Bewertung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Bewertung

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Wie viel ist mein Betrieb eigentlich wert?

Handwerksunternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben möchten, können hierzu die kostenfreie Beratung durch die Betriebsberater der Abteilung Gewerbeförderung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg in Anspruch nehmen. Auch Existenzgründer, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, können sich kostenlos beraten lassen.

Eine Frage beschäftigt den Unternehmer in diesem Zusammenhang immer wieder: „Wie viel ist mein Betrieb eigentlich wert?“. Die Vorstellungen der Betriebsinhaber vom Wert des eigenen Unternehmens weichen unter Umständen von den tatsächlich erzielbaren Preisen im Falle eines Verkaufes ab. Ein Übernehmer geht häufig von wesentlich niedrigeren Preisvorstellungen aus, weil er seine zukünftigen Belastungen zu berücksichtigen hat.

Je nachdem, ob der ganze Betrieb übergeben werden soll oder nur Teile davon, ob die Betriebsimmobilie den Eigentümer wechseln soll oder nur die Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen verkauft werden sollen, kann nach Prüfung aller Gegebenheiten eine Unternehmens-, Maschinen- oder Immobilienbewertung vorgenommen werden. Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den uns vorliegenden Informationen zu den Bewertungsobjekten ab. Dafür benötigen wir Ihre Mitarbeit, denn die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung.

Hier ein kurzer Überblick über die von den Beratern der Handwerkskammer angebotenen Bewertungsarten:

  • Unternehmenswert nach AWH-Standard
  • Maschinenbewertung
  • Immobilienbewertung

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Unternehmenswert nach AWH-Standard

Für ertragsstarke und bilanzierende Betriebe kann eine Unternehmensbewertung nach dem AWH-Standard (AWH – Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk) vorgenommen werden.
Mit Hilfe dieses bundesweit standardisierten Bewertungsverfahrens wird auf Basis des Ertragswerts ein realistischer Wert für das gesamte Unternehmen errechnet, der eine geeignete Basis beispielsweise für Verkaufsverhandlungen von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen bieten kann.
Der AWH-Standard stellt sicher, dass bei der Berechnung die Besonderheiten von Handwerksunternehmen ausreichend berücksichtigt werden und sich die zukünftigen Ertragsaussichten des Unternehmens in dem errechneten Wert widerspiegeln.

Die Bewertung basiert dabei auf den Betriebsergebnissen der Vergangenheit unter Berücksichtigung der aktuellen Zeitwerte des betrieblichen Vermögens.
Neben weiteren Unterlagen bilden deshalb

  • die Jahresabschlüsse der letzten vier Jahre,
  • möglichst aktuelle Bewertungen des Mobiliars (Fahrzeuge, Maschinen,
    Betriebseinrichtung)
  • ggf. möglichst aktuelle Bewertung(en) der Betriebsimmobilie(n).

Deshalb ist für die Unternehmensbewertung nach dem AWH-Standard eine möglichst aktuelle Bewertung des Mobiliars und ggf. der Betriebsimmobilie(n) – siehe hierzu auch unter Maschinenbewertung bzw. Immobilienbewertung – eine notwendige Voraussetzung.

Was muss ich tun, um ich eine AWH-Bewertung durchführen lassen?
Wenn Sie eine Bewertung Ihres Unternehmens benötigen oder Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Abteilung Gewerbeförderung.
In einem persönlichen Gespräch – auch vor Ort in Ihrem Unternehmen – werden die Voraussetzungen geklärt sowie die Inhalte dieses Verfahren ausführlich erläutert.
Eine Bewertung durch die Berater der Handwerkskammer ist kostenfrei. Der Auftrag für eine solche Bewertung kann immer nur durch den derzeitigen Inhaber bzw. Eigentümer  – also den Übergeber –  erteilt werden.
Zur Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem AWH-Standard–Verfahren stehen Ihnen unsere betriebswirtschaftlichen Berater unter Telefon 0335 5619-120 zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_row_inner][vc_column_inner][cq_vc_employee name=“Ramona Melchert“][cq_vc_employee name=“Rüdiger Schulz“][cq_vc_employee name=“Martin Stadie“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Fragebogen

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Maschinenbewertung

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet ihren Mitgliedsbetrieben unter nachfolgend aufgeführten Bedingungen eine Zeitwertermittlung von Maschinen, Anlagen, Gerätschaften und Einrichtungsgegenständen an:

  • Inanspruchnahme einer betriebswirtschaftlichen und/oder rechtlichen Beratung durch die Berater der Handwerkskammer.
  • Bei den zu bewertenden Gegenständen handelt es sich ausschließlich um das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers, jedoch nicht um privat genutzte Objekte (Ausnahme: Betriebsaufspaltung).
  • Die Zeitwertermittlung erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken des Aufraggebers und ist nicht für Dritte und deren Interessen bestimmt.
  • Die Zeitwertermittlung erfolgt unter Zugrundelegung der Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers und ohne Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. Sie kann nur als Empfehlung oder Verhandlungsgrundlage angesehen werden.
  • Die Bewertung soll ausschließlich als Hilfestellung für den Auftraggeber bei betrieblichen Entscheidungen genutzt werden; insbesondere

–      bei der Betriebsübergabe, Betriebsaufgabe oder Existenzgründung,

–      im Falle der Veräußerung von Gesellschafter- oder Geschäftsanteilen,

–      bei der Änderung der Rechtsform.

  • Es erfolgt ausdrücklich keine Bewertung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung.

Bei dem angewendeten Wertermittlungsverfahren werden auf der Grundlage des Neupreises und des Baujahres die entsprechenden Zeitwerte berechnet. Darüber hinaus werden Faktoren wie Zustand, Arbeitsqualität, Zubehör, Wartung und Reparatur berücksichtigt. Ermittelt wird der Zeitwert nach den Leitsätzen für die Bewertung von Maschinen des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V., Köln).

Der ermittelte Zeitwert bezieht sich auf die Gesamtheit des zu bewertenden Inventars des Unternehmens. Dieser kann nur erzielt werden, wenn die bewerteten Maschinen, Anlagen, Geräte sowie Einrichtungsgegenstände auch als Gesamtheit übergeben werden und der Betrieb an gleicher Stelle mit gleicher Produktion bzw. Dienstleistung weitergeführt wird. Beim Verkauf einzelner Maschinen, Anlagen, Geräte oder Einrichtungsgegenstände können andere Verkaufspreise erzielt werden.

Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den Informationen und Daten zu den einzelnen Bewertungsobjekten ab. Um eine Bewertung vornehmen zu können, benötigen wir mindestens folgende Daten:

  • Bezeichnung der Maschine,
  • Hersteller und Typ der Maschine,
  • Baujahr und
  • Anschaffungspreis (zum Baujahr).

Bei fehlenden Daten (z.B. bei gebraucht gekauften Maschinen), ist eine Bewertung nur bedingt möglich. Wir können Ihnen für diese Positionen unter bestimmten Voraussetzungen eine überschlägige Wertschätzung anbieten. Einer besonderen Betrachtungsweise unterliegen zudem selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungswerte bis 1.000 EUR liegen. Diese so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG bzw. Wirtschaftsgüter Sammelposten) können ebenfalls bedingt pauschal geschätzt werden, da sich unter Umständen eine Einzelbewertung als viel zu aufwändig und wenig zielführend darstellen kann. Hierfür ist dann in der Regel eine jährliche wertmäßige Aufstellung ausreichend.

Im Rahmen dieser technischen Wertermittlung werden nicht bewertet:

  • Fahrzeuge (Pkw, Lkw etc.),
  • EDV-Systeme (Hard- und Software, Telefonanlagen etc.),
  • Antiquitäten und Kunstgegenstände sowie
  • sämtlicher Bestand an Waren, Ersatzteilen, Betriebsstoffen, Roh- und Verbrauchsmaterialien und Hilfsstoffen.

Die Wertermittlung läuft in der Regel folgendermaßen ab:

  • Erstkontakt mit dem Auftraggeber und Besprechung von Anlass, Zweck und Hintergründen der Bewertung
  • Zusendung eines Auftragsformulars und der Erfassungsformulare für die Bewertungsobjekte
  • Ausfüllen der Formulare (Auftrag und Erfassungsliste) durch den Auftraggeber und Rücksendung der Unterlagen an die Handwerkskammer
  • Festlegung eines Ortstermins nach Erhalt der Unterlagen
  • Besichtigung der Bewertungsobjekte vor Ort
  • Durchführung der Wertermittlung und Erstellung eines ausführlichen Ergebnisberichts
  • Zusendung des Bewertungsergebnisses an den Auftraggeber bzw. auf Wunsch Nachbesprechung und Erläuterung der Ergebnisse

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Auftrag

Erfassungsliste[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Immobilienbewertung

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet ihren Mitgliedsbetrieben unter nachfolgend aufgeführten Bedingungen eine Verkehrswertermittlung von Betriebsimmobilien an:

  • Inanspruchnahme einer betriebswirtschaftlichen und/oder rechtlichen Beratung durch die Berater der Handwerkskammer.
  • Bei den zu bewertenden Grundstücken und Gebäuden handelt es sich um das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers, jedoch nicht um ausschließlich privat genutzte Objekte. Über die ggf. notwendige Bewertung von Mietobjekten muss im Einzelfall entschieden werden (z.B. Betriebsaufspaltung).
  • Die Wertermittlung erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken des Auftraggebers und ist nicht für Dritte und deren Interessen bestimmt.
  • Die Wertermittlung erfolgt ferner unter Zugrundelegung der Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers und ohne Berücksichtigung rechtlicher Aspekte und kann nur als Empfehlung oder Verhandlungsgrundlage angesehen werden.
  • Die Bewertung soll ausschließlich als Hilfestellung für den Auftraggeber bei betrieblichen Entscheidungen genutzt werden; insbesondere

–      bei der Betriebsübergabe, Betriebsaufgabe oder Existenzgründung,

–      im Falle der Veräußerung von Gesellschafter- oder Geschäftsanteilen,

–     bei der Änderung der Rechtsform.

  • Es erfolgt ausdrücklich keine Bewertung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung.

Der Verkehrswert wird entsprechend bzw. in Anlehnung an § 194 BauGB ermittelt, Demnach wird der Verkehrswert wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Mit anderen Worten handelt es sich hiermit um den Preis, der im Verkaufsfalle am Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.

Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den Informationen und Daten zu den einzelnen Bewertungsobjekten ab. Um eine Bewertung vornehmen zu können, benötigen wir mindestens folgende Unterlagen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkartenauszug)

Die Vorlage weiterer Unterlagen konkretisiert das Bewertungsergebnis erheblich, daher ist zumindest die Einsicht in nachfolgend aufgeführte Dokumenten (sofern vorhanden) wichtig:

  • Baugenehmigung(en)
  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bauzeichnungen aller Gebäude (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sowie ein (Amtlicher) Lageplan
  • Berechnung des BruttoRaumInhaltes (BRI)
  • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
  • Mietverträge
  • (Grundstücks-)Kaufvertrag
  • Drittgutachten
  • Energieausweis
  • ggf. Aussagen zu vorhandenen Altlasten (gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers)

Die Wertermittlung läuft in  der Regel folgendermaßen ab:

  • Telefonischer (oder persönlicher) Erstkontakt und Besprechung von Anlass, Zweck und Hintergründen der Bewertung; Erläuterung zum Ablauf etc.
  • Zusendung eines Antragsformulars für das/die Bewertungsobjekt(e)
  • Ausfüllen des Auftragsformulars durch den Auftraggeber und Rücksendung einschließlich der benötigten Unterlagen (aktueller Grundbuchauszug und aktueller Flurkartenauszug) an die Handwerkskammer
  • Festlegung eines Ortstermins nach Erhalt der Unterlagen
  • Besichtigung des/r Bewertungsobjekte(s) vor Ort
  • Durchführung der Wertermittlung und Erstellung eines ausführlichen Ergebnisberichts
  • Zusendung des Bewertungsergebnisses an den Auftraggeber bzw. auf Wunsch Nachbesprechung und Erläuterung der Ergebnisse

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