Ausdehnung der Lkw-Maut ab Juli 2018 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe Ausdehnung der Lkw-Maut ab Juli 2018

Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen. Weiterhin gilt die Lkw-Maut nur für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM), wobei stets der ganze Fahrzeugzug einzubeziehen ist (ggf. mit der zulässigen Masse eines Anhängers). Fahrzeuge der genannten Gewichtsklasse sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden. Dies trifft für einen Großteil der im Handwerk genutzten Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse zu.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ausdehnung der streckenbezogenen Lkw-Maut (Fahrzeuge/Fahrzeugzüge mit zulässiger Gesamtmasse über 7,5 Tonnen) auf das gesamte Bundesstraßennetz ab Juli 2018

Lkw-Maut: Ausdehnung des mautpflichtigen Strecknetzes ab Juli 2018

Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen.

Weiterhin gilt die Lkw-Maut nur für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM), wobei stets der ganze Fahrzeugzug einzubeziehen ist (ggf. mit der zulässigen Masse eines Anhängers). Fahrzeuge der genannten Gewichtsklasse sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden. Dies trifft für einen Großteil der im Handwerk genutzten Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse zu.

  •  Zur Mautpflicht im Handwerk (insbesondere bei Sonderfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen) siehe ZDH-Themenseite.

Auswirkungen auf das Handwerk:

Umfasste das mautpflichtige Streckennetz bislang rund 12.800 km Bundesautobahnen und 2.300 km autobahnähnliche Bundesstraßen, wird es ab Mitte 2018 auf das gesamte rund 40.000 km umfassende Bundesstraßennetz ausgedehnt. Die Betroffenheit des Handwerks wird dadurch deutlich zunehmen, da bedingt durch das ausgedehntere Mautnetz ab Mitte 2018 auch vermehrt regional tätige Betriebe mautpflichtig werden.

Für mautpflichtige Betriebe, die bereits bei Toll Collect (Betreiber des Mautsystems) registriert und deren Fahrzeuge mit einer „On Board Unit“ zur automatischen Mautmeldung ausgerüstet sind, ergeben sich durch die Mauterweiterung keine Verfahrensänderungen (jedoch ggf. Mehrkosten durch mehr mautpflichtige Nutzungskilometer).

Viele Betriebe, die – mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen –bislang nur gelegentlich Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen nutzen, haben zur Meldung der Maut die bisherige Interneteinbuchung bei Toll Collect genutzt.

Im Zuge der Ausdehnung der Mautstreckennetzes sollten alle Betriebe, die Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 7,5 t zGM nutzen und damit ab 1.7.2018 erstmals oder vermehrt mautpflichtige Strecken tangieren, prüfen, ob der Einbau einer „On Board Unit“ zur automatischen Mauterfassung Sinn macht. Anzuraten ist, sich bei einer Entscheidung für eine „On Board Unit“ möglichst frühzeitig um einen Termin für einen Einbau zu kümmern, da im Vorfeld der Mautausdehnung mit Engpässen zu rechnen ist.

  • Themenseite von Toll Collect zur Mautausweitung
  • Broschüre von Toll Collect zu Mautausweitung Mitte 2018
  • Zu Detailänderungen bei der Mautpflicht seit April 2017 siehe ZDH-Rundschreiben vom Oktober 2017 (siehe Download)
  • ZDH Stellungnahme zum 4. Bundesfernstraßenmautänderungsgesetz von 2016 (siehe Download)
  • Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr

 

Ergänzende Hinweise:

Online Einbuchung

Bislang nutzen viele Handwerksbetriebe, insbesondere wenn sie nur gelegentlich in die Mautpflicht kommen, die Meldung der genutzten Strecken über Internet. Diese Methode hat sich in der Vergangenheit vielfach als sehr umständlich erwiesen. Das seit Ende 2017 veränderte Internet-Einbuchungssystem – nun „Online-Einbuchung“ – genannt, scheint nach vorliegenden Erkenntnissen jedoch etwas anwenderfreundlicher zu sein.

 

Es besteht auch die Möglichkeit eine „App“ für Mobilgeräte kostenfrei zu erwerben, um die Anmeldung auch von unterwegs aus abzuwickeln.

 

On Board Unit (OBU)

Zur automatisierten Mauterfassung kann eine „On Board Unit“ (OBU) in Fahrzeugen eingebaut werden, die in regelmäßigen Abständen Fahrdaten und die für die Mautberechnung notwendigen Fahrzeugmerkmale an das Toll Collect-Rechenzentrum übermittelt. Dort wird die Gebühr zentral berechnet. Die Unternehmen erhalten monatlich eine Mautaufstellung.

Die OBU wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Nutzer muss allerdings die Einbau-kosten (in der Regel 250 bis 500 Euro, bei Sonderfällen ggf. aber mehr) selbst über-nehmen. (Das gilt ebenso für die Kosten für einen Ausbau bei Beendigung der Nut-zung.)

Erläuterung der Einbuchung über OBU

Um eine OBU einbauen zu können, muss sich das Unternehmen zunächst bei Toll Collect registrieren (über das Kunden-Portal) und die Fahrzeugdaten übermitteln. Nach der Registrierung kann der Einbau der OBU über Servicepartner von Toll Collect erfolgen. Servicepartner sind zertifizierte Werkstätten, die über die Toll Collect- Homepage zu finden sind.

Registrierung:

Service-Partner:

Der Einbau einer OBU kann auch bei Fahrzeuge erfolgen, die weniger als 7,5 Tonnen zGM haben. Im Normalfall (ohne Anhängerbetrieb) sind die Einstellungen dann so zu wählen, dass das Fahrzeug mautfrei fahren kann. Wenn das Fahrzeug mit einem An-hänger gefahren wird, sind die Tonnagezahl und Achsenzahl per Hand im Bedienfeld entsprechend anzupassen, damit die automatische Mauteinbuchung erfolgen kann.

Mautstellen-Terminals

Als weitere Möglichkeit zur manuellen Mautmeldung stehen auch Terminals (z.B. in Tankstellen und Raststätten) zu Verfügung. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist deren Nutzung durch Handwerksbetriebe jedoch gering. Die Terminals werden zurzeit von Toll Collect durch neue Geräte ersetzt.

Überblick über Zahlungsweisen:

Quelle: ZDH im März 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Rundschreiben ZDH 2017

ZDH-Stellungnahme

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