Regelungen für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Regelungen für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

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Aufgaben eines Sachverständigen

Die von der Vollversammlung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 12 HwO beschlossene Sachverständigenordnung, regelt die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in den Gewerken des Handwerks.

Aufgabe eines auf der Grundlage der Handwerksordnung öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist es, seine besondere Sachkenntnis in Form  von Gutachten den Gerichten, Behörden, aber auch privaten Personen zur Verfügung zu stellen.

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Sachverständigenordnung

Richtlinien zur Sachverständigenordnung