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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Betriebsübernahme: Mit 48 Jahren übernahm der gelernte Maschinen-und Anlagenmonteur Reno Lange die Kunstschmiede seines Vaters. In der Lebensplanung der Familie war das nicht vorgesehen, seine Frau anfangs nicht begeistert. Gab er doch dafür einen gut dotierten Job bei einem großen Konzern auf. Ein Interview von: Mirko Schwanitz[/vc_column_text][vc_single_image image=“122991″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_column_text]DHB: Herr Lange, hätten sie sich einmal träumen lassen, Chef einer Kunstschmiede zu sein?

Reno Lange: Hätten Sie mich das vor fünf Jahren gefragt, hätte ich wahrscheinlich den Kopf geschüttelt.

DHB: Wieso?

Reno Lange: Sehen Sie, ich habe 1989, noch vor dem Mauerfall, zwei Fluchtversuche unternommen. Bei dem ersten wurde ich gefasst. Zum Glück lieferten die Ungarn mich nicht aus, sondern ließen mich laufen. Erst der zweite Versuch klappte, da hatten die Ungarn den Zaun schon geöffnet. Ich bin davon ausgegangen, meine Heimat nie wieder zu sehen. Also nein, die Übernahme der Werkstatt meines Vaters war nicht einmal ein Gedanke in meinem Kopf.

DHB: Sie hätten zurückkehren können.

Reno Lange: Kurze Zeit später ja. Aber in dem Moment, 1989, konnte keiner wissen, wie sich die Geschichte entwickeln würde. Ich hatte damals von meiner Mutter Abschied genommen. Sie wusste es. Dem Vater wagte ich es nicht zu sagen.

DHB: Sie haben Maschinen- und Anlagenmonteur gelernt?

Reno Lange: Ja. 1988 habe ich ausgelernt. Danach aber bis zu meiner Flucht bei meinem Vater in der Werkstatt gearbeitet.[/vc_column_text][vc_media_grid style=“lazy“ element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1614760479289-37f22003-47b9-6″ include=“122994,122992,122993,122998,122995,122996,122997,122999″][vc_column_text]

„Als Firmennachfolger war ich schon ‚abgeschrieben“

DHB: Die Maueröffnung erlebten Sie bereits im Westen.

Reno Lange: Ja. Ich habe dort relativ schnell in einem Metallbetrieb Arbeit bekommen und bin dann durch Zufall beim Zigaretten-Konzern Philipp Morris gelandet, wo ich zunächst für die Anlagenwartung mitverantwortlich war. Später habe ich dort als Team- und Schichtleiter auch Erfahrungen in der Personalführung gesammelt und wirklich gutes Geld verdient.

DHB: Dann kam plötzlich ihr Vater und bat Sie, über eine Firmenübernahme nachzudenken?

Reno Lange: Was einem sehr unglücklichen Umstand zu verdanken war. Eigentlich hatte er mich oder meinen Bruder bereits als Firmennachfolger ‚abgeschrieben‘ und einen seiner Gesellen zum Nachfolger aufgebaut. Alles war geplant. Die Zukunft der Firma klar.

DHB: Was passierte dann?

Reno Lange: Der ‚Nachfolger‘ meines Vaters musste eines Tages zu einem Auftrag. Er steigt aus dem Auto, fällt um und ist tot – Herzinfarkt. Und nun stand die Firma trotz aller Mühen wieder ohne Nachfolger da.

DHB: Wie ging es dann weiter?

Reno Lange: Das war 2015. Wir haben uns dann mit meinen Eltern zusammengesetzt. Es war eine schwierige Entscheidung. Mein Bruder wollte oder konnte nicht. Und auch für meine Frau war es nicht einfach. Schließlich hat man als Angestellter regelmäßig Urlaub, geregelte Arbeitszeiten. Sie ahnte jedoch intuitiv genau, was es bedeutet einen Handwerksbetrieb zu führen. Wenn der Stahl noch heißt ist, kann man nicht um 16 Uhr den Hammer fallen lassen.

