Neues REHADAT-Portal informiert | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Neues REHADAT-Portal informiert

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe an. 160.000 Betriebe waren 2016 insgesamt von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. 41.000 von ihnen hatten keinen einzigen Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe an.

160.000 Betriebe waren 2016 insgesamt von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. 41.000 von ihnen hatten keinen einzigen Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt und zahlten die volle Ausgleichsabgabe.
Insgesamt mussten 97.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine monatliche Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 € pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bezahlen. Um die Unternehmen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und der Reduzierung der Ausgleichsabgabe zu unterstützen, informiert das neue Portal rehadat-ausgleichsabgabe.de online.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Personalabteilungen, Schwerbehindertenvertretungen und Steuerbüros können sich im neuen Portal über die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX informieren.

Nutzer und Nutzerinnen finden im Portal Antworten auf folgende Fragen:
•  Wie wird die Abgabe berechnet und entrichtet?
•  Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
•  Wie kann die Ausgleichsabgabe reduziert werden?
•  Welche Sonderregelungen gelten für kleine Betriebe und welche schwerbehinderten Beschäftigten zählen doppelt?
•  Welche Rolle spielen Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen?
•  Wofür wird das Geld verwendet, das in den Topf der Ausgleichsabgabe fließt?

Nutzerinnen und Nutzer gelangen mit wenigen Klicks zu allen Informationen, die sich in den REHADAT-Portalen zur Ausgleichsabgabe finden, wie etwa zur Ersparnisrechner-App, zu den Kontaktdaten der Integrationsämter und Agenturen für Arbeit, zu Urteilen zum Thema Anzeigeverfahren und  vielem mehr.

Unternehmen, die gut informiert sind, tun sich mit der Beschäftigung behinderter Menschen wesentlich leichter. Die Ausgleichsabgabe muss bis zum 31. März 2019 für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlt werden. Unternehmen können die Ausgleichsabgabe am einfachsten mit der Software IW-Elan berechnen und auch elektronisch anzeigen (www.iw-elan.de).

REHADAT ist das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.[/vc_column_text][vc_single_image image=“78819″ img_size=“large“][vc_single_image image=“78818″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]