Arbeitsschwerpunkte des ostbrandenburgischen Handwerks 2020/2021 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Arbeitsschwerpunkte des ostbrandenburgischen Handwerks 2020/2021

Arbeitsschwerpunkte

des ostbrandenburgischen Handwerks 2020/2021
© hwk-ff.de/Leif Kuhnert

Die Herbstvollversammlung 2019 der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) beschloss für die kommenden zwei Jahre die Tätigkeitsschwerpunkte, unter anderem:

  • „Ja zum Meister“ – als ideale Basis für nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmertum und gelebten Verbraucherschutz.
  • Besondere Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von KMU in allen Phasen der Politikgestaltung und Beibehaltung der passfähigen Schwellenwerte der europäischen KMU-Definition.
  • Digitalisierungsprozesse haben bereits heute sämtliche Unternehmensstrukturen der Handwerksbetriebe erfasst. Für eine zukunftssichere Wettbewerbsfähigkeit des Landes wird eine gezielte Förderung einer modernen und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur – auch für den ländlichen Raum – gefordert, damit es keine Regionen mit nur unzureichendem Digitalisierungsgrad mehr gibt.
  • Gefordert werden für Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter niedrigschwellige und unkomplizierte Förderprogramme zur Einführung von Digitalisierungsprozessen und spezielle landesgeförderte Digitalisierungsberater, als Voraussetzung für den Digitalen Wandel von KMU.
  • Einbeziehung der gesamten Wirtschaft in die europäische Digitalisierungsdebatte und Verständigung auf die Begrifflichkeit „Wirtschaft 4.0“ statt „Industrie 4.0“.
  • Die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft muss weiter intensiviert werden. Der Technologietransfer aus den Hochschulen ist durch ein professionelles Innovationsmanagement und den Einsatz von Förderzuschüssen zu stärken. Forschungsvorsprünge sind verstärkt für das Innovationspotential des Handwerks zu nutzen.
  • Praxisgerechte Ausgestaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Schaffung von Rechtsklarheit für Unternehmen – besonders für KMU.
  • Einbeziehung von Handwerk und Mittelstand in die politische Debatte um künstliche Intelligenz und Cybersicherheit. Wir fordern u.a. die Weiterentwicklung von Standards, Schaffung von mehr Sicherheitssensibilität und adressatengerechten Informations- und Unterstützungsangeboten für KMU.
  • Wir fordern eine fortlaufende Umstellung von Prozessen und Verfahren auf eGovernment und auch eine bessere grenzüberschreitende Kommunikation in öffentlichen Verwaltungen.
  • Gefordert werden Anreizsysteme zur weiteren Aktivierung der Innovationskraft von KMU sowie die Direktförderung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen in den Unternehmen unter Berücksichtigung der breit angelegten Innovationskraft des Handwerks als Beitrag zur Weiterentwicklung der Regionen.
  • Wir fordern Investitionen in den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auf allen föderalen Ebenen. Die Städtebauförderung ist stärker auf die Einbindung und Sicherung der vor Ort ansässigen mittelständischen Handwerksunternehmen auszurichten.
  • Bewährte Förder- und Unterstützungsangebote für das Handwerk (z.B. Meistergründungsprämie, Meisterbonus) sind beizubehalten und ziel- und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
  • Darüber hinaus ist der Zugang zu geeigneten und mittelstandsfreundlichen Finanzierungen für das Handwerk entscheidend für die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der brandenburgischen Handwerksbetriebe. Förderdarlehen und Zuschüsse der Investitionsbank Brandenburg sowie die Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Brandenburg sind hierfür geeignete und bewährte Instrumente. Vorrangig sollte die Einführung unbürokratischer Förderpauschalen genutzt werden. Bei allen Fördermitteln ist ein geringer bürokratischer Aufwand zu garantieren.
  • In der aktuellen und kommenden Förderperiode ab 2021 sind die Interessen der Wirtschaft zu sichern und zu stärken. Die Mittel aus den europäischen Strukturfonds müssen effizient eingesetzt werden. Die möglichst vollständige Kofinanzierung durch Landesmittel und durch Einbeziehung anderer öffentlicher und privater Mittel ist sicherzustellen. Der „Brexit“ darf nicht zu Nachteilen der Unterstützung des brandenburgischen Handwerks führen.
  • Bezogen auf das Beihilferecht fordern wir für unsere Mitgliedsbetriebe Spielräume für die Mittelstandsförderung, insbesondere Vereinfachungen bei sehr geringen Förderbeträgen.
  • Die territoriale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Politik und des europäischen Verständnisses. Daher sollen transnationale Projekte weiter gefördert und in den Grenzräumen weiterhin eigene Programme geschaffen werden. Im Rahmen der für die neue Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel sollten für die Außenwirtschafts- und Markterschließungsförderung Fördermittel bedarfsgemäß zur Verfügung stehen.
  • Erhalt und Stärkung des Informations- und Beratungsnetzwerks im Handwerk und Sicherstellung eines schwellenfreien Zugangs für die Handwerksbetriebe.

Ausführliche Infos finden Sie hier:

Frank Ecker

Hauptgeschäftsführer und Abteilungsleiter Recht
Tel. 0335 5619 – 100
Fax 0335 5619 – 103
hgf@hwk-ff.de

Morena Bielek

Sekretariat Geschäftsführung
Tel. 0335 5619 – 100
Fax 0335 5619 – 103
morena.bielek@hwk-ff.de