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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Potsdam / Cottbus / Frankfurt (Oder). Die heute veröffentlichte Verlängerung der Meistergründungsprämie bis Ende 2023 begrüßt der Präsident des Brandenburgischen Handwerkskammertages, Robert Wüst:

 

„Ein positives Signal zum Jahresbeginn 2022 für Handwerksmeisterinnen und
-meister! Die Meistergründungsprämie Brandenburg wird es bis 2023 geben. Die Landesregierung setzt damit ein Zeichen der Wertschätzung für die Leistungen des Handwerks und das richtige Signal, auch in stürmischen Zeiten Gründungen und Nachfolgen zu unterstützen. Seit 2015 beantragen jährlich immer mehr junge Meisterinnen und Meister die attraktiven Zuschüsse.“ 2021 wurden 117 Anträge bewilligt, 2020 waren es 97. Vor zwei Jahren erhielten 65 Handwerkerinnen und Handwerker die Meistergründungsprämie.

 

Wüst betont die wirtschaftlichen und bildungspolitischen Herausforderungen Brandenburgs in der nahen Zukunft: „Jährlich suchen mehrere tausend Handwerksbetriebe eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Nur gut ausgebildete, qualifizierte und motivierte Meisterinnen und Meister können diese Betriebe und deren Leistungskraft erhalten oder sich selbstständig machen. Die landesweiten Wohnungsbauvorhaben oder die dringend notwendigen energetischen Gebäudesanierungen werden u. a. durch Firmenübernahmen und Neugründungen realisierbar. Auch deshalb muss die Gesellschaft aufhören, die akademische Bildung als vermeintlichen Königsweg für eine erfolgreiche Berufskarriere zu betrachten. Die gleichwertigen Chancen durch die berufliche Bildung müssen stärker ins Blickfeld rücken.“ Zu den entscheidenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zählen aus Sicht des Metallbauermeisters moderne handwerkliche Ausbildungszentren. In diesem Monat veröffentlichte das brandenburgische Wirtschaftsministerium die Förderrichtlinien der digitalen Modernisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks. „Mit Investitionen in digitale Ausstattungen und Technik entwickeln wir die moderne Bildungsinfrastruktur im Handwerk weiter“, so Robert Wüst. „Und auch hier gilt, die Ausstattungen für die berufliche Bildung im Vergleich zu Hochschuleinrichtungen in Zukunft nicht zu vernachlässigen.“

 

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

 

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 39.000 Handwerksbetrieben und ihren rund 157.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

 

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

 

www.hwk-cottbus.de                   www.hwk-ff.de              www.hwk-potsdam.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 28. September 2021 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.09.2021 V1) die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht worden. Die Branchenmindestlohnverordnung ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.

 

Der Mindestlohn des TV Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk vom 01.06.2021 beträgt ab

1. Oktober 2021: 12,55 Euro,

1. Oktober 2022: 12,85 Euro.

 

Die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk vom 01.06.2021 (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung finden, die unter seinen am 1. Oktober 2021 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt. Die Verordnung gilt ebenso für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im Geltungsbereich dieser Verordnung beschäftigten Arbeitnehmern. Erfasst werden zudem Zeitarbeitnehmer, die von einem Einsatzbetrieb mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, auch wenn der Einsatzbetrieb selbst nicht in den fachlichen Geltungsbereich fällt.

Die Verordnung findet keine Anwendung auf Gesamtheiten von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht unmittelbar dem Gerüstbauer-Handwerks zugehörigen Betriebs Arbeiten des Gerüstbauer-Handwerks ausführen, deren Arbeitgeber anderweitig tarifvertraglich gebunden sind oder die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind.

Vom Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages werden alle gewerblichen Arbeitnehmer von Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks erfasst.

Vom Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages ausgenommen sind Praktikanten, Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs, Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 21 Arbeitstagen beschäftigt werden, Arbeitnehmer, die ausschließlich auf dem Lagerplatz im Betrieb oder stationär im Betrieb tätig sind, Personal für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs, sowie Personen, die an einer Einstiegsqualifikation (§ 54a SGB III) oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung (§§ 68 – 70 BBiG) teilnehmen.

Betrieb im Sinne des Tarifvertrags ist auch eine selbstständige Betriebsabteilung. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht unmittelbar dem Gerüstbauer-Handwerk zugehörigen Betriebs Arbeiten des Gerüstbauer-Handwerks ausführt. Nicht erfasst werden Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die als Betriebe des Baugewerbes durch den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfasst werden, und solche des Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Dachdeckerhandwerks. Der Tarifvertrag gilt darüber hinaus nicht für Betriebe, die ausschließlich Hersteller oder Händler sind.

