Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft. Wer über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, hat nun einen Anspruch darauf, diese Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf hin überprüfen zu lassen. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft. Wer über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, hat nun einen Anspruch darauf, diese Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf hin überprüfen zu lassen. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Schmidt“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Beratung und Antrag

Interessenten sollten in jedem Fall unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Die Servicestelle der Handwerkskammer Reutlingen hilft, den passenden inländischen Referenzberuf zu finden, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Weiterbildung. Im Anschluss an dieses Beratungsgespräch können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

bmbf_merkblatt_bewertung_auslaendischer_berufsabschluesse_2012

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Prüfung

Die Handwerkskammer prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und einem deutschen Abschluss bestehen. Erlauben die vorliegenden Unterlagen keine abschließende Prüfung, können ergänzend ein Fachgespräch oder ein Arbeitsprobe herangezogen werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Bescheinigungen

Ist eine hohe Übereinstimmung mit einem deutschen Berufsabschluss gegeben, stellt die Kammer eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.

Wenn keine Gleichwertigkeit attestiert werden kann, erhalten Antragsteller eine Beschreibung der wesentlichen Unterschiede. Antragssteller, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen, werden darüber informiert, wie sie die Gleichwertigkeit erreichen können (Eignungsprüfung, Qualifizierung).[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt zurzeit 100 Euro. Die Kosten können allerdings deutlich höher ausfallen, wenn zum Beispiel die Kompetenzen und Qualifikationen aufgrund fehlender Nachweise nachträglich festgestellt werden müssen. Die Höchstgrenze liegt bei 600 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls das Honorar für einen Dolmetscher. Die voraussichtlichen Gesamtkosten können vorab in einem unverbindlichen Beratungsgespräch geklärt werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Weitere Informationen

Die wichtigsten Informationen des Portals „Anerkennung in Deutschland“ gibt es seit kurzem neben Deutsch und Englisch in weiteren Sprachen – nämlich auf Italienisch, Polnisch, Rumänisch Spanisch und in Zukunft auch auf Türkisch. Den „Anerkennungs-Finder“ wird es allerdings aufgrund der Größe und Dynamik der Datenbank weiterhin nur auf Deutsch und Englisch geben.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Anerkennung in Deutschland – Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung[/vc_column_text][vc_column_text]Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]