DHB: Sie hätten „nein“ sagen können?

Reno Lange: Hätte ich das wirklich? Ich weiß nicht. Da war der Reiz, eine eigene Firma zu führen. Und die Erinnerung an den Spaß, den wir damals hatten, als ich nach meiner Lehre in der Werkstatt arbeitete. Die Kreativität und Herausforderung gepaart mit wirklich uraltem Wissen, die diese Arbeit braucht, reizte mich. Die Firma hat einen exzellenten Ruf bei namhaften Kunden. Das Kaufhaus des Westens gehörte ebenso dazu wie renommierte Architekturbüros, Banken, Stadtverwaltungen. Und ein gutes Auskommen bot die Firma auch. Und dann war da auch noch die Verantwortung für die Mitarbeiter.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]Kunstschmiede Reno Lange
Fredersdorfer Chaussee 38E

15370 Fredersdorf Vogelsdorf[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]www.kunstschmiede-lange.de[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-phone“]

033439 6098

[/vc_message][vc_column_text]Logo: Zu Besuch im Handwerk[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Informationssicherheit: IT-Experten der Kammern und das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik entwickelten ein bezahlbares Grundschutz-Profil speziell für kleine Handwerksbetriebe. Interview: Mirko Schwanitz[/vc_column_text][vc_single_image image=“122984″ img_size=“large“][vc_column_text]DHB: Herr Klohs, als zertifizierter IT-Grundschutzpraktiker waren Sie an der Entwicklung eines
IT-Sicherheitspakets für Handwerksbetriebe beteiligt. Was hat es damit auf sich?

Henrik Klohs: Waren zunächst größere Unternehmen von Hackerangriffen betroffen, sind es jetzt in immer stärkeren Maße auch kleine Unternehmen. Die Hacker haben mitbekommen, dass IT-Sicherheit bei vielen Handwerksbetrieben immer noch keine Priorität besitzt.

DHB: Was bedeutet das?

Henrik Klohs: Die Hacker haben mit Angriffen auf kleine Unternehmen längst mehr Erfolg als bei großen Firmen. Dabei wird unterstellt, dass kleine Firmen sich schlechter gegen Erpressungsversuche wehren können. Was macht eine kleine Firma, die früh ihre Computer hochfährt und alle Daten verschlüsselt vorfindet, bis auf eine lesbare Mail nichts. Und in der wird dann die Überweisung eines fünfstelligen Betrages verlangt, um die Daten wieder freizuschalten. In ihrer Not zahlen viele Firmen stillschweigend oder haben einen zeitlich und kostenintensiven Aufwand ihr System und Ihre Daten wiederherzustellen.

DHB: Haben Sie schon Firmen in unserem Kammerbezirk beraten, denen ähnliches widerfahren ist?

Henrik Klohs: Nicht nur eine. Bei einer unserer Mitgliedsfirmen waren nach dem unvorsichtigen Öffnen eines Email-Anhanges plötzlich alle Daten verschlüsselt, alle Kundendaten verschwunden. Die Firma hat nicht gezahlt. Teuer war es trotzdem. Die Firma war mehrere Tage ausgenockt und ein IT-Dienstleister brauchte mehrere Tage, das System wieder in Gang zu bringen. Glücklicherweise hatte die Firma Backups.

DHB: Nun gibt es ja als Vorbeugung für genau solche Fälle ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickeltes „IT-Grundschutz-Kompendium“. Man muss es sich nur nehmen und abarbeiten…

Henrik Klohs (lacht): Das sind über 800 Seiten. Damit ist doch jede normale kleine Firma völlig überfordert. Das können also nur große Firmen mit einer eigenen gut aufgestellten IT-Abteilung umsetzen. Deshalb sind wir als IT-Sicherheitsbotschafter des Handwerks auf das BSI zugegangen und haben gesagt: Leute, das ist für unsere Handwerksbetriebe nicht umsetzbar und haben dann in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus den achthundert Seiten das „IT Grundschutzprofil Basisabsicherung“ für Handwerksbetriebe mit 150 Seiten entwickelt.

