Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz

Nachstehend informieren wir über aktuelle nationale wie europäische Entwicklungen im Arbeitsschutz.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Nachstehend informieren wir über aktuelle nationale wie europäische Entwicklungen im Arbeitsschutz:

 1. Änderung technischer Regeln

In den vergangenen Monaten wurden eine Reihe geänderter technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Gefahrstoffe (TRGS) veröffentlicht:

Für Arbeitsstätten:

  • ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“
  • ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
  • ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
  • ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“
  • ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
  • ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“
  • ASR A3.5 „Raumtemperatur“
  • ASR A4.1 „Sanitärräume“
  • ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“
  • ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
  • ASR A4.4 „Unterkünfte“

Für Gefahrstoffe:

  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
  • TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“
  • TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“
  • TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Diese und alle anderen aktuellen technischen Regeln finden Sie auf der Internetseite  der BAuA www.baua.de unter der Rubrik „Technischer Arbeitsschutz“.

2. Überarbeitung von EU-Arbeitsschutzrichtlinien

Bis Ende 2018 läuft bei der EU-Kommission ein Programm zur Modernisierung des EU-Arbeits-und Gesundheitsschutzes. Konkret geht es darum, innerhalb der nächsten zwei Jahre veraltete EU-Arbeitsschutzrichtlinien zu aktualisieren oder zu streichen mit dem Ziel, eine praxisorientiertere Umsetzung zu erreichen.

Folgende sechs Richtlinien sollen bis Ende 2018 „modernisiert“ werden:

  • Richtlinie 89/654/EWG zu Arbeitsstätten,
  • Richtlinie 90/270/EWG zur Arbeit an Bildschirmgeräten,
  • Richtlinie 92/56/EWG zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung,
  • Richtlinie 2000/54/EG zur Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe,
  • Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen sowie
  • Richtlinie 92/29/EWG zur medizinischen Versorgung auf Schiffen.

Im ersten Schritt hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe den grundsätzlichen Anpassungsbedarf dieser Richtlinien identifiziert (siehe Anlage). Im nächsten Schritt wird die zuständige Working Party eine Stellungnahme zur Anpassung der Arbeitsschutzrichtlinien erarbeiten, welche am 01.12.2018 verabschiedet werden soll. Die Arbeitgeberseite setzt sich dafür ein, dass lediglich „technische“ Streichungen einzelner Vorschriften und keine „substanziellen Anpassungen“ an den Richtlinien vorgenommen werden. Denn substanzielle Anpassungen müssten im Unterschied zu technischen Anpassungen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Dies könnte dazu führen, dass die zu begrüßende Absicht, veraltete bürokratische Regelungen zu entschlacken, zum Anlass genommen wird, neue Bestimmungen in die Richtlinien aufzunehmen.

3. Einigung zur erstenErweiterung der EU-Krebsrichtlinie

Am 11. Juli 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Festlegung neuer oder strengerer Arbeitsplatzgrenzwerte für mehrere krebserregende chemische Stoffe (sog. 1. Welle zur Erweiterung der Krebsrichtlinie) erzielt.Die Aufnahme von reproduktionstoxischen Stoffen in den Geltungsbereich der Richtlinie wurde abgelehnt und die vom EU-Parlament vorgeschlagene Anpassung einzelner Grenzwerte wurde nur teilweise bzw. in abgeschwächter Form übernommen. Weitere Informationen, z. B. zu den einzelnen Grenzwerten, können Sie der Pressemitteilung des Europäischen Rats entnehmen.

 

Quelle: ZDH im Juli 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]