Die Handwerkskammer | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Die Handwerkskammer

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Handwerk, die Wirtschaftsmacht von nebenan –  das sind deutschlandweit mehr als fünf Millionen Beschäftigte in 130 Berufen in etwa einer Million Handwerksbetrieben. Sie bilden gegenwärtig etwa 368 000 Lehrlinge aus. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg vertritt in ihrem Kammerbezirk mehr als 11 500 Unternehmen.

Sie ist Dienstleisterin und Interessenvertreterin ihrer Mitgliedsbetriebe, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sowie der Lehrlinge. Sie vertritt die Interessen des Handwerks in der Öffentlichkeit und auf der politischen Ebene. Die Kammer unterstützt ihre Mitglieder bei ihren täglichen Herausforderungen und trägt so zur Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und des Wirtschaftssektors Handwerk bei. Die Kammer ist modern und leistungsstark, sie ist kostengünstig und nah am Betrieb und seinen Bedürfnissen. Als Selbstverwaltungseinrichtung entlastet sie den Staat und Bürger durch Objektivität und Sachnähe.

Unser Team ist zu den Sprechzeiten persönlich für Sie erreichbar. Nutzen Sie die Gelegenheit “vor Ort” mit uns ins Gespräch zu kommen.[/vc_column_text][vc_column_text]

Informationen zum Kammerbezirk

Der Kammerbezirk der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg umfasst die ostbrandenburgischen Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).

Er grenzt auf einer Länge von 199 km im Osten an die Republik Polen und auf einer Länge von 91 km im Westen an die deutsche Hauptstadt Berlin.

Die Region hat 2,54 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} Anteil am Territorium der Bundesrepublik Deutschland, 0,93 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} Anteil an der deutschen Bevölkerung, mit 83 Einwohner pro km2 nur 36,6 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} Bevölkerungsdichte von Deutschland.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“71134″ img_size=“full“ onclick=“link_image“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Mitgliedschaft in der Handwerkskammer

Handwerkskammern wurden auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks errichtet. Diese vertreten die Interessen des Handwerks, ihre Mitglieder sind die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen, die selbstständig eine sog. nichtwesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben.

Warum Pflichtmitgliedschaft?

Im Rahmen der Selbstverwaltung kann die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks nur dann im notwendigen Umfang vertreten, wenn die Mitgliedsbetriebe einen ihrer Leistungskraft angemessenen Solidarbeitrag leisten. Zu den umfangreichen Aufgaben der Handwerkskammer (siehe § 91 des Gesetzes) zählt, dass sie ständig eine vielfältige, qualifizierte Dienstleistungspalette bereithält, die jegliche Form der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Beratung und der beruflichen Bildung einschließt. Darüber hinaus erfüllt die Handwerkskammer ihre vom Staat übertragenen hoheitlich-rechtliche Aufgaben, berät politische Entscheidungsträger und vertritt ihre Mitglieder handwerkspolitisch.

Aktive Mitgliedschaft

Mit ihrer Organisation hat sich das Handwerk eine Körperschaft geschaffen, deren Basis im ehrenamtlichen Wirken ihrer gewählten Mitglieder besteht. Handwerker engagieren sich in der Vollversammlung und im Vorstand, in verschiedenen Gremien und in zahlreichen Prüfungsausschüssen. Ihre Arbeit ist für alle Mitglieder unverzichtbar. Sie ist direkte Interessenvertretung des Handwerks.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“12990″ img_size=“medium“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

Chronik der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg kann auf eine über 120-jährige Geschichte zurückblicken. Sie ist die älteste Handwerkskammer im Land Brandenburg.

In den letzten 120 Jahren lebte das Volk und damit auch das Handwerk Ostbrandenburgs unter fünf sehr unterschiedlichen Staatsformen und hat zwei verheerende Weltkriege überstanden. Die Hälfte der Zeit ihres Bestehens wirkte die Kammer unter diktatorischen Bedingungen, die zu starken Beeinträchtigungen ihres Wesens und ihrer Funktion führten. Erst seit 1990 war wieder eine “normale”, das heißt vom Willen der Mitglieder der Handwerkskammer getragene Arbeit möglich. Anders als im Altbundesgebiet führten der Wechsel der Gesellschaftssysteme und die politischen Folgen der beiden Weltkriege zu mehrfachen Änderungen der Grenzen des Kammerbezirkes. Ein großer Teil des ursprünglichen Kammerbezirkes befindet sich heute in Westpolen.

In der Chronik sind die wesentlichen Ereignisse der letzten hundertzwanzig Jahre bis hin zur Gegenwart im Leben des ostbrandenburgischen Handwerks festgehalten.

Chronik[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]