DHB: Was immer noch ziemlich viel klingt.

Henrik Klohs: Ja klar. Aber aus diesen 150 Seiten haben wir dann ein wirklich für alle Handwerksbetriebe handhabbares IT-Grundschutzprofil entwickelt, so das keiner gezwungen ist, sich durch die 150 Seiten zu wühlen.

DHB: Wie sieht dieses neue Grundschutzprofil aus?

Henrik Klohs: Die Firmen erhalten eine Art Checkliste, die sie Schritt für Schritt abarbeiten können. In einem ersten Schritt können sie damit zunächst einmal eine IT-Basissicherheit aufbauen. Danach kann sie Modul um Modul verstärkt werden. Es ist so ein bißchen wie das Lego-Prinzip, man setzt Stein auf Stein. Kalkulier- und bezahlbar können Unternehmen so eine signifikante Steigerung ihrer IT-Sicherheit erreichen. Und die bekommen sie dann auch bescheinigt.

DHB: Wer bescheinigt das und wozu braucht man eine solche Bescheinigung?

Henrik Klohs: Die ZDH ZERT, eine GmbH des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ist die zertifizierende Stelle. An die kann man sich wenden. Was den Nutzen betrifft: Wir beobachten, dass immer mehr Auftraggeber, wie etwa Kliniken, Banken oder Industrieunternehmen immer öfter eine solche IT-Sicherheitszertifizierung verlangen.

DHB: Was ist nun der erste Schritt?

Henrik Klohs: Das erste, also das Einsteiger-Modul unseres IT-Grundschutzprofils betrachtet grundlegende Sicherheitsanforderungen, wie z. B. Datensicherung, Software-Aktualisierung und Browserschutz. Das kann und muss auch in den kleinsten Betrieben sofort umgesetzt werden.

DHB: Was sollten interessierte Firmen jetzt machen?

Henrik Klohs: Mich einfach anrufen.

DHB: Was kostet die Unternehmen die Beratung?

Henrik Klohs: Nichts.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]www.it-sicherheit-handwerk.de[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 26. Februar 2021 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.02.2021 V1) die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht worden. Die Branchenmindestlohnverordnung ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft. Die Vorgänger-Verordnung trat am 30.07.2020 außer Kraft.

Der Branchenmindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk beträgt 12,20 Euro pro Stunde.

Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk vom 16.09.2020 (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung finden, die unter seinen am 01.03.2021 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt. Die Verordnung gilt ebenso für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen in Deutschland im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigten Arbeitnehmern. Erfasst werden zudem Zeitarbeitnehmer, die von einem Einsatzbetrieb mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, auch wenn der Einsatzbetrieb selbst nicht in den fachlichen Geltungsbereich fällt.

Die Verordnung findet keine Anwendung auf Gesamtheiten von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht unmittelbar dem Gerüstbauer-Handwerks zugehörigen Betriebs Arbeiten des Gerüstbauer-Handwerks ausführen, deren Arbeitgeber anderweitig tarifvertraglich gebunden sind oder die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind.

Vom Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages werden alle gewerblichen Arbeitnehmer von Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks erfasst.

Vom Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages ausgenommen sind Praktikanten, Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs, Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 21 Arbeitstagen beschäftigt werden, Arbeitnehmer, die ausschließlich auf dem Lagerplatz im Betrieb oder stationär im Betrieb beschäftigt sind, sowie das Personal für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs.

Betrieb im Sinne des Tarifvertrags ist auch eine selbstständige Betriebsabteilung. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht unmittelbar dem Gerüstbauer-Handwerk zugehörigen Betriebs Arbeiten des Gerüstbauer-Handwerks ausführt. Nicht erfasst werden Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die als Betriebe des Baugewerbes durch den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfasst werden, und solche des Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Dachdeckerhandwerks. Der Tarifvertrag gilt darüber hinaus nicht für Betriebe, die ausschließlich Hersteller oder Händler sind.

