AdBlue Befüllung in Kraftfahrzeugen -Eichpflicht der verwendeten Messgeräte- | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe AdBlue Befüllung in Kraftfahrzeugen -Eichpflicht der verwendeten Messgeräte-

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen informiert über die Eichpflicht der zur Befüllung von AdBlue-Tanks in Kraftfahrzeugen verwendeten Messgeräte.

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Eichbehörden kündigen verstärkte Kontrollen an

 

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen informiert über die Eichpflicht der zur Befüllung von AdBlue-Tanks in Kraftfahrzeugen verwendeten Messgeräte.

Messgeräte, die im geschäftlichen und amtlichen Verkehr verwendet werden, unterliegen grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes und sind demnach eichpflichtig. Dies trifft auch auf Messgeräte für dynamisch strömende Flüssigkeiten, u.a. AdBlue  –Messanlagen und –Betankungssysteme und den ermittelten Messwerten gelten demnach die mess- und eichrechtlichen Regelungen. „Verwenden“ ist hierbei das Betreiben oder Bereithalten eines Messgeräts zur Bestimmung von Messwerten, das jederzeit ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann.

Eine „Eichpflicht“ besteht, wenn ein AdBlue-Tank aufgefüllt und die abgegebene Menge in Rechnung gestellt wird oder Werte bei der Abgabe von AdBlue ermittelt werden und diese über eine Mengenstaffel zur Abrechnung führen.

Keine „Eichpflicht“ besteht, wenn im Rahmen einer Servicedienstleistung unabhängig von der eingefüllten Menge im Rahmen einer oder mehrerer Pauschalen (z.B. Berechnung nach Fahrzeugtypen oder Fahrzeugart) verrechnet wird, ohne dass dabei eine Menge angegeben wird.

Der Verkauf von AdBlue in Gebinden, die Fertigpackungen sind, bleibt unbenommen, sofern die Gebinde vollständig abgegeben werden.

Herstellern, Händlern, Werkstattausrüstern und „Verwendern“ von  AdBlue -Messanlagen wird empfohlen sich über entsprechende  Sachverhalte zu informieren, um mögliche Konflikte auszuschließen. Nähere Informationen sind auch unter www.eichamt.de verfügbar.

 

Quelle: Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg im Juni 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]