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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Handwerkskammer steuert seit Sommerstart regelmäßig die Arbeits- oder Lebensorte von Silbermeistern im Kammerbezirk an.[/vc_column_text][vc_media_grid style=“lazy“ element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1625038630933-82547437-c7b2-0″ include=“124778,124779,124780,124781,124782,124783,124784,124785,124786,124787,124788,124789,124790,124791,124792,124793,124794,124795,124796,124797,125173,125174,125175,125176,125177,125178,125179,125259,125260,125261,125262,125264,125265,125266,125267,125268,125269,125270,125271,125272,125273″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″ offset=“vc_col-lg-offset-2″][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]Seit geraumer Zeit forscht Richard Rath von der BTU Cottbus an einer Definition des Begriffes „Gute Arbeit“. Gesucht werden Handwerker*innen, die bereit sind, ihm einige Fragen zu beantworten.

2019 beschloss das Brandenburger Bündnis für Gute Arbeit das Aktionsprogramm „Zukunft des Handwerks“. Vor diesem Hintergrund will die Wissenschaft den Begriff „Gute Arbeit“ genauer definieren.

Denn: Alle Berufseinsteiger wünschen sich eine „gute Arbeit“. Alle Arbeitnehmer hätten sie gerne. Und alle Arbeitgeber möchten sie anbieten. Doch: was ist eigentlich eine „gute Arbeit“? Wann verdient ein Job dieses Prädikat? Und welche Anforderungen muss er erfüllen, damit er mit diesem Begriff „geadelt“ wird? Seit einiger Zeit forscht Richard Rath von der BTU Cottbus an einer wissenschaftlichen Definition des Begriffs. Klar ist im Moment nur eines: Noch ist vieles unklar! Sie können ihm helfen, diese Unklarheiten zu beseitigen!

In einem zwei- bis dreistündigen Workshop möchte Richard Rath Handwerkerinnen und Handwerker zu ihren Erfahrungen befragen, welche Erfahrungen „Guter Arbeit“ konnten Sie bisher sammeln? Was wünschen Sie sich für eine solche Arbeit?

Wer an der zukünftigen Definition der „Guten Arbeit“ mitarbeiten möchte: Richard Roth freut sich über Ihre Kontaktaufnahme unter Richard.Rath@b-tu.de oder 0176 247 82 785.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][vc_column_text][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Weitere Informationen[/vc_message][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

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Einladung zur Frankfurt-Słubicer Zukunftskonferenz zur grenzüberschreitenden Stadtentwicklung 2030

[/vc_column_text][vc_single_image image=“125301″ img_size=“large“][vc_column_text]Beide Stadtverwaltungen laden die Einwohnerinnen und Einwohner am 15. und 16. September 2021 in die Konzerthalle, Lebuser Mauerstraße 4, 15230 Frankfurt (Oder) ein, zusammen eine gemeinsame Vision der Doppelstadt für das Jahr 2030 zu entwickeln.

Dazu Oberbürgermeister René Wilke und sein Słubicer Kollege Mariusz Olejniczak: „Auf dieser Konferenz halten keine externen Expertinnen und Experten Vorträge darüber, wie die Zukunft aussehen sollte. Denn diese Expertise liegt vor allem auch bei den Einwohnerinnen und Einwohnern. Alle Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren sind eingeladen, unsere Doppelstadt mitzugestalten. Die Ergebnisse der Zukunftskonferenz sollen Anfang 2022 in einen städteplanerischen Ideenwettbewerb einfließen und schließlich Ende 2022 in Entscheidungen beider Städte über gemeinsame Schlüsselprojekte bis zum Jahr 2030 münden.“

Warum jetzt eine Zukunftskonferenz 2030?

In den zurückliegenden Jahren wurde gemeinsam viel für beide Städte erreicht. Jetzt gilt es in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit einen Schritt weiterzugehen und interessierte Bürgerinnen und Bürger in die zukünftige Entwicklung der Doppelstadt mit einzubeziehen. Die Rahmenbedingungen sind gut: Die Ansiedlung von Tesla wird für mehr Attraktivität und Zuzug auf beiden Seiten der Oder sorgen. Die aussichtsreiche Bewerbung um den Sitz des „Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ ist ein starker Impuls für die grenzüberschreitende Stadtentwicklung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“ css=“.vc_custom_1630309761366{padding: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;border-radius: 3px !important;}“]Programm zur Frankfurt-Słubicer Zukunftskonferenz[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“ css=“.vc_custom_1630309906623{padding-top: 1em !important;padding-right: 1em !important;padding-bottom: 1em !important;padding-left: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;border-radius: 3px !important;}“]Pressemitteilung zur Frankfurt-Słubicer Zukunftskonferenz[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“ css=“.vc_custom_1630310030637{padding-top: 1em !important;padding-right: 1em !important;padding-bottom: 1em !important;padding-left: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;border-radius: 3px !important;}“]Anmeldeformular zur Frankfurt-Słubicer Zukunftskonferenz[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″ offset=“vc_col-lg-offset-2″][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]Das Brandenburger Kabinett hat am 24.08.2021 mit nur wenigen Änderungen die Corona-Umgangsverordnung aktualisiert sowie deren Verlängerung um vier Wochen festgelegt. Sie tritt am 28. August 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 24. September 2021.

Geltung der 3G-Regel bei Inzidenz über 20 im Bereich Kosmetik und Bartpflege

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) insbesondere im Bereich der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt (zum Beispiel Bartrasur oder Gesichtskosmetik; Ausnahme: Testpflicht gilt generell nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen),

Ausnahmen von der Testpflicht ab 28. August 2021

Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für

– Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,

– Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden; als Nachweis ist auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend,

– geimpfte Personen,

– genesene Personen.

Anforderungen an Testnachweise

Testnachweise müssen den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen (§ 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung). Das bedeutet, immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg folgendes:

– Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.

– Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.

– Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein, zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (etwa ein kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle), im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sogenannter Laientest).

Weitere Informationen

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.714169.de[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][cq_vc_employee name=“götze“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Antragstellung nur noch online möglich

Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Im Rahmen eines Arbeitsgespräches haben Vertreter des Brandenburgischen Handwerkskammertages gegenüber der Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) am 24. August 2021 den hohen Bearbeitungsrückstau bei den Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz kritisiert. Anlass des Arbeitsgespräches war es, gemeinsam eine konstruktive Lösung zur Abmilderung der Risiken für Betriebe zu finden.

In ihrem Gespräch verwiesen die Kammertagvertreter darauf, dass es bei betroffenen Betrieben massive Kritik gebe, dass teils Anträge aus dem vergangenen Jahr noch nicht bearbeitet wurden. Ausstehende Erstattungszahlungen könnten die Liquidität der Betriebe gefährden. Das LASV äußerte Verständnis für die Situation der Unternehmen. Im LASV werde die Abarbeitung der Anträge jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene Betriebe müssen aber keine Befürchtungen haben, dass ihre Ansprüche verjähren.

Mit dem LASV wurde verabredet, dass bei Unternehmen in besonderen Notlagen dieser Umstand bei den Entschädigungsanträgen angezeigt und die Anträge dann vorzugsweise bearbeitet werden könnten. Handwerksbetriebe finden bei den Betriebsberaterinnen und -beratern ihrer Handwerkskammer einen ersten Anlaufpunkt für eine aktive Unterstützung.

Für das Verfahren gelten ab dem 25. August 2021 zudem Neuerungen. Entschädigungsanträge können nur noch online unter www.ifsg-online.de eingereicht werden. Arbeitgeber können Anträge stellen, wenn Beschäftigte von einer Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen waren, ohne selbst erkrankt oder arbeitsunfähig gewesen zu sein. Für Arbeitgeber gilt die Vorleistungspflicht. Sie zahlen ihren betroffenen Beschäftigten den Lohn bzw. das Gehalt. Anschließend können sie sich auf Antrag die Entschädigung erstatten lassen. Bei der Antragstellung sollte darauf geachtet werden, dass alle notwendige Angaben eingetragen und Antragsunterlagen vollständig hochgeladen werden. Weitere Hinweise finden sich auf der Internetseite des in Brandenburg zuständigen Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/verdienstausfall-ifsg/.

Kontakt:

Handwerkskammer Cottbus: 0355 / 7835-153
Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg: 0335 / 5619- 120
Handwerkskammer Potsdam: 0331 / 3703-300[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Alle Pressemitteilungen[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row“ css=“.vc_custom_1615909407398{padding-top: 1em !important;padding-bottom: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;}“][vc_column][vc_column_text]Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.[/vc_column_text][vc_table allow_html=“1″ el_class=“table-links-hwk“]%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2F%20www.hwk-cottbus.de%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-cottbus.de%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp,%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2F%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-ff.de%20%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp,%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2Fwww.hwk-potsdam.de%2F%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-potsdam.de%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp[/vc_table][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Für rund 7.120 Ausbildungsbetriebe, davon über 3.500 im Handwerk und 3.620 in der Industrie, im Handel sowie im Dienstleistungsbereich ist das zweite Ausbildungsjahr im Pandemiemodus gestartet. Nach geschlossenen Betrieben, Homeoffice und Kurzarbeit blicken die ausbildenden Unternehmen hoffnungsvoll auf den Ausbildungsstart, hoffen sie, den Krisenmodus hinter sich lassen zu können.

Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge für das gerade angefangene Ausbildungsjahr 2021/2022 stimmt zuversichtlich: 5.486 junge Menschen starten in Brandenburg aktuell in ihre Ausbildung. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr.[/vc_column_text][vc_single_image image=“125243″ img_size=“medium“][vc_column_text]Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg, sagt dazu: Die Ausbildungsbetriebe im Handwerk setzten unter Coronabedingungen alles daran, Ausbildung zu ermöglichen, neue zu schaffen und so ihre Fachkräftebasis zu stärken. Auf vielen Wegen begeisterten sie junge Schulabsolventen und Schulabsolventinnen, Eltern und Familien für einen der 130 Ausbildungsberufe im Handwerk und damit für sich selbst. Das Plus an Ausbildungsverträgen ist auch ihr Verdienst. Dennoch bleibt unsere Forderung an die Politik nach einer dauerhaften Entlastung gerade der Kleinst- und Kleinbetriebe bei den Ausbildungskosten. Jeder Ausbildungsbetrieb, der verloren geht, weil er Ausbildungskosten nicht mehr tragen kann, ist einer zu viel.“

Carsten Christ, Präsident der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg für die Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburgischen Industrie- und Handelskammern: „Trotz Pandemie, trotz vager Zukunftsaussichten zählen wir mehr Ausbildungsverträge als vor einem Jahr. Das zeigt, dass die brandenburgischen Betriebe verstärkt auf die eigene Fachkräfteentwicklung setzen. Aber nach wie vor brauchen die Ausbildungsbetriebe gute Rahmenbedingungen: ausbildungsreife Schulabgänger, erreichbare Berufsschulen und eine zeitgemäße digitale Infrastruktur. Außerdem kann es nicht sein, dass Azubis bereits in der ersten Woche im neuen Schuljahr nicht unterrichtet werden können, weil altersbedingte Abgänge von Berufsschullehrern nicht adäquat ersetzt werden.“

Noch bis Ende Oktober können junge Menschen eine Ausbildung im Land Brandenburg beginnen. Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern des Landes melden aktuell noch rund 1.300 freie Lehrstellen in über 60 handwerksberufen und über 1.700 in Industrie, im Handel, der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich. Experten der Passgenauen Besetzung matchen Ausbildungsinteressierte mit Unternehmen, helfen bei der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen oder der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.

Im Handwerk ist der Bedarf besonders in den Bereichen Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Elektroniker/in, Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Metallbauer/in sowie Friseur/in groß. Die IHK meldet bei den Kaufleuten im Einzelhandel sowie den Metall- und Elektroberufen den größten Bedarf.

Pressekontakt:

Handwerkskammertag Land Brandenburg:
Ines Weitermann, 0331 3703-120, ines.weitermann@hwkpotsdam.de

Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburgischen
Industrie- und Handelskammern:
Norma Groß, 0335 5621-1032, gross@ihk-ostbrandenburg.de[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Hintergrund

Über den Handwerkskammertag Land Brandenburg

Der Handwerkskammertag Land Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 39.000 Handwerksbetrieben und ihren etwa 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von über 15 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

www.hwk-cottbus.de
www.hwk-ff.de
www.hwk-potsdam.de

Über die Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburgischen Industrie- und Handelskammern

Die Landesarbeitsgemeinschaft ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung.

www.ihk-ostbrandenburg.de
www.ihk-potsdam.de
www.cottbus.ihk.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse:

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie KsNI und dem aktuellen Förderaufruf.

Die Anträge stehen Ihnen ab sofort im eService-Portal zum Download zur Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal ab dem 16.08.2021 um 09:00 Uhr möglich.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“125229″ img_size=“medium“][vc_column_text]Bitte beachten Sie, dass im 1. Förderaufruf aufgrund eines Notifizierungsvorbehalts der Europäischen Kommission gemäß Nummer 1.2 der Richtlinie KsNI keine Antragsstellung für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw nach § 2 Nummer 4 des Elektromobilitätsgesetztes (EMoG) gemäß Nummer 2.7.2. der Richtlinie KsNI vorgesehen ist.

Weiterführende Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie unter FAQs.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt für Güterverkehr entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel.

Quelle: bag.bund.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das ist eine Hommage an die Ursprünglichkeit des Fußballerlebnisses in Köpenick. Klar, jeder gewachsene Verein hat seine eigenen Lieder, von denen etliche im Laufe der Jahrzehnte sogar auf Platten erschienen sind. Nun kommt noch eine Platte dazu: „Eisern Union“.

Die Fakten

Fußballsound of Köpenick: 33 1/3 Umdrehungen, Top-Klang, Rotes Vinyl im Klapp-Cover.

Idee: entstanden bei einem Bier in einer Köpenicker Kneipe

Realisierung: In der Geisterspielzeit

Längst hat sich auch über die Stadtgrenzen hinaus herumgesprochen, dass Atmosphäre und Anfeuerungskultur im Stadion An der Alten Försterei speziell sind: Stehen und Singen statt Sitzen und Torjingles hören. 2003 entstand sogar eine neue Variante des Stadiongesangs – das Weihnachtssingen. Es wurde inzwischen von vielen Vereinen bundesweit übernommen.

Nunmehr liegt, pünktlich zum Saisonstart, das erste Vinylalbum vor, das einem ostdeutschen Fußballverein gewidmet ist. Weil in der DDR Vinylknappheit herrschte, gab es dort kein Kontingent für solche Art Volksmusik. Nach dem Mauerfall wiederum begann der Siegeszug von CD und MP3. „Eisern Union“ ist überdies die erste Langspielplatte zu Ehren eines Berliner Fußballvereins und in der Geschichte der Fußballbegleitmusik überhaupt der erst achte Vinyl-Sampler, der einem Klub dieses Landes huldigt.

Mit „Eisern Union“ wurde die Vereinslieder-Scheibe nicht neu erfunden, aber eine kleine Weltneuheit beinhaltet sie vielleicht doch. Es ist vermutlich die erste Platte, auf der die Atmosphäre eines „Geisterspiels“ in Vinyl konserviert ist. Wenn auch nur ein bisschen, weil Geisterspiele als ultimatives Nichts der Fankultur keiner Huldigung wert sind. Deshalb ist das Outro der LP zwar Gimmick, aber auch Gegenüberstellung zweier Fußballzeiten: Der Ruf „Eisern Union“ einer kleinen Fanschar, der am 27. Juni 2020 beim Bundesligaspiel Union gegen Düsseldorf vom Wald ins leere Stadion schallte, geht direkt über ins „Eisern Union“ aus 20.000 Kehlen im ausverkauften Stadion 2015.[/vc_column_text][vc_single_image image=“125232″ img_size=“medium“][vc_column_text]Die Titelliste:

01  Unioner, schön dass ihr da seid  Erik Lautenschläger feat. Christian Arbeit (2020)

02  Grüße von Knorkator   Stumpen (2020)

03  Köpenick Romano (2015)

04  Stimmung in der Alten Försterei  Achim Mentzel

05   Und niemals vergessen   A.G.F.A.

06   FCU The Breakers (Neueinspielung 2020)

07   Wofür leben wir  Coolhansen (Neueinspielung 2020)

08   Eisernet Lied!!!    Sporti (2011)

09   Eisern Union   Nina Hagen (1998)

10   Eisern Union Polkaholix (1967/2008)

11   Union Frank Schöbel (1993)

12   Die Farben von Berlin  Erik von der Gegengerade (2016)

13   Wir sind Union   Krispin (2013)

14   Union  Iron Henning (1995)

15   Eisern Union  Alte Försterei-Fans draußen und drinnen (2020/2015)

Und hier kann man kieken und koofen:

rockball.de/shop[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Handwerkskammer Koblenz und weitere Schlüsselressorts bündeln Krisenmanagement in Deutschlands größtem Wiederaufbau-Projekt

Koblenz/AHRTAL. Damit Hilfsangebote des Handwerks passgenau an Betroffene der Flutkatastrophe im Ahrtal vermittelt werden, ist die neue Internetplattform www.baut-mit-auf.de freigeschaltet. Hier werden alle Leistungen des helfenden Handwerks präzise und übersichtlich vorgestellt, Betroffene können nach den erforderlichen Gewerken ganz einfach filtern.

„Nach der ersten Blaulichtphase haben sich nun Vertreter wichtiger Schlüsselressorts an einen Tisch gesetzt und Möglichkeiten einer optimalen und durchorganisierten Hilfestellung besprochen“, erklären Ralf Hellrich und Kurt Krautscheid, Hauptgeschäftsführer und Präsident der Handwerkskammer (HwK) Koblenz für das Organisationsteam. Beteiligt sind unter anderem die Krisenstäbe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Handwerksorganisationen, insbesondere Kreishandwerkerschaften und Innungen, das Technische Hilfswerk (THW), Energieversorger sowie regionale Unternehmen. Entstanden ist so ein Netzwerk, das in alle Bereiche handwerklicher Leistungen und ihrer organisatorischen Zuordnung hineinreicht.

Aktuell stehen Versorgungsleistungen ganz oben auf der Agenda. So müssen die Haushalte wie auch die Betriebe entlang der Ahr wieder an Stromnetze angeschlossen werden. Hier arbeiten Energieversorger und Elektrohandwerk Hand in Hand und kommen zügig voran. Parallel werden betroffene Gebäude getrocknet, müssen neue Türen und Fenster wie auch Heizungen erhalten.

„Der Bedarf ändert sich also von Tag zu Tag und wir müssen den dynamischen Aufbauprozess kontrolliert und effektiv steuern“, erklären die Initiatoren die Herausforderungen der nächsten Wochen und Monate.

Die Hilfsbereitschaft des bundesweiten Handwerks ist enorm „und bei uns gehen täglich Hunderte Nachfragen ein. Das zu koordinieren, ist die Schlüsselaufgabe.“[/vc_column_text][vc_single_image image=“125212″ img_size=“medium“][vc_column_text]Im ersten Schritt können sich Betriebe auf der neuen Plattform registrieren. Diese werden für die Betroffenen nach Gewerk in einer Art „Marktplatz“ veröffentlicht. So kann dann der direkte Kontakt zu den Handwerkern erfolgen. Die Plattform wächst ständig weiter und es wird bereits an einer eigenen App gearbeitet, mit der im zweiten Schritt der Wiederaufbau von einzelnen Objekten – privat wie gewerblich – organisiert werden kann. Für besonders hart Betroffene wird es im nächsten Schritt ein „Paten-Projekt“ geben.

Weitere Infos gibt die Pressestelle der Handwerkskammer Koblenz: joerg.diester@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398 161

Beim Wiederaufbau nach der Hochwasserkatstrophe im Ahrtal spielt das Handwerk eine Schlüsselrolle. Die Hilfsbereitschaft ist enorm und wird ab sofort über die Internetplattform  www.baut-mit-auf.de koordiniert.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde festgesetzt.

Die Beschlussfassung fiel in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Die Mindestlohnanhebung trägt der damit verbundenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung. Aus diesem Grunde hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert. Die zwei weiteren Schritte zeichnen die nachfolgende Tariflohnentwicklung nach. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus und ab 2022 wird eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie erwartet. Die vierte Anpassungsstufe lässt bundesweit laufende Branchentarifverträge unberührt.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Beschluss[/vc_message][/vc_column][/vc_row]