Antragsformular + Ausfüllhilfen + Richtlinien + FAQs | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Betriebsberatung] Antragsformular + Ausfüllhilfen + Richtlinien + FAQs

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zur Antragstellung der Soforthilfe finden Sie hier das Antragsformular, Ausfüllhilfen, die Richtlinien und in den FAQs werden Ihnen häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei Bedarf unterstützen unsere Betriebsberater bei der Antragstellung.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Antrag Antrag[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Ausfüllhilfen Beispielantrag GmbH_inkl_Anlagen_23.03.2020 2020-03-25 Verfahrensablauf Antragstellung[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Richtlinie 24.03.2020_Richtlinie Soforthilfe_Corona[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Erklärung „De-minimis“-Beihilfen Erklärung_De-minimis[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]FAQ Soforthilfe-Corona Was mache ich, wenn ich bereits versandte Unterlagen ändern (z. B. falsche Kontonummer …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zur Antragstellung der Soforthilfe finden Sie hier das Antragsformular, Ausfüllhilfen, die Richtlinien und in den FAQs werden Ihnen häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei Bedarf unterstützen unsere Betriebsberater bei der Antragstellung.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Antrag

Antrag[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Ausfüllhilfen

Beispielantrag GmbH_inkl_Anlagen_23.03.2020

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Erklärung_De-minimis[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]FAQ Soforthilfe-Corona


Was mache ich, wenn ich bereits versandte Unterlagen ändern (z. B. falsche Kontonummer oder Schadenshöhe angegeben) oder vergessene Unterlagen (z. B. Kopie Personalausweis) nachsenden möchte?

Bitte geben Sie in der zweiten E-Mail an uns unbedingt in der Betreffzeile folgenden Inhalt an: „Nachtrag zur E-mail vom XX.XX.2020, Uhrzeit YY:YY Uhr, Absenderadresse muster@xy.de“


Wer ist antragsberechtigt?

Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige ohne Beschäftigte mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg sind antragsberechtigt.

Wer ist nicht berechtigt?

 Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten

 Unternehmen, die vor der Krise (11.03.2020) bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren

 Fischerei oder Aquakultur im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates tätig sind

 Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind (davon nicht betroffen sind Unternehmen, die in der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind)

 

Was ist ein Schaden?

Der Schadensbegriff ist weitläufig zu definieren. Es kann sich beispielsweise um Umsatzeinbußen, Lohn- oder Mietkostenfortzahlungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen handeln.

 

Handelt es sich bei der Abfrage zur Höhe des entstandenen Schadens um eine IST Betrachtung oder können auch zu erwartende Schäden eingetragen werden?

Schäden, die ab dem 11.03.2020 eingetreten sind und ggf. in den kommenden 3 Monaten (bis zum 11.06.2020) erwartet werden, können angegeben werden. Die zu erwartenden Schäden sind plausibel zu schätzen (Planung).


Was ist ein Beschäftigter/ein Vollzeitäquivalent?

Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze mit branchenüblicher Wochenarbeitszeit. Teilzeitkräfte werden proportional zu ihrer Arbeitszeit gezählt (z. B. 0,5 Dauerarbeitsplätze bei einer Halbtagskraft). Arbeitnehmer in Elternzeit, Minijobber, Auszubildende sowie Studenten zählen entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit ebenfalls zu den Beschäftigten im Sinne dieser Richtlinie.

 

Zähle ich als Soloselbstständiger oder Freiberufler zu den Beschäftigten (Erwerbstätigen)?
Nein, eine Beschäftigung ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (SGB IV §7), insofern muss bei der Abfrage eine 0 eingetragen werden. Die Antragstellung erfolgt als Soloselbstständiger ohne Beschäftigte.

 

Werden bei der Prüfung meiner Beschäftigtenzahlen auch die Beschäftigten von Beteiligungen meines Unternehmens in und außerhalb von Brandenburg addiert (KMU-Prüfung)?

Nein, die Prüfung erfolgt Betriebsstätten bezogen auf der Basis eines aktuellen Lohnjournals des antragstellenden Unternehmens. Beteiligungen des Unternehmens finden keine Berücksichtigung.

 

Wenn ich mehrere Betriebsstätten in Brandenburg habe, kann ich dann auch mehrere Anträge stellen?

Ja ich kann für jede Betriebsstätte einen separaten Antrag stellen. Mehrere Betriebsstätten in einer politischen Gemeinde werden jedoch als eine Betriebsstätte betrachtet. Die Summe der möglichen Zuschüsse ist aufgrund der De-minimis-Regelung jedoch unternehmensbezogen zu betrachten und bei 200.000 Euro begrenzt.

 

Kann ich als gemeinnütziger Verein einen Antrag stellen?

Nein, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit (wirtschaftlicher Zweckbetrieb) nachgewiesen werden kann.

 

Kann ich auch als nebenberuflich Selbstständiger einen Antrag stellen?

Ja, sofern eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Steuerbescheid zur freiberuflichen Tätigkeit vorliegt.

 

Was wird im Textfeld „Grund der existenzbedrohlichen Lage“ erwartet?

Eine konkrete Beschreibung der Ursache des Liquiditätsengpasses (z. B. behördliche Anordnung der Schließung, Abhängigkeit von Zulieferern, siehe Musterantrag).

 

Muss ich den erhaltenen Zuschuss versteuern?

Bitte besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit einem Steuerberater.

 

Muss/ kann ich nachweisen, dass das Unternehmen zum 11.03.2020 wirtschaftlich stabil war?

Ja, im Rahmen einer subventionserheblichen Eigenerklärung (siehe Antragsformular).

 

Was passiert, wenn ich nicht alle Unterlagen eingereicht habe?

