieren müssen. Dies ist der seit Januar 2015 geltenden F-Gase-Verordnung geschuldet. Die F-Gase-Verordnung enthält einen Fahrplan zur schrittweisen Verringerung klimaschädlicher Kältemittel.

Ab 2020 dürfen keine neuen Kältemittel mit einem GWP-Wert (Global Warming Potenzial) von 2500 und mehr in den Verkehr gebracht werden, lediglich recycelte Kältemittel dürfen bis 2029 verwendet werden. Dies führt schon jetzt dazu, dass gängige Kältemittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Preise exorbitant gestiegen sind. Betriebe, die aktuell Investitionen in Kühl- und Kälteanlagen vornehmen, sollten die Entwicklungen auf Grund der F-Gase-Verordnung unbedingt im Blick haben und keine Anlagen mehr planen, die mit Kältemitteln mit vergleichsweise hohem Treibhauspotential betrieben werden.

Eine neue, energieeffiziente Anlage bzw. eine Sanierung der alten Anlage kann des Weiteren hohe Stromkosten vermeiden. Unternehmen, die ihre Kälteanlagen sanieren oder austauschen wollen, können seit 2016 auf staatliche Unterstützung setzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert neue Kälte- und Klimaanlagen mit bis zu 150.000 Euro, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Kälteleistung und Speicherkapazität der Anlage. Auch für bereits bestehende Anlagen können im Sanierungsfall Fördermittel beantragt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html  sowie https://www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhaltigkeit/f-gase-problematik/