Verhaltenskodex für das Ehren- und Hauptamt der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Verhaltenskodex für das Ehren- und Hauptamt der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg

Präambel
Die Handwerkskammer repräsentiert als Selbstverwaltungseinrichtung das Handwerk in seiner Gesamtheit und spiegelt seine gewerkübergreifende Identität wider. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitlich tätig, nimmt die Interessenvertretung ihrer gesetzlichen Mitglieder wahr und fördert das Gesamthandwerk in ihrem Kammerbezirk. In allen Bereichen des öffentlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Handelns ist die Handwerkskammer an Recht und Gesetz gebunden und den Regelungen ihrer Satzung sowie den daraus abgeleiteten Verordnungen und Beschlüssen verpflichtet.

Dieser Verhaltenskodex bietet den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen einen Orientierungsrahmen. Er fasst Handlungsprinzipien, -ziele und -empfehlungen zusammen, um rechtlichen Vorgaben sowie den Anforderungen aus intern gefassten Richtlinien und Grundsätzen im Alltagsgeschäft gerecht werden zu können. Der Verhaltenskodex kann durch entsprechende Leitlinien, Anweisungen und Prozesse konkretisiert werden.

Auf Bundesebene sind die Handwerkskammern im Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) zusammengeschlossen. Der Verhaltenskodex gilt für diesen entsprechend.

Grundsätze
Die Handwerkskammer ist in ihrer Region verwurzelt und bekennt sich ausdrücklich zum Wertekanon des ehrbaren Handwerkers: Integrität, langfristiges Denken, nachhaltiges Handeln, gesellschaftliche und soziale Verantwortung. Basierend auf diesen Werten hat sie stets die Interessen ihrer Mitglieder im Fokus.

Die Handwerkskammer arbeitet effizient, leistungsorientiert und wirtschaftlich. Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich erhoben, um die Aufgaben der Kammer zu bewältigen. Die Handwerkskammer geht sparsam und verantwortungsvoll mit den finanziellen Ressourcen um. Die persönliche Integrität des Ehren- und Hauptamts ist dabei das Fundament, um Rechtsrisiken zu vermeiden und dauerhaft eine positive Entwicklung, verbunden mit einem hohen Ansehen der Handwerkskammer zu gewährleisten. Sie haben Vorbildfunktion und tragen besondere Verantwortung für die Einhaltung dieser Grundsätze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie achten und schätzen die Mitarbeiter, die mit ihrer Motivation und Arbeit maßgeblich zum Erfolg der Handwerkskammer beitragen. In diesem verantwortungsbewussten Miteinander gestalten sie ihre Entscheidungen nachvollziehbar und transparent.

Im Einklang mit Recht und Gesetz
Die Handwerkskammer duldet keine Form strafrechtlich relevanten Verhaltens. Insbesondere Betrug, Bestechung, Untreue oder Korruption werden von der Handwerkskammer auf das Schärfste verurteilt. Sie verpflichtet sich, Verstöße aufzudecken und angemessen zu sanktionieren.

Zuwendungen, insbesondere Geschenke und Einladungen dürfen von Ehren- und Hauptamt der Handwerkskammer nur angenommen werden, soweit sie in Art, Menge und Wert für den jeweiligen Anlass und mit Blick auf die Funktion und die berufliche Position der Beteiligten angemessen sind, transparent gewährt werden und die Objektivität der Beziehungen zum Zuwendenden nicht beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Einladungen und Vergünstigungen für Begleitpersonen. Die Einforderung von Geschenken oder Zuwendungen ist ungeachtet des Werts ebenso wie die Annahme von Geldgeschenken ausnahmslos untersagt.

Einladungen und andere Vorteile dürfen nur aus dienstlichem Anlass ausgesprochen bzw. gewährt werden. Für Art, Menge und Wert gelten die gleichen Maßstäbe wie für deren Annahme. Geschenke werden nur bei gesellschaftlich üblichen Anlässen und nur im angemessenen Rahmen gewährt.

Dienstfahrzeuge und Fahrdienste werden ausschließlich für den Dienstgebrauch eingesetzt, soweit nicht vertraglich eine private Nutzung ausdrücklich vereinbart oder im Einzelfall ausnahmsweise zugelassen ist.

Für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und zur Sicherstellung ihres umfassenden Leistungsspektrums erhebt, speichert und verarbeitet die Handwerkskammer personenbezogene Daten. Die Handwerkskammer achtet das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen und geht verantwortungsvoll unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Regeln mit den Daten um.

Vermeidung von Interessenkonflikten
Das Ehren- und Hauptamt der Handwerkskammer nehmen die Interessen ihrer Mitglieder wahr und stehen für Transparenz und Integrität. Sie lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen leiten, verhalten sich wettbewerbsneutral, unparteiisch und uneigennützig. Sie ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Das öffentliche Auftreten ist entsprechend der Funktion in der Handwerkskammer einwandfrei und an den Interessen der Mitglieder auszurichten.

Eventuelle Nebentätigkeiten sind nur zulässig, wenn keine Interessenkonflikte zur Tätigkeit bei der Handwerkskammer bestehen oder zu befürchten sind.

Die Teilnahme von Betrieben an Vergabeverfahren der Handwerkskammer, mit denen Mitglieder des Vorstands unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise wirtschaftlich in Verbindung stehen, verpflichtet zu einem Höchstmaß an Sorgfalt und Transparenz. Ehrenamts- und Geschäftsführungsmitglieder dürfen keine privaten Aufträge an Geschäftspartner der Handwerkskammer erteilen, wenn ihnen hierdurch wirtschaftliche oder rechtliche Vorteile entstehen.

Sponsoring, Werbung und Spenden sind zulässig, soweit nicht der Anschein einer möglichen Beeinflussung der Handwerkskammer erweckt wird.