Der Anspruch auf den Branchenmindestlohn wird spätestens zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den er zu zahlen ist. Dies gilt nicht für den Mindestlohnanspruch, der auf die in ein Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden entfällt, soweit das Arbeitszeitkonto nach den in § 2 des TV Mindestlohn geregelten Bestimmungen geführt wird.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bekommt eine Frau trotz vergleichbarer Arbeit ein geringeres Entgelt als vergleichbare männliche Kollegen, rechtfertigt dies die Vermutung der Diskriminierung.

Erzielt eine Frau ein geringeres Entgelt als das ihr vom Arbeitgeber nach §§ 10 ff. Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichspersonen, begründet dies die durch den Arbeitgeber nach § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) widerlegbare Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 21. Januar 2021 (Az.: 8 AZR 488/19).

Nach der Regelung des § 7 EntgTranspG darf für gleiche oder für gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten kein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts. Gemäß § 10 EntgTranspG steht Arbeitnehmern ein individueller Auskunftsanspruch bezüglich des Vergleichsentgelts (Median-Entgelt) vergleichbarer Arbeitnehmer des anderen Geschlechts zu, das nach den Regeln der §§ 10 ff. EntgTranspG durch den Arbeitgeber zu ermitteln ist. Der Auskunftsanspruch gilt nur in Betrieben mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber (vgl. § 12 Abs. 1 EntgTranspG). Zudem muss die Vergleichstätigkeit von mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt werden.

 

Bewertung / Folgen der Entscheidung

Die vorliegende Entscheidung stellt klar, dass bereits die nach §§ 10 ff. EntgTranspG nachgewiesene Differenz zum Vergleichsentgelt einer vergleichbaren Tätigkeit als Indiz für die Vermutung nach § 22 AGG ausreicht, um eine Benachteiligung wegen des Geschlechts zu begründen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, diese Vermutung zu widerlegen. Ihm obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast.

Aussagen zu der Frage, welche Anforderungen an den Gegenbeweis in diesem Kontext an den Arbeitgeber zu stellen sind, trifft das BAG nicht. Klar muss dabei sein, dass es dem Arbeitgeber nicht durch überbordende Anforderungen faktisch unmöglich gemacht werden darf, die Vermutung nach § 22 AGG zu widerlegen. Dazu gehört die Darlegung, dass die Gehaltsunterschiede rational begründet sind, beispielsweise durch unterschiedlich lange Betriebszugehörigkeiten oder die Einstellung von Quereinsteigern. Insofern bleiben die schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils abzuwarten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Tesla hat eine internationale Strahl-Wirkung

Für brandenburgischer Verhältnisse ist es ein Projekt der Superlative: die Tesla-Investition.[/vc_column_text][vc_single_image image=“108520″ img_size=“large“][vc_column_text]Der US-Autobauer scheint als Arbeitgeber – gerade auf junge Menschen – anziehend zu wirken, berichtete in der letzten Februarwoche Jochem Freyer, Vorsitzender der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder). „Die Bewerbungen verteilen sich über ganz Deutschland und Europa. Gut 60 Prozent kommen aus der Region Berlin-Brandenburg, aber eben auch sehr viele aus dem Rest der Republik und dem Ausland. Das Verhältnis zwischen den Bewerbern aus Berlin und Brandenburg liegt in etwa bei 70 zu 30 zugunsten Berlins.“

Zunächst könnte man Sorgen bei den Betrieben vermuten, die in der Kfz-Branche, in der Elektro- und Metallbranche sowie in Lackierereien gut ausgebildetes Personal beschäftigen. Frank Ecker, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, erwähnte neben den Sorgen von Unternehmen auch die Chancen. „Kleine, familiär und zuverlässige Firmen können das Du-und-Du mit dem Chef bieten. Sