TEST

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Angesichts deutlich sinkender Infektionszahlen hat das Kabinett am 15. Juni 2021 die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen. Damit ist bis auf wenige konkrete Einschränkungen vieles wieder erlaubt. Die Umgangsverordnung trat am 16. Juni 2021 in Kraft und löste damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Sie galt zunächst bis zum 13. Juli 2021 und wurde, angesichts der Delta-Variante und dem nachlassenden Impftempo, in einem Umlaufverfahren bis zum 31. Juli 2021 verlängert.

Die wichtigsten Punkte der Umgangsverordnung sind:

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute (15. Juni 2021) bei 6,2. Dies ist bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern der zweitbeste Wert (Bundesschnitt: 15,5). Alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte liegen unter dem Wert von 15, neun davon sogar unter bzw. genau bei 5. Der Landkreis Prignitz hat bereits vier Tage in Folge eine Inzidenz von 0,0. Zum Vergleich die landesweite Sieben-Tage-Inzidenzen der Dienstage davor: Am 18. Mai lag der Landesschnitt bei 60,4, am 25. Mai bei 44, am 1. Juni bei 18,4 und am 8. Juni bei 12,9. Der Höchstwert in der dritten Welle betrug am 15. April 155,3.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ein guter Tag für gute Nachrichten und es kam, wie es kommen sollte: Die Inzidenzen sind weiter deutlich gesunken. Und in Brandenburg noch stärker als in fast allen anderen Bundesländern. Die Eindämmung der Pandemie gelingt weiter. Dennoch müssen wir vorsichtig bleiben. Das zeigt zum Beispiel die Entwicklung in Großbritannien mit der Delta-Variante. Am vergangenen Wochenende wurden weitere Öffnungsschritte erfolgreich gemeistert. So konnte endlich wieder die touristische Übernachtung starten. Viele haben es genutzt und vielen tat das gut.

Unsere heutigen Schritte gehen wir mit klarem Blick, aber mit der notwendigen Vorsicht: Mit unserer 20-er Grenze bei den Testlockerungen gehen wir konsequent diesen Weg. Dies bringt erhebliche Erleichterungen zum Beispiel für Kultur, Gastronomie und Tourismus. Vor einem Jahr wurde erstmals eine Umgangsverordnung beschlossen. Es war damals und ist heute ein Paradigmenwechsel. Jetzt aber fühlt es sich besser an, denn durch Tests und Impfen stehen wir heute viel sicherer da wie im Juni 2020. Im Sommer 2021 ist vieles wieder möglich, wonach wir  uns lange gesehnt haben. Ich freue mich darüber und danke allen, die dazu beigetragen haben.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir können uns im Moment über ein Infektionsgeschehen auf einem sehr niedrigen Niveau freuen. Dank dieser guten Entwicklung stehen wir jetzt wieder vor einem Paradigmenwechsel. Mir war und ist besonders wichtig: Grundrechtseinschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Wenn die Sieben-Tage Inzidenz wie jetzt in 14 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte unter dem Wert von 10 liegt, dann müssen wir Einschränkungen lockern. Trotzdem müssen wir uns alle weiter umsichtig verhalten. Wir sind leider noch nicht an einem Punkt, an dem wir auf sämtliche Regeln verzichten könnten. Wir beobachten die Ausbreitung der Delta-Variante, die auch schon bei uns angekommen ist. In Brandenburg wurden bislang 22 Fälle der Delta-Variante nachgewiesen. Sie gilt als deutlich ansteckender. Deshalb bleiben Abstand, Hygiene und Masken weiterhin wichtig.“

Innenminister Michael Stübgen: „Nach vielen Monaten massiver Einschränkungen ist es endlich soweit: Der Lockdown wird beendet. Inzidenz und Impfquote machen das in Brandenburg möglich. Es bleiben vorerst ein paar Regeln, aber im Großen und Ganzen kehrt die Normalität zurück. Vor uns liegt nun ein besonderer Sommer. Wir können endlich durchatmen und viel gemeinsame Zeit unter Leuten genießen. Das haben wir uns verdient, und ein unbeschwerter Sommer sei allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern vergönnt. Wir müssen den Sommer aber auch nutzen, um uns vor einer Wiederholung des Pandemie-Winters zu schützen. Dazu gehört zu allererst der vollständige Impfschutz für alle Impfberechtigten. Die Abläufe der Impfkampagne funktionieren und die Kapazitäten reichen, um bis zum Ende des Sommers alle vollständig impfen zu können. Weniger Einschränkung und mehr Freiheit führen aber bei manchen Menschen dazu, eine Impfung nicht mehr für notwendig zu halten. Ich kann davor nur warnen. Ein erneuter Lockdown lässt sich nur durch Impfschutz verhindern und Impfschutz gibt es nur als Gemeinschaftsprojekt.“

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Pressemitteilung[/vc_message][vc_message]Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
vom 9. Juli 2021

[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die neue SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 15.06.2021 ist am 16.06.2021 in Kraft getreten und tritt am 13.07.2021 außer Kraft. Sie bringt für Friseure und Kosmetiker in Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz weitere Lockerungen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 20 Neuinfektionen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen entfällt gemäß § 5 Abs.3 die Testpflicht.

In § 11 sind die Körpernahen Dienstleistungen geregelt. Danach gilt weiterhin folgendes:

(1) Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot zwischen der Leistungserbringerin oder dem Leistungserbringer und der Leistungsempfängerin oder dem Leistungsempfänger nicht eingehalten werden kann, haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

  1. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  2. das Erfassen von Personendaten der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in einem Kontaktnachweis nach § 4 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  3. die Einhaltung des Abstandsgebots außerhalb der Leistungserbringung,
  4. in geschlossenen Räumen
  5. a) das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen,
  6. b) den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft.

(2) Die Tragepflicht nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a gilt nicht, wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt. In diesen Fällen ist die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur dann zulässig, wenn die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger vor der Leistungserbringung einen auf sie oder ihn ausgestellten Testnachweis vorlegt. Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen.

§ 5 enthält Regeln zum Testnachweis sowie für Geimpfte und Genesene.

Nach § 5 Abs. 3 Umgangsverordnung gilt insbesondere:  In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) innerhalb der letzten sieben Tage pro 100000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für fünf Tage ununterbrochen vorliegen und in denen die zuständige Behörde die Unterschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, entfällt die in dieser Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises ab dem Tag nach der Bekanntgabe der Unterschreitung. Für die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage werden die vier unmittelbar vor dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung liegenden Tage mitgezählt. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 11 Absatz 3 und der §§ 20 bis 22 sowie für die Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1. Wenn in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, hat die zuständige Behörde die Überschreitung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gilt wieder die in dieser Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“Götze“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In den letzten Wochen wurde das Thema Materialpreiserhöhung nicht nur anhand der Holzpreise für alle spürbar.

Die ostbrandenburgische Handwerkskammer nahm die Situation frühzeitig wahr und thematisierte die steigenden Materialpreise, die Verknappung von Material und die Lieferengpässe bei einem Treffen des Brandenburgischen Handwerkskammertages mit dem Wirtschaftsminister am 5. Mai 2021 in Caputh. Dort wurde zugesagt, alle Facetten der Verwerfungen mit in die Wirtschaftsministerkonferenz mit Bundesminister Altmaier aufzunehmen. Gleichzeitig brachte die Handwerkskammer auch den Vorschlag ein, Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen vorzusehen. Dies wurde durch den Erlass des BMI (siehe PDF rechte Spalte) umgesetzt. Das Land arbeitet zudem an der Übernahme der Erlassregelungen in die Landesvergaberegelungen. „Gleichzeitig haben wir parallel die Landräte in unserem Kammerbezirk und den Frankfurter Oberbürgermeister aufgefordert, auch in kommunalen Vergaben diese Klauseln einzuführen“, ergänzt Frank Ecker, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, die Aktivitäten.

„Da Bauhandwerker aktuell mit fehlenden Materialien, galoppierenden Preisen, Tagespreisen für Materialien, wochenlangen, unverbindlichen Lieferzusagen konfrontiert werden, muss ich sagen: Das hat nichts mehr mit einem Markt zu tun, auf dem Firmen solide, vorausschauend planen und handeln können“, fasst Kammerpräsident und Bauunternehmer Wolf-Harald Krüger die bedrohliche Lage zusammen. „Leider ist der Handwerksmeister und Unternehmer in dieser Situation mehrfacher Verlierer. Er kann seine Termine nicht halten. Es drohen Vertragsstrafen und Schadensersatz. Die steigenden Einkaufspreise können bei bestehenden Verträgen nicht an die Kunden weitergegeben werden. Und: Wenn die Arbeit ruht, muss er trotzdem seine Mitarbeiter bezahlen. Selbst nach der Anmeldung von Kurzarbeit bleibt er auf Kosten sitzen.“

Weitere Informationen: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/handwerk-protestiert-baumaterial-wird-zu-teuer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung_Erlass[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Hat ein Unternehmer, der nur aus Vorsicht Corona-Soforthilfe beantragt hat, Subventionsbetrug begangen? Ein Experte erklärt die Rechtslage.

Drei Jahre und zehn Monate Haft – diese Strafe für Corona-Soforthilfe-Betrug bestätigte gerade der Bundesgerichtshof. Bundesweit ermitteln inzwischen die Staatsanwaltschaften. Denn nicht jeder Selbstständige und Kleinunternehmer, der die Hilfe beantragt hat, hat sie im Nachhinein gebraucht. Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Littich weiß, wer wann was zurückzahlen muss.

Erst im Nachhinein wurde manchem klar, was er gebraucht hat

Im Frühjahr 2020 wollte die Bundesregierung mit den Corona-Soforthilfen Soloselbstständige und Kleinunternehmer unterstützen. Sie stellte dazu fast 50 Milliarden Euro bereit. Die Hilfen sollten schnell und unkompliziert bei den Unternehmen ankommen. Doch schon im Mai 2020 berichtete das Recherche-Netzwerk von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung von 2.300 Betrugsverdachtsfällen. Die Welt am Sonntag fragte bei den 16 Landeskriminalämtern nach. Das ergab damals 25.400 Verdachtsfälle in Bezug auf Subventionsbetrug bei den Corona-Soforthilfen.

Doch nicht alle Antragsteller haben absichtlich betrogen, sondern am Anfang der Corona-Pandemie aus Vorsicht Corona-Soforthilfe beantragt. Spätestens mit Abgabe der Einkommensteuer 2020 ist bei manchen klar, dass sie die Hilfe nicht gebraucht haben. Warum diese Selbstständigen und Kleinunternehmer das Geld unbedingt zurückzahlen müssen, erklärt Ecovis-Strafrechtsanwalt Alexander Littich.

Wie kommt es jetzt, dass unbescholtene Unternehmen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen?

Die Länder müssen für die richtige Verwendung der Corona-Soforthilfen sorgen. Das prüft diZentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls (FIU). Laut Medienberichten liegen ihr 8.200 Betrugsverdachtsmeldungen mit Bezug zu Corona-Soforthilfen vor.

Aber wer meldet hier wem was?

Nach dem Geldwäschegesetz müssen Banken dem FIU Vermögenswerte mit illegaler Herkunft melden. Die Verdachtsfälle der FIU und der Landeskriminalämter ergeben zusammen 33.600. Bei einer durchschnittlich ausgezahlten Corona-Soforthilfe von 7.600 Euro erwartet der Staat, dass er etwa 257 Millionen Euro zurückbekommt. Die Ermittlungsbehörden müssen jeder Verdachtsmeldung auf unberechtigte Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen nachgehen und jeden einzelnen gemeldeten Fall prüfen.

Wer als Unternehmer unsicher war und aus Vorsicht Corona-Soforthilfe beantragt hat, hat doch keinen Subventionsbetrug begangen?

Das kommt darauf an. Wenn der Unternehmer sich bei der Antragstellung keine Gedanken darüber gemacht hat, ob und in welcher Höhe er antragsberechtigt ist, dann schon. Dann hat er die Fördervoraussetzungen nicht geprüft und ist bei missbräuchlicher Antragstellung zumindest wegen leichtfertigen Handelns strafbar.

Wer sich bei Antragstellung Gedanken über seinen Liquiditätsbedarf gemacht hat und diesen nur falsch eingeschätzt hat, hat nach Ablauf des Förderzeitraums der Förderstelle zu melden, dass er glücklicherweise keinen so hohen Liquiditätsbedarf hatte, wie geplant. Wenn er das nicht meldet, macht er sich strafbar. Wer sich bei Antragstellung Gedanken über seinen Liquiditätsbedarf gemacht hat und die Soforthilfe auch zur Deckung seiner Fixkosten verwendet hat, hat alles richtig gemacht.

Wer außer den Banken ist noch Tippgeber?

Die Förderstellen selbst. Wenn sie beispielsweise bei einer Prüfung herausfinden, dass der angebliche antragstellende Handwerker gar kein Gewerbe angemeldet hat. Auch die Finanzämter können Hinweisgeber sein. Corona-Soforthilfen sind zu versteuern. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung 2020 müssen die Betriebe die Hilfen in der Corona-Anlage angeben.

Die Förderstellen und die Finanzämter gleichen per Kontrollmitteilung ab, ob die staatlichen Förderungen steuerlich angemeldet wurde. Oder: Aus der Gewinnfeststellung und der Buchhaltung ist ersichtlich, wie hoch der tatsächliche Liquiditätsbedarf war. War der Liquiditätsbedarf nicht so hoch wie angegeben, dann kann das auch noch Jahre später zum Beispiel bei einer steuerlichen Betriebsprüfungzur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

Wann genau macht sich jemand strafbar?

Die Staatsanwaltschaft unterscheidet immer zwischen zwei Zeitpunkten. Erstens: unberechtigte Antragstellung, also keine Berechtigung zur Antragstellung in der erfolgten Höhe. Zweitens: zweckwidrige Mittelverwendung, wenn also die Soforthilfen nicht für die Deckung der Fixkosten, sondern für andere, auch private Zwecke verwendet wurde und die Förderstelle über diese Umstände nicht unverzüglich informiert wird.

Wann müssen Betriebe zurückzahlen?

Immer dann, wenn der Bewilligungsbescheid für die Vergangenheit ganz oder teilweise widerrufen, zurückgenommen oder sonst unwirksam geworden ist. In Fällen, in denen die Rechtslage eindeutig ist und der Betrieb nicht antragsberechtigt war, empfehlen wir die Rückzahlung. Wenn der Anspruch unklar ist oder auch nur eine teilweise Rückzahlungspflicht besteht, empfehlen wir, der Förderstelle die geänderten Umstände mitzuteilen. Sie kann dann die Antragsberechtigung bezogen auf die neuen Umstände prüfen und eventuell einen Änderungsbescheid erlassen.

Und wenn jemand bereits Post von der Staatanwaltschaft bekommen hat, was ist dann zu tun?

Nicht jeder Fall, der an die Staatsanwaltschaft gemeldet wird, führt auch zu einer Verurteilung. Es handelt sich ja zunächst um einen Anfangsverdacht. Normalerweise liegen der Staatsanwaltschaft die erforderlichen Unterlagen und Informationen zum tatsächlichen Liquiditätsbedarf nicht vor. Es gab durchaus Fälle, in denen wir nachweisen konnten, dass der Antragsteller die Corona-Soforthilfe zu Recht ganz oder zumindest in Teilen beantragt, erhalten und auch behalten durfte. Dazu muss man die Buchhaltung und die Ausgaben, die von der Corona-Soforthilfe abgedeckt werden können, prüfen und eine Berechnung erstellen, die die Grundlage für die strafrechtliche Verteidigung darstellt. Wenn der Nachweis gelingt, wird das Strafverfahren folgenlos eingestellt und man darf das Geld behalten.

Und womit müssen Unternehmen rechnen, wenn sie das Geld zu Unrecht beantragt und behalten haben?

Dann droht der Widerruf des Bewilligungsbescheids, die Rückzahlung der Förderung inklusive Zinsen und ein Strafverfahren gegen den Unternehmer. Je nach Höhe der zu Unrecht bezogenen Fördersumme können hier hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen – letztere in der Regel allerdings auf Bewährung – ausgesprochen werden.

Für manche Betriebsinhaber hat diese strafrechtliche Folge jedoch vielleicht auch noch weitere Konsequenzen, da in verschiedenen Branchen, wie der Gastronomie, bei Maklern oder Ärzten die Berufsausübung oder Gewerbezulassung von der persönlichen Zuverlässigkeit zur sorgfältigen Berufsausübung abhängt. Eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung kann zum Beispiel die Prüfung der Gewerbeuntersagung zur Folge haben. Jäger und sonstige Waffenbesitzer können ab einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen als unzuverlässig und persönlich nicht geeignet gelten zum Besitz und Führen von erlaubnispflichtigen Waffen. Subventionsbetrug ist ein Wirtschaftsdelikt, das nicht im Zusammenhang mit der Genehmigung zum Waffenbesitz steht. Das Waffengesetz unterscheidet hier aber nicht.

Quelle: handwerksblatt.de/Anne Kieserling[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Beschluss Bundesgerichtshof[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Bundesregierung fördert Erwerbstätige mit geringem Einkommen bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung.

Berufsbezogenen Weiterbildung bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen des Arbeitnehmers geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Bundesbildungsprämie beantragen.

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein („Weiterbildungssparen“). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Ein Teilnehmer zahlt daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter.

Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die

Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“zibulski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Geförderte Sanierungsmaßnahmen – Gebäudehülle, Anlagen- und Heizungstechnik – Förderungen von 20 bis 35% möglich

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude, welches für Handwerksunternehmen und ihre Betriebsstätten einen interessanten Förderansatz darstellt. Das Förderprogramm ist weit gestaffelt und teilt sich in Neubau eines Effizienzgebäudes oder die Sanierung von bestehenden Immobilien.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“124599″ img_size=“medium“][vc_column_text]Gefördert werden z. B.:

Sollten Sie eine energetische Sanierung Ihres Betriebsstandortes in Betracht ziehen, kontaktieren Sie für weitere Auskünfte den Technischen Berater der Handwerkskammer.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Für die wesentlichen Geschäftsprozesse im Handwerksunternehmen ist es unerlässlich, dass alle benötigten Informationen korrekt vorliegen und vertraulich behandelt werden. Gegen die immer mehr und ausgefeilten Cyber-Angriffe erfordert das eine reibungslos funktionierende Informationstechnik mit wirksamen Schutzvorkehrungen für die Sicherheit von Informationen, Anwendungen und IT-Umgebungen.

Der IT-Grundschutz des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bietet eine gute Grundlage dafür, diesen Herausforderungen gerecht zu werden und ermöglicht den Unternehmen systematisch nach Schwachstellen zu suchen, die Angemessenheit umgesetzter Schutzmaßnahmen zu prüfen und Sicherheitskonzepte zu entwickeln und fortzuschreiben, die zu den Geschäftsprozessen, Fachaufgaben und Organisationsstrukturen des Handwerksbetrieb passen und allgemein anerkannten Standards genügen.

Als Ergebnis einer vom Heinz Piest Institut (HPI) und dem BSI Anfang 2018 initiierten Workshop-Reihe wurde im März 2019 ein IT-Grundschutz-Profil für Handwerksbetriebe vom ZDH veröffentlicht.

Die Basis dieses IT-Grundschutz-Profils bilden ausgewählte Bausteine und Anforderungen aus dem IT-Grundschutz-Kompendium des BSI (Edition 2018). Durch die Umsetzung dieser Anforderungen soll das Informations-Sicherheitsniveau eines Handwerksbetriebes signifikant erhöht werden.

Die Prüfung und Nachweisführung des IT-Grundschutzes im Handwerksbetrieb kann in vier verschiedenen Anforderungsstufen erfolgen.
Fundament, Stufe 1 = Einsteiger, Stufe 2 = Fortgeschrittene und Stufe 3 = Profi.

Durch die aufeinander aufbauenden Stufen mit Prüfung und Nachweisführung erhalten die Handwerksbetriebe eine praktikable Möglichkeit, den IT-Grundschutz Schritt für Schritt umzusetzen und in der letzten Stufe die Basis-Absicherung nach IT-Grundschutz zu erreichen.

Die Stufe 1 enthält ein Programm zur Prüfung und Nachweisführung des IT-Grundschutz-Profils für Handwerksbetriebe der den Ablauf des Prozesses von der Anfrage eines Betriebes für eine Konformitätsbescheinigung nach dem IT-Grundschutz-Profil für Handwerksbetriebe bis hin zur Erstellung und Aufrechterhaltung des Nachweises beinhaltet.

Die Konformitätsbescheinigung des ZDH ZERT kann für kritische Infrastrukturen (KRITIS) die dem IT Sicherheitsgesetz unterliegen wie z. B. die Krankenhäuser und Energieversorger als Nachweis dienen um auch in Zukunft weitere Aufträge zu erhalten.
Die Anforderungskataloge zu den einzelnen Modulen finden Sie unter https://www.it-sicherheit-handwerk.de/it-konzepte/it-grundschutzmodule.html

[/vc_column_text][vc_single_image image=“124593″ img_size=“medium“][vc_column_text]Informationen mit welchen  technisch und organisatorischen Lösungen sich z. B. das SHK-Handwerk  gegen die wachsenden Bedrohungen aus dem Internet schützen kann geben wir in einer ersten Online-Veranstaltungsreihe am  am 01.07.2021, am 21.09.2021 und am 16.11.20 21 jeweils von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr über das Videokonferenzsystem Adobe Connect.

Weitere Informationen wie zum Inhalt und für die Anmeldung finden Sie hier:
Einladung_Anmeldung
Henrik Klohs, IT-Sicherheitsbotschafter der Handwerkskammer und IT-Grundschutz-Praktiker (BSI), berät Sie gern dazu.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mein erstes Jahr als Geselle (Serie): Er wollte nicht studieren. Nach der Schule hatte er keinen Plan. In Neuseeland lernte er Ziegen melken. Und kam als anderer Mensch zurück. Maximilian Golz wurde Tischler. Heute ist Holz seine Leidenschaft.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124735″ img_size=“large“][vc_column_text]DHB: An was arbeiten Sie gerade?

Maximilian Golz: Ich bin gerade dabei ein paar Transportrahmen für einen Kunden zusammenzubauen. Die Teile habe ich bereits vorgeschnitten. Nun müssen Sie mit der Klammerpistole zusammengeheftet werden. Für diesen Zweck reicht eine solche Heftung aus.

DHB: Arbeiten Sie gerne in dieser lichtdurchfluteten Werkstatt?

Maximilian Golz:  Wenn ich früh in unsere Tischlerei komme, fühle ich mich jedes Mal wohl. Ich mag das, wenn es nach Holz riecht und nach Leim.

DHB: Wollten Sie schon immer Tischler werden?

Maximilian Golz: Sie meinen so wie jemand, der schon als kleiner Junge in der Werkstatt des eigenen Vaters mitbasteln durfte? Nein, so war es bei mir nicht.  Dann wäre ich wohl eher auf dem Bau gelandet.

DHB: Wieso?

Maximilian Golz: Mein Vater hat als Tiefbauer angefangen. Und natürlich hat er mich auch mal auf eine Baustelle mitgenommen. Und ich erinnere mich, dass mich das als Kind schon beeindruckt hat. Die großen Maschinen und die tiefen Gräben. Mein Vater hat sich dann aber immer weiterqualifiziert und zum Baustellenleiter hochgearbeitet. Er hat mir auch erklärt, dass das eine Menge Verantwortung ist.

DHB: Aber das kam für sie nicht in Frage?

Maximilian Golz: Nein. Aber fragen Sie mich jetzt nicht warum. Das war in einem Alter, in dem man noch vieles werden möchte. Feuerwehrmann zum Beispiel war auch so ein Kindheitstraum. Aber bis zum Schulabschluss war es da noch lange hin…

„Fakt ist: Nach der 10. Klasse hatte ich keinen Plan“

DHB: Sie haben Abitur gemacht?

Maximilian Golz: Ja. Meine Eltern haben mir nie vorgeschrieben, was ich werden sollte. Aber sie legten großen Wert darauf, dass ich das Abi mache.

DHB: Und Sie wollten das nicht?

Maximilian Golz: Fakt war: ich wollte nicht studieren. Fakt war aber auch: als das Ende der zehnten Klasse näher rückte hatte ich keinen Plan.

DHB: Wann wussten Sie, was Sie werden wollten?

Maximilian Golz: Es brauchte einige Zeit, um das herauszufinden. Ich ging ans OSZ in Strausberg, wo man sich für drei Richtungen entscheiden konnte. Ich entschied mich für Technik. Und in den Ferien machte ich Praktika. Auch bei Tiefbauern übrigens. Ich schippte Gräben an der Nordsee, half in einem Bauingenieurbüro. Und war danach so unentschlossen wie zuvor.

DHB: Und dann?

Maximilian Golz: Ich entschied mich für ein halbes Jahr Work and Travel in Neuseeland, war das erste Mal eine längere Zeit sehr weit weg von zuhause.  Ich habe mein Englisch verbessert, in einer Baumschule gearbeitet. Auch auf einer Farm. Nicht zu glauben, ich kann heute Ziegen melken.

DHB: Und, hat’s für die Berufsentscheidung was gebracht?

Maximilian Golz: Auch wenn es zunächst gar nicht danach aussah, muss ich diese Frage heute mit einem klaren Ja beantworten.

DHB: Was heißt das?

Maximilian Golz: Ich kam nicht mit der Idee zurück: Jetzt werd ich Tischler. Aber ich kam als anderer Mensch zurück. Selbstständiger. Erwachsener. Reflektierter. Ich hatte begriffen, dass man auch mit wenig eine tolle Zeit haben kann. Und das prägt heute meine Einstellung zum Leben.

DHB: Der Tischlerberuf war dann eher ein Zufall?

Maximilian Golz: Ja und nein. Es ist richtig, dass ich auch nach meiner Rückkehr nicht so richtig wusste, wie es weitergehen sollte. Aber als ich meinen Schwager etwas von den tollen Inneneinrichtungen in den großen Caravans vorschwärmte, die ich in Neuseeland gesehen hatte, meinte der plötzlich: Bewirb dich doch mal bei der HP Tischlerei. Ich hab da auch gelernt. Und plötzlich war mir klar: Das ist es![/vc_column_text][vc_column_text]

„Du merkst wie es dich packt, wie es dich mitreißt“

DHB: Und. Gab es einen Tag, an dem Sie diese Entscheidung bereut haben?

Maximilian Golz: Nicht einen! Heute gibt es für mich nichts Tolleres, als aus einem Stück Holz etwas herzustellen. Zuerst ist da ein Baum, ein rohes Stück Holz. Und du verwandelst es. Vom Anfang bis zum Ende. Diesen Prozess erlebe ich immer wieder auf’s Neue als Abenteuer.

DHB: Was war Ihr Gesellenstück?

Maximilian Golz: Mein Gesellenstück war ein Sideboard aus Eiche. Es steht heute bei mir zuhause.

DHB: Was ist es, was Sie an diesem Beruf so lieben gelernt haben?

Maximilian Golz: Am Anfang stehen meist nur ein weißes Blatt Papier und ein paar Bretter, noch vollkommen roh. Und dann fängst du an. Zeichnest, nimmst Säge und Hobel, schaltest die Abrichte an. Du merkst, wie es Dich packt. Dich mitreißt. Du riechst das Holz. Fühlst die Späne auf der Haut. Du bist – wie soll ich sagen – wie Gott. Ja, wie ein Schöpfer. Und wenn das Tagwerk vollbracht ist, dir der Meister auf die Schulter klopft, schüttet der Körper Glückshormone aus. Das erlebe ich hier fast jeden Tag.

DHB: Klingt wie der Text zu einem Berufs-Werbevideo?

Maximilian Golz: Tischler zu werden, ist wirklich ein gutes Fundament für die Zukunft. Wenn mich jemand fragt, ich würde jedem zu diesem Beruf raten. Irgendwie sind wir Allrounder. Beherrschen viele Maschinen, können die unterschiedlichsten Werkstoffe zusammenbringen. Machen Menschen glücklich.

DHB: Haben Sie heute eine Erklärung dafür, warum Sie so lange gebraucht haben, sich für einen Beruf zu entscheiden?

Maximilian Golz: Vielleicht hätte ich mich eher entschieden, wenn es in der Schule eine vernünftige Berufsorientierung gegeben hätte. Einmal war die Bundeswehr da, mit einem tollen medialen Auftritt, an den ich mich heute noch erinnere. Wenn es so einen Auftritt vom Handwerk gegeben hätte, vielleicht hätte ich schon eher einen Plan gehabt.

DHB: Aber es gibt doch Berufeschauen des Handwerks. Sogenannte INISEK-Tage, bei denen Schüler sich in den Ausbildungsstätten des Handwerks mit verschiedenen Berufen vertraut machen können…

Maximilian Golz: Das stimmt. Aber wie viele Schulen erreichen diese Bemühungen? Und warum konzentrieren sie sich oft auf Schüler von Sekundarstufen? Als Geselle denke ich, dass das Handwerk viel öfter Wege auch in die höheren Jahrgangsstufen finden muss. Neue. Moderne. Leidenschaftliche.

„Die heutige Berufsorientierungsmentalität spaltet die Gesellschaft“

DHB: Wie könnte das Ihrer Meinung nach ausehen?

Maximilian Golz: Einen Truck mit kleinen Werkstätten, der über die Schulhöfe tourt – das wär mal’ne  Idee. Mit junge Handwerkern oder Meistern drin. Kommen die Schulen nicht zu uns, gehen wir zu den Schulen. Sowas hätt ich als Schüler cool gefunden.

DHB: Was glauben Sie ist der Grund, dass das Handwerk solche Nachwuchsprobleme hat?

Maximilian Golz: Weil man den Eltern seit Jahrzehnten suggeriert. Nur wer studiert wird was. Meine Eltern haben mir zum Glück überlassen, welchen Weg ich gehen möchte. Andere aber trichtern ihren Kinder ein, was sie wahrscheinlich schon selbst eingetrichtert bekamen. Und die Lehrer stoßen dann ins gleiche „Horn“.

DHB: Ist das so?

Maximilian Golz: Bei mir in der Schule habe ich das jedenfalls so empfunden. Das ein völlig falsche, an den Bedürfnissen der Gesellschaft vorbeigehende Berufsorientierungspolitik, die über Jahrzehnte eine Berufsorientierungsmentalität geschaffen hat, die nicht nur Unsinn ist. Sie trägt auch noch zusätzlich zur Spaltung der Gesellschaft bei.

DHB: Wie das?

Maximilian Golz: Das ist doch logisch. Trichtert man Schülern ein, dass aus ihnen nur etwas werden kann, wenn sie studieren, erklärt man all die, die nicht studieren wollen automatisch zu Außenseitern.

DHB: Übertreiben Sie da nicht ein bißchen?

Maximilian Golz: Ich glaube nicht. Diese Diskriminierung geschieht unbewusst, prägt aber dafür umso nachhaltiger.

DHB: Erklären Sie es mir?

Maximilian Golz: Ein Beispiel: ich war auf einer Party. Viele junge Leute meines Alters. Alles Studenten. In der Menge auch ich und noch zwei Lehrlinge, die gerade ihre Ausbildung machten. Jeder eine andere. Ich bemerkte, dass sich sofort zwei Gruppen bildeten. Während alle sich über ihr Studium unterhielten, wurden wir drei zwar gefragt, was wir denn so machten. Als wir dann sagten, dass wie eine Berufsausbildung machten, brachen die Gespräche mit uns schnell ab.

„Wir müssen einer Diskriminierung der Berufsausbildung vorbeugen “

DHB: Welche Erklärung haben Sie dafür?

Maximilian Golz: Ich bin kein Soziologe. Aber ich glaube, dass hier alte Stereotype nachwirken. Viele denken wohl immer noch, mit einer Berufsausbildung, das sind doch die, die mit einem Achtklassen-Abschluss aus der Schule gehen, die morgens um sieben mit einem Kaffee und einem Mettbrötchen an der Tanke stehen. Dass es Handwerker gibt, die Klavier spielen können, oder wie wir drei alle Abitur haben, war bei einigen der Partygäste wahrscheinlich außerhalb ihres Vorstellungsvermögens.

DHB: Woher kommt dieser Dünkel?

Maximilian Golz: Für mich gibt es da nur eine Erklärung. Er ist anerzogen. Und zwar auf eine unbewusste Weise, in dem permanent ein Bildungsweg aufgewertet und ein anderer abgewertet wird.

DHB: Aber inzwischen ist die Meisterausbildung doch dem Bachelor-Studium gleichgestellt?

Maximilian Golz: Ja. Aber das ist weder in der großen Öffentlichkeit noch in der kleinen Schule bisher angekommen. Deswegen plädiere ich ja gerade für einen intensiveren Zugang des Handwerks zu den Schulen – gerade um einer unbewussten Diskriminierung der handwerklichen Ausbildung  gegenüber einer Studienausbildung vorzubeugen.

DHB: Was schlagen Sie vor?

Maximilian Golz: Das Handwerk muss nicht nur die Schulen in den Blick nehmen. Sondern es muss auch neue Wege zu den Eltern finden. Erst wenn die Eltern wieder davon überzeugt sind, dass ihre Kinder auch mit einer handwerklichen Ausbildung etwas werden können, werden wir das Problem lösen.

DHB: Was muss getan werden?

Maximilian Golz:  Ich glaube, dass erst einmal der Elterngeneration klar werden muss, dass Handwerk heute so anspruchsvoll sein kann wie ein Studienberuf. Denken Sie nur daran, wie viele Maschinen ein Tischler bedienen können muss, das CNC-Fräsen zu programmieren sind, das SHK-Techniker und Elektriker heute am Smart-Home arbeiten. Die Berufe im Handwerk haben heute mit den im Kopf vieler Eltern vorhandenen Berufsbildern nichts mehr zu tun.

DHB: Wenn Sie in so einem Truck, von dem Sie vorhin sprachen mitfahren würden, was würden Sie den Schülern empfehlen?

Maximilian Golz: Jeder muss seinen Weg selber finden. Aber wenn ihr mich fragt, ich würde immer empfehlen zuerst eine Berufsausbildung zu machen und danach zu studieren. Mit Praxis- und mit Lebenserfahrung gäbe es dann auch weniger Studienabbrecher. Und vergessen wir nicht. Im Handwerk kann man seinen Meister machen. Es gibt Begabtenförderung und viele andere Chancen.

DHB: Und was ist Ihr Ziel?

Maximilian Golz: Genau die: Studieren und dann den Meister machen. Oder umgekehrt…[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]HP Tischlerei GmbH
August-Borsig-Ring 17
15566 Schöneiche[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]www.hp-tischlerei.de[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-phone“]030 63 31 1737[/vc_message][vc_column_text]Logo: Zu Besuch im Handwerk[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_single_image image=“124745″ img_size=“large“ onclick=“custom_link“ link=“/deutsches-handwerksblatt-hwk-frankfurt-oder-region-ostbrandenburg/“ css=“.vc_custom_1625726962307{margin-bottom: 0px !important;padding-top: 2em !important;padding-bottom: 0px !important;}“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-arrow-circle-right“]Erschienen im Deutschen Handwerksblatt 06-2021[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Steffen Sachse ist seit mehr als 30 Jahren Ausbilder. Seit den 1990er Jahren zeigt er den Auszubildenden, was eine richtige Schweißnaht ist. Und ist dabei so erfolgreich, dass er einige von ihnen zu Siegern beim Bundeswettbewerb „Jugend schweißt“ machte. Im folgenden Interview spricht er über Lehrmeisterschaft, schöne Lichtbögen und darüber, warum er 1998 sein Leben änderte.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124725″ img_size=“large“][vc_column_text]DHB: Herr Sachse, gibt’s so etwas wie eine coole Schweißnaht?

Steffen Sachse (lacht): Wenn Sie als Mann cool im Sinne von „schön wie eine Frau“ meinen dann ja. Sie sollte eine weitgehend „glatte“ Haut haben und aus der Pubertät heraus sein, also möglichst wenig Pickel haben.

DHB:  Wer kann besser schweißen? Frauen oder Männer?

Steffen Sachse: Da treffen Sie einen wunden Punkt. Ich bin seit 30 Jahren in der Schweißausbildung. Und nur selten verirren sich Frauen zu mir, um bei mir eine heiße Naht zu lernen. Ich fürchte also, Sie fragen den Falschen.

DHB: Gut, dann frage ich anders. Woran erkennen Sie, dass eine oder einer Talent zum Schweißen hat?

Steffen Sachse: Daran, wie viel Anläufe ein Auszubildender oder Kursteilnehmer braucht, um umzusetzen, was ich ihr oder ihm erkläre. Am Verlauf der Naht sehe ich, ob da eine ruhige oder unruhige Hand ist. Ob jemand die Umwelt beim Schweißen ausschalten und sich voll konzentrieren kann. Das wären erst einmal Grundvoraussetzungen.

DHB: Im Sport, in der Kunst, in der Musik – überall gibt es Naturtalente. Auch beim Schweißen?

Steffen Sachse: Beim Schweißen ist es wie im Sport, in der Kunst oder der Musik. 20 Prozent sind Talent. 80 Prozent sind Training oder Übung.

DHB: Wann haben Sie Ihre erste Schweißnaht gezogen?

Steffen Sachse: Da war ich 16 Jahre alt. In der Ausbildung hatten wir als ersten Kurs Gasschweißen.

„Wir hatten keine Ausbilder. Wir hatten Lehrmeister!“

DHB: Was haben Sie denn gelernt?

Steffen Sachse: Ich habe eine Installateur-Lehre für Lüftung und Klima gemacht. Obwohl ich das anfangs gar nicht wollte.

DHB: Wieso?

Steffen Sachse: Ich träumte wie viele Jungs im Schulalter davon, Automechaniker zu werden. Aber in der DDR waren viele Träume eben Schäume. Es gab nur eine begrenzte Zahl von Ausbildungsstellen. Und ohne Vitamin B waren die nicht zu haben.

DHB: Und es blieb nur eine Installateur-Ausbildung?

Steffen Sachse: Nein. Landmaschinenmechaniker wäre auch noch drin gewesen. Aber mit diesen Ungetümen konnte ich mich nicht anfreunden. Zu groß. Zu schwer.

DHB: Dann sind sie also in die Ausbildung nach dem Motto, muss ich also nehmen, was kommt?

Steffen Sachse: Das änderte sich schnell. Wir waren eine gute Ausbildungstruppe und wir hatten gute Ausbilder. Nein, wir hatten keine Ausbilder. Wir hatten Lehrmeister!

DHB: Was ist der Unterschied?

Steffen Sachse: Für mich dokumentiert sich in der Abschaffung der Bezeichnung „Lehrmeister“ eine gesellschaftliche Abwertung unseres Berufsstandes, auch wenn das sicher nicht die Absicht war. Für mich kommen in diesem Begriff zwei Dinge zusammen. Nämlich „Lehre“ und „Meisterschaft“. Aber auch: „Meisterschaft im Lehren“. Das Tragen der Bezeichnung „Lehrmeister“ erlegte einem automatisch eine unausgesprochene Verpflichtung auf.

DHB: Inwiefern?

Steffen Sachse: Ich habe meine Lehrmeister immer auch als Bezugspersonen verstanden. Sie haben mir mehr beigebracht als das, was ich als Installateur oder Schweißer brauchte.

DHB: Zum Beispiel?

Steffen Sachse: Verantwortung. Die Bedeutung der Pünktlichkeit für wirtschaftliche und produktionstechnische Abläufe. Aufmerksamkeit. Teamwork. Was es bedeutet, sich aufeinander verlassen zu können. Noch heute habe ich telefonisch Kontakt zu einem meiner Lehrmeister. Er ist bereits 90 Jahre alt. Ich frage: Wer hat heute nach so langer Zeit noch Kontakt zu seinem Ausbilder?

„Ein Ausreiseantrag machte mich zum Ausbilder“

DHB: Wo hat Ihre berufliche Laufbahn begonnen?

Steffen Sachse: Erst auf der Baustelle, dann in der Schlosserei. Dort wurden für den Wohnungsbau in der DDR Module für Hausanschlüsse vorgefertigt. Aber ich war nicht lange dort. Ich wollte schon seit Mitte der 1980er Jahre „Lehrmeister“ werden. Erst sah es nicht so aus, als würde das klappen. Aber dann ging es doch sehr schnell.

DHB: Wie kam’s?

Steffen Sachse: Mein erster Lehrmeister stellte einen Ausreiseantrag. Bevor er ging, gab er mir den Tipp, mich noch mal zu bewerben. Was dann auch klappte. Und so wurde ich praktisch ohne große Vorbereitungszeit ins kalte Wasser geworfen. 1992 machte ich meinen Meister im Zentralheizungs- und Lüftungsbau. Wir waren der erste Jahrgang nach der Wende in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Zeiten waren das: Lehrlinge wurden in den 1990er Jahren im Zweischichtsystem ausgebildet. So viele machten eine Berufsausbildung.

DHB: Fühlten sie sich in der Ausbildung eigentlich gleich wohl wie ein Fisch im Wasser?

Steffen Sachse: Von Beginn an ja. Was nicht heißt, dass es immer einfach war. Aber von Anfang an faszinierte es mich, anderen etwas beizubringen und immer wieder neue Leute, neue Charaktere kennenzulernen. Nein, ich hab es nie bereut, Ausbilder zu sein. Und ich hoffe, meine Schülerinnen und Schüler spüren, dass ich noch immer wie eine Schweißelektrode für meinen Beruf brenne. Ich habe heute sechs Lehrberechtigungen für alle gängigen Schweißverfahren.

DHB: Ist die Schweißausbildung nicht das Stiefkind der Lehre?

Steffen Sachse: Es stimmt. Heute wird immer mehr mit Press-, Löt- und Klebetechniken gearbeitet. Und tatsächlich war die Schweißausbildung in einigen Berufsausbildungsgängen stark gekürzt worden. Zusammen mit den Beiräten haben wir sie wieder in einige Lehrgänge zurückkämpfen und sogar erweitern können. Gut ausgebildete Schweißer wird man immer brauchen. Sie sind gefragt und verdienen gutes Geld. Leider muss ich sagen, dass die Industrie mehr als das Handwerk auf diese doch etwas zeitaufwändigere Ausbildung achtet.

DHB: Und wie reagieren die Auszubildenden auf die Schweißausbildungsstunden?

Steffen Sachse: Das ist völlig unterschiedlich. Ich spüre sehr genau, ob der Betrieb Wert darauf legt, dass seine Lehrlinge allumfassend ausgebildet werden. Also auch dann Wert auf eine gute Schweißausbildung legt, wenn dort vielleicht weniger geschweißt wird, als in einem Metallbaubetrieb.[/vc_column_text][vc_media_grid grid_id=“vc_gid:1624347397740-a4e99ebb-fe1d-0″ include=“124728,124727,124726″][vc_column_text]„Klar macht es stolz, vier Bundessieger ausgebildet zu haben“

DHB: Ist es schwer, Schweißen zu lernen?

Steffen Sachse: Wenn ich es vorführe, sieht das sicher erst mal ganz leicht aus. Aber wenn man es selber machen muss, kommt schnell das Erwachen: Dafür muss man sich ja auch anstrengen! Es gibt verschiedene Verfahren. Egal ob Metallaktivgas-Schweißen, Wolframschutzgas-Schweißen oder andere Schweißprozesse, für jeden benötigt man bestimmte Fertigkeiten und Zeit.

DHB: Sie haben viele Generationen Lehrlinge ausgebildet. Was ist die größte Veränderung, die Sie beobachten?

Steffen Sachse: Die exzessive Nutzung der sogenannten Neuen Medien hat zu einer Abnahme der Konzentrations- und mündlichen Kommunikationsfähigkeiten geführt. Meiner Meinung nach hat auch die Neugierde auf etwas Neues abgenommen. Das spiegelt sich in der Einstellung, der Leidenschaft, etwas Neues zu erlernen, wieder. Auch die Leistungen, mit denen die Lehrlinge heute zu uns kommen, sind andere, als noch vor ein paar Jahren.

DHB: Inwiefern?

Steffen Sachse: Selbst im KFZ-Bereich waren früher jede Menge Einser-Abgänger. Heute machen die lieber ein Studium oder gehen in die Industrie, selten ins Handwerk.

DHB: Ihre Erklärung?

Steffen Sachse: Die Erklärung, die ich oft höre: Die Jugend will sich eben nicht mehr die Hände schmutzig machen oder schwer körperlich arbeiten. Aber in die Industrie gehen sie ja auch. Also muss es was mit dem finanziellen Anreiz zu tun haben.

DHB: Macht es Sie stolz, schon viermal Bundessieger im Wettbewerb „Jugend schweißt“ des DVS* ausgebildet zu haben?

Steffen Sachse: Ja, so etwas ist natürlich die Krönung der Arbeit eines Ausbilders. Vielleicht wären es sogar mehr gewesen. Aber leider ist der Wettbewerb in diesem Jahr wegen Corona ausgefallen.

DHB: Sie waren mit den Bundessiegern auch bei den Schweiß-Weltmeisterschaften in China.

Steffen Sachse: Der Hammer, nicht wahr!? In Peking 2014 waren 20 Nationen am Start und wir wurden Weltmeister in der Kategorie „Beste Nation“. Zwei der Teilnehmer waren aus Handwerksbetrieben unserer Region.  Klar kriegt man da ein breite Brust.

 

„Vor 23 Jahre beschloss ich, mein Leben zu ändern“

DHB: Apropos Brust. Haben Sie abgenommen?

Steffen Sachse (lacht): Ja. Von 90 Kilo abgespeckt 65 Kilo!

DHB: Störte der Bauch beim Schweißen?

Steffen Sachse: Vor dreiundzwanzig Jahren beschloss ich, meine Lebensweise komplett zu ändern. 90 Kilogramm auf eine Größe von 1,70 Meter. Die Knie taten weh. Der Blutdruck war viel zu hoch. Ich fühlte mich nicht gut.

DHB: Was haben Sie gemacht?

Steffen Sachse: Ich fing an zu laufen. Und hatte nach 500 Metern Schnappatmung.

DHB: Und heute?

Steffen Sachse:  Bin ich bereits den Marathon in New-York gelaufen. Dann folgten der Honolulu Marathon auf Hawaii und der Two Oceans Marathon in Südafrika. Vor zehn Jahren wechselte ich dann.

DHB: Wohin?

Steffen Sachse: Zum Triathlon. Und was ist der größte Traum für jeden Triathleten? Natürlich ein Start beim Ironman Hawaii auf Big Island! Man sollte sich im Leben immer neue Ziele setzen. Also: Schauen wir mal…

*DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.[/vc_column_text][vc_row_inner css=“.vc_custom_1619595528742{padding-top: 1em !important;padding-bottom: 0.5em !important;background-color: #d1e3f6 !important;border-radius: 1px !important;}“][vc_column_inner width=“1/3″][vc_single_image image=“124729″ img_size=“medium“][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]In der Schweißkursstätte erfolgt die Qualifizierung von Schweißern nach der Richtlinie DVs ® – IIW/EWF 1111 Internationaler Schweißer. Durch Fertigungsschulungen können hier auch spezielle Kundenwünsche erfüllt und abgelaufene Schweißer-Prüfbescheinigungen aktualisiert werden – z.B. durch Wiederholungsprüfungen nach ISO 9606-1/2 und nach der Druckgeräterichtlinie.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]Schweikursstätte der HWK Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg in Hennickendorf[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-phone“]033434 439 – 33 [/vc_message][vc_column_text]Logo: Zu Besuch im Handwerk[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_single_image image=“124745″ img_size=“large“ onclick=“custom_link“ link=“/deutsches-handwerksblatt-hwk-frankfurt-oder-region-ostbrandenburg/“ css=“.vc_custom_1624453991474{margin-bottom: 0px !important;padding-top: 2em !important;padding-bottom: 0px !important;}“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-arrow-circle-right“]Erschienen im Deutschen Handwerksblatt 06-2021[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

 

Das Brandenburger Umweltsiegel ist für viele brandenburgische Handwerksfirmen ein qualifizierter Einstieg in ein effektives Umweltmanagementsystem. Solche Systeme werden in Zukunft immer wichtiger, weil sie helfen, bewusster mit Material und Energie umzugehen. Die Lorenz Dental GmbH Schwedt spart inzwischen rund 20 Prozent Ressourcen ein. Nun hat Geschäftsführer das Siegel zum dritten Mal erhalten. Was das für ihn bedeutet, lesen Sie hier: http://dev.hwksystem.de/?p=124340

 

 

[fb_vid mute=1 id=“146805947495566″]

Direktlink zum Beitrag (Facebook)