Der Anspruch auf den Branchenmindestlohn wird spätestens zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den er zu zahlen ist. Dies gilt nicht für den Mindestlohnanspruch, der auf die in ein Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden entfällt, soweit das Arbeitszeitkonto nach den in § 2 des TV Mindestlohn geregelten Bestimmungen geführt wird.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ich bin ein Installateur- und Heizungsbaumeister und suche ein gut strukturiertes und innovatives Unternehmen im Bereich Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik. Die intensive Einarbeitung vom Unternehmer ist gewünscht. Das Unternehmen sollte im Barnim oder Umkreis von 50 km (von Eberwalde) liegen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Bundesanzeiger vom 29.10.2021 (BAnz AT 29.10.2021 V1) wurde die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gemäß § 7 Abs.1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht. Sie regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 14.06.2021 (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung findet, die unter seinen am 01.11.2021 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt.

Die Verordnung trat am 01.11.2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 30.09.2023.

Der Mindestlohntarifvertrag erfasst Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Nicht erfasst werden Betriebe des Baugewerbes, des Betonsteinhandwerks und Betonsteingewerbes, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und Betriebe und Betriebsabteilungen der Naturwerkstein-Industrie, die Naturwerkstein gewinnen und/oder überwiegend industriell be- oder verarbeiten. Nicht erfasst werden zudem Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks und Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen mit Sitz im Inland, solange diese unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags über eine Zusatzrente im Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk vom 13. Dezember 2010 (TV TZR Betonsteinhandwerk-Ost) fallen.

Der Mindestlohntarifvertrag gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach dem sechsten Sozialgesetzbuch versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Ausgenommen sind Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs sowie Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden. Ebenso gilt der Tarifvertrag nicht für gewerbliches Reinigungspersonal, das ausschließlich für die Durchführung und Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit beschäftigt ist.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]

Übersicht der tariflichen Mindestlöhne

Bundeseinheitlich:

seit  01.08.2021: 12,85 Euro
ab    01.08.2022: 13,35 Euro

 [/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

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Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen sorgen bereits für Hemmnisse

[/vc_column_text][vc_single_image image=“126651″ img_size=“large“][vc_column_text]Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Das brandenburgische Handwerk schätzt seine Geschäftslage in diesem Herbst deutlich positiver ein als vor einem Jahr. Das zeigen die Konjunkturberichte der drei Handwerkskammern des Landes, die heute vorgestellt wurden.

Im zweiten Coronajahr erreichten die Gut- und Befriedigend-Bewertungen bei der Geschäftslage der Betriebe in allen Regionen des Landes noch nicht das Rekordniveau von 2019 (96,7 Prozent im Landesschnitt). Insgesamt zeigt sich ein sichtbarer Aufwärtstrend: Aktuell bewerten 90,4 Prozent der Betriebe ihre Geschäftslage mit gut oder befriedigend (Vorjahr 86,7 Prozent).

Herausfordernd bleibt die Fachkräftesituation. Im Vergleich zum Vorjahr gab es keinen Zuwachs bei den Beschäftigten. Die ungünstig verlaufende Entwicklung bei der Altersstruktur der Betriebsinhaber, eine nach wie vor hohe Studierneigung und fehlende wirksame Maßnahmen der Politik, beruflicher Bildung Gleichwertigkeit mit akademischen Bildungswegen zu verleihen, machen es den Betrieben immer schwerer, ihre Stellen zu besetzen.

Auch in der Pandemie blieb das Handwerk seinem Anspruch treu, verlässlicher Arbeitgeber und Ausbilder zu sein. Dennoch verlief die Beschäftigtensituation in den letzten Wochen leicht negativ. Während 74 Prozent der Betriebe ihre Belegschaften konstant halten konnten, beschäftigten 14 Prozent der Betriebe weniger und nur 12 Prozent der Betriebe mehr Personal.

Mit Blick auf die sich entwickelnde Konjunktur geht das Handwerk landesweit zuversichtlich in die kommenden Monate. 89,4 Prozent der Betriebe (Vorjahr 84,8 Prozent) erwarten eine gleichbleibende oder bessere Geschäftslage. Die Auftragsvorläufe bleiben bei rund 11,4 Wochen auf dem hohen Niveau der letzten Jahre.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Pressemitteilung Herbstkonjunktur im Handwerk[/vc_message][vc_message]Alle Pressemitteilungen[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row“ css=“.vc_custom_1615909407398{padding-top: 1em !important;padding-bottom: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;}“][vc_column][vc_column_text]Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.[/vc_column_text][vc_table allow_html=“1″ el_class=“table-links-hwk“]{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Ca{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20href{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3D{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}22https{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3A{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20www.hwk-cottbus.de{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}22{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Cstrong{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Ewww.hwk-cottbus.de{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3C{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fstrong{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3C{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fa{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp,{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Ca{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20href{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3D{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}22https{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3A{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fwww.hwk-ff.de{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}22{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Cstrong{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Ewww.hwk-ff.de{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3C{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fstrong{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3C{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fa{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp,{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Ca{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20href{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3D{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}22https{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3A{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fwww.hwk-potsdam.de{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}22{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Cstrong{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3Ewww.hwk-potsdam.de{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3C{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fstrong{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3C{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fa{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3E{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}26nbsp[/vc_table][/vc_column][/vc_row]

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Die Auswirkungen des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft insgesamt und natürlich auch auf die Handwerksbetriebe sind bereits erheblich. Erwartet werden muss zudem, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Ausbreitung in den kommenden Wochen weiter zunehmen werden.

Um ein aktuelles Bild von der Betroffenheit der Betriebe zu erhalten, führte der ZDH seit März 2020 eine sich regelmäßig wiederholende Online-Befragung von Handwerksbetrieben durch.

[/vc_column_text][vc_column_text]Ergebnisse der 12. Befragung in der 21. KW 2021:

Die zwölfte Betriebsbefragung wurde vom 25. bis 30. August 2021 durchgeführt. Insgesamt haben sich 1.654 Betriebe beteiligt.

Es zeigt sich, dass die pandemische Atempause in den Sommermonaten auch den Geschäften der Handwerksbetriebe zugutegekommen ist. Deutlich weniger Betriebe sind aktuell von Umsatzeinbußen betroffen, die zudem geringer ausfallen als zuvor. Gleichzeitig steigen die Auftragsbestände der Betriebe erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie und schaffen eine gute Grundlage für die weitere Erholung der Geschäftslage im Herbst.

Die wirtschaftlichen Perspektiven haben sich zuletzt in vielen Betrieben aufgehellt und die Erwartungen für die kommenden Monate haben sich deutlich verbessert. Das Vor-Corona-Niveau bei den betrieblichen Umsätzen und der Beschäftigung wird aber auch im Herbst voraussichtlich noch nicht erreicht werden. Zudem bestehen für die Erholung der Konjunktur weiter viele Risiken.

Neben dem weiteren Pandemie-Geschehen muss dazu das erneut gestiegene Ausmaß der Lieferkettenstörungen bei vielen Rohstoffen, Materialien und Vorprodukten gezählt werden. Inzwischen melden 3 von 4 Handwerksbetrieben, davon betroffen zu sein. Der Geschäftsbetrieb wird dadurch massiv beeinflusst und Aufträge müssen verschoben oder storniert werden, weil das Material fehlt. Nicht selten werden bestehende Aufträge zum betriebswirtschaftlichen Verlustgeschäft und drohen die infolge der Corona-Krise ohnehin geschwächte wirtschaftliche Substanz der Betriebe weiter zu verringern. Besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Betrieben müssen die bestehende Unterstützungsinstrumente deshalb weiterhin offenstehen.

Die ausführliche Auswertungen stellen wir Ihnen gern auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

 

Quelle: ZDH im September 2021[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]ZDH-Auswertung 12. Welle

ZDH-Auswertung 11. Welle

ZDH-Auswertung 10. Welle

ZDH-Auswertung 9. Welle

ZDH-Auswertung 8. Welle

ZDH-Auswertung 7. Welle

ZDH-Auswertung 6. Welle

ZDH-Auswertung 5. Welle

ZDH-Auswertung 4. Welle

ZDH-Auswertung 3. Welle

ZDH-Auswertung 2. Welle

ZDH-Auswertung 1. Welle[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Friseurgeschäft in Angermünde (Landkreis Uckermark) sucht Käufer! 2015 neu eingerichtet, stabiler Kundenstamm, 7 Arbeitsplätze auf 77 qm Ladenfläche, derzeit 3 Mitarbeiter. Weitere Angaben bei Interesse gern persönlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ein seit über 30 Jahren inhabergeführter erfolgreicher Schlüsseldienst im Landkreis MOL (Neuenhagen) steht zur Übernahme bereit. Es wird langsam Zeit, einen geeigneten Nachfolger zu finden! Bei Interesse melden Sie sich bitte.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

? Wer vor 25 Jahren …
?
… erfolgreich seine Meisterprüfung bestand ?? und heute im Kammerbezirk Ostbrandenburg (s)einen Handwerksbetrieb ? führt bzw. als Selbstständiger in der Handwerksrolle Kammermitglied in der HWK ist, hat Anrecht auf eine Schmuckurkunde und die Ehrung als „Silbermeister“. ? Ganz dolle freute darüber Miriam Ockel in Templin. Bei der herzerfrischenden Friseurmeisterin stoppte die „Tour de Meister“ in dieser Woche.?





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[vc_row][vc_column width=“2/3″ offset=“vc_col-lg-offset-2″][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]Am 26. September 2021 wird ein neuer Bundestag gewählt. Welche Konzepte halten die zur Wahl stehenden Kandidaten und Parteien für das Handwerk bereit? Welche Erwartungen hat das Handwerk an die Politik? Wie soll eine Politik umgesetzt werden, die das Handwerk stärkt, Ausbildung, Arbeit und Unternehmertum sichert? Diese und andere Fragen diskutieren Handwerkerinnen und Handwerker mit den Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der Parteien im Rahmen dieser vom Brandenburgischen Handwerkskammertag organisierten Diskussion.

Gesprächspartner sind:

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

www.hwk-cottbus.de        www.hwk-ff.de           www.hwk-potsdam.de[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][vc_column_text][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Termindetails[/vc_message][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]