Anträge können nur unter dem Vorbehalt vollständiger Unterlagen bearbeitet werden. Die fehlenden Unterlagen werden durch die ILB nachträglich angefordert. Sollten Sie die angeforderten Unterlagen nachsenden, geben Sie in jedem Fall die von der ILB erteilte Antragsnummer in der Betreffzeile der E-Mail an.

 

Können der Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung nachgereicht werden?

Nein, diese sind zwingend notwendig bei der Antragsstellung. Ohne diese Dokumente kann der An-trag nicht bearbeitet werden. Handelsregisterauszüge sollten nicht älter als 6 Monate sein. Ist das doch der Fall, benötigen wir einen Vermerk (handschriftlich), dass die Angaben unverändert gültig sind. Gewerbeanmeldungen und Steuerbescheide können durchaus älter sein.

 

Erhalte ich eine Antragseingangsbestätigung?

Ja, sofern die E-mail an die korrekte Adresse soforthilfe-corona@ilb.de gesandt wurde, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsmail. Dieser Prozess kann aufgrund der Vielzahl von Anträgen länger andauern (ca. 3 Stunden). Bitte prüfen Sie zudem unbedingt Ihren Spam-Ordner. Grundsätzlich gilt Ihre E-mail als zugestellt, sofern Sie keine Nachricht erhalten, dass das Versenden fehlgeschlagen ist. Bitte senden Sie die Antragsunterlagen nicht mehrfach an die ILB.

 

Gibt es Beschränkungen im Hinblick auf die Dateigröße oder das Dateiformat?

Es ist darauf zu achten, dass alle Unterlagen (Antrag und erforderliche Anlagen) in einer E-Mail an soforthilfe-corona@ilb.de gesendet werden. Die Dateigröße darf maximal 15 MB pro E-Mail betragen und ZIP-Dateien können nicht bearbeitet werden.

 

Kann ich den Zuschuss mehrmals beantragen?

Nein, es ist nur eine einmalige Inanspruchnahme je Betriebsstätte möglich.

 

Bin ich als privater Vermieter von Ferienwohnungen berechtigt einen Antrag zu stellen?

Ja, sofern eine Gewerbeanmeldung vorliegt und ein Schaden entstanden ist.

 

Mit welchen Dokumenten kann ich mich legitimieren (Personalausweis, Reisepass etc.)?

Es wird nur der Personalausweis, ein vorläufiger Personalausweis oder der Reisepass in Verbindung mit der Meldebescheinigung als Legitimationsdokument akzeptiert.

 

Wer muss welche Anlage einreichen?

Personalausweis: (Vorder- und Rückseite) immer vom Inhaber / Freiberufler / Soloselbstständigen / Geschäftsführer (wenn mehrere Geschäftsführer und gemeinsam vertretungsberechtigt dann von allen Geschäftsführern), bei GbR/BGB Gesellschaft von beiden Gesellschaftern oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (Adresse)

HR Auszug: AG, GmbH, UG, GmbH & Co KG (2 HR Auszüge 1 von der Komplementär GmbH und einen von der KG), KG, e.K., OHG

Gewerbeanmeldung: Einzelunternehmen (keine Freiberufler), alle übrigen Gesellschaften (siehe oben); GbR (Gewerbeanmeldung von jedem Gesellschafter)

Freiberufler: Steuerbescheid, Erteilung einer Steuernummer

Lohnjournal: dient dem Nachweis der Anzahl der Mitarbeiter (nicht notwendig bei Anträgen weniger 5 MA) andernfalls zwingend erforderlich

 

Was sind De-minimis?

Die Unternehmensförderung durch EU, Bund oder Länder bietet zahlreiche Vorteile. Günstige Kredit-konditionen sowie nicht rückzahlbare Subventionen und Zuschüsse reduzieren die Kosten und ver-bessern die Wettbewerbsposition. Um einer Wettbewerbsverzerrung vorzubeugen, gilt in der EU da-her ein Subventionsverbot. Damit dennoch Beihilfen gewährt werden können, greift bei einigen För-derprogrammen die sog. De-minimis-Regel. Von der De-minimis-Regel sind bestimmte Wirtschaftsbereiche bzw. Förderprogramme ausgenommen. Sie gilt nicht grundsätzlich bei allen Förderprogrammen, sondern nur bei denjenigen, die der De-minimis-Regel unterliegen und bei denen diese in den Richtlinien aufgeführt ist. Staatliche Zuwendungen dürfen den Subventionswert von 200.000 Euro nicht übersteigen. Eine Ausnahme bildet der Straßenverkehrssektor mit einer Obergrenze von 100.000 Euro. Dabei bezieht sich die festgesetzte Obergrenze immer auf drei aufeinanderfolgende Steuerjahre.

 

Kann ich die Soforthilfe mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ja, im Rahmen der De-minimis-Regel ist das möglich, sofern es sich nicht um eine Doppelförderung (Förderung der gleichen Kosten/ des gleichen Schadens) handelt. Darüber hinaus dürfen erhaltene Beihilfen in keinem Fall den entstandenen Schaden übersteigen.

 

Ist es zusätzlich möglich eine Soforthilfe vom Bund zu beantragen?

Nein, da die Bundesmittel in dem Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg bereits enthalten sind.

 

Kann ich das erforderliche Lohnjournal anonymisieren?

Ja, die enthaltenen Namen können geschwärzt werden. Wichtig ist, dass die weiteren Angaben wie Personalnummern und insbesondere die Anzahl der Beschäftigten daraus hervorgehen.

 

Ich kann keine verschlüsselten Daten per E-Mail versenden möchte aber einen Antrag stellen?

Leider können wir Ihnen nicht bei der technischen Lösung helfen, bieten aber wahlweise die Möglichkeit Ihren Antrag postalisch einzureichen.

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