Tarifrecht | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Tarifrecht

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Geltungsbereich von tariflichen Regelungen

Auf Grund der in jüngster Vergangenheit verstärkt durchgeführten Prüfungen der Rentenversicherungsträger zur ordnungsgemäßen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen soll zunächst noch einmal ein Augenmerk auf die Beachtung von tariflichen Regelungen gelegt werden. Dies erscheint deshalb erforderlich, weil bestimmte Tarifverträge die Einhaltung von Mindestlöhnen oder von Sonderzahlungen vorschreiben, auf die dann die Prüfung von Sozialversicherungsabgaben gestützt werden kann.

Zunächst muss jedoch geprüft werden, ob eine Tarifbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt vorliegt.
Dafür gibt es in der Regel 4 verschiedene Möglichkeiten:

  1. Tarifbindung kraft Allgemeinverbindlichkeit des entsprechenden Tarifvertrages
  2. Tarifbindung kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  3. Tarifbindung kraft Verweisung im Arbeitsvertrag
  4. Tarifbindung kraft betrieblicher Übung.

Der ersten Variante, der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, kommt dabei in der Praxis der Prüfung der Rentenversicherungsträger die größte Bedeutung zu. Im Falle des Vorliegens eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages kommt es gerade nicht darauf an, ob der Arbeitgeber Mitglied in einem tarifschließenden Verband (Innung) ist oder der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert ist. Kraft der durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit oder einer von ihm beauftragten Stelle gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes erklärten Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages, wirkt dieser auf alle in seinem Geltungsbereich befindlichen Arbeitsverhältnisse ein und ist daher zwingend zu beachten.
Derzeit existieren zahlreiche Tarifverträge, die im Wege der Allgemeinverbindlichkeit in unserem Kammerbezirk Geltung erlangen. Eine lediglich beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung soll an dieser Stelle die große Bedeutung der angesprochenen Problematik verdeutlichen.
Betroffen sind z.B.:

  • Baugewerbe (u. a. BRTV, VTV, Mindestlohn)
  • Elektrohandwerk (Mindestlohn)
  • Dachdeckerhandwerk (u. a. Rahmen TV, Mindestlohn, Sozialkassenverfahren)
  • Gebäudereinigerhandwerk (Rahmen TV, Mindestlohn TV )

Darüber hinaus bestehen unter anderem auch im Malerhandwerk und im Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk allgemeinverbindliche Regelungen.

Da diese Aufzählung wie bereits erwähnt keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist es jedem einzelnen Betriebsinhaber zu empfehlen, sich über die einschlägigen Tarifverträge zu informieren.

Dies kann z. B. über die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geschehen, wo ein Verzeichnis aller aktuell allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge bereitgestellt wird.

Außerdem gibt das Tarifregister für Berlin und Brandenburg Auskunft über das Bestehen und den Inhalt von Tarifverträgen. Selbstverständlich werden aber auch die Handwerkskammer bzw. die Kreishandwerkerschaften Auskunft erteilen, soweit die jeweiligen Tarifverträge vorliegen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Ecker, Frank“][cq_vc_employee name=“Schliebe, Anja“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator border_width=“4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Tarifliche Mindestlohnregelungen im Handwerk

Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über Mindestlöhne hat sich in den letzten Jahren im Handwerk bewährt. Inzwischen bestehen in acht Handwerksbranchen allgemeinverbindliche Mindestlohntarifverträge. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung werden alle Arbeitgeber der betroffenen Branchen an die Einhaltung der Tarifverträge gebunden. Dies gilt unabhängig davon, ob der einzelne Arbeitgeber Mitglied in der tarifschließenden Arbeitgebervereinigung, wie z. Bsp. einer Innung, ist.

[/vc_column_text][vc_column_text]Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]Unter dem Download sind die akutellen und einschlägigen allgemeinverbindlichen Mindestlöhne im Handwerk dargestellt:[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Allgemeinverbindliche Mindestlöhne[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator border_width=“4″][vc_column_text]

Aktuelle Mindestlöhne

[/vc_column_text][svc_post_layout query_loop=“size:10|order_by:title|order:DESC|categories:324,205″][/vc_column][/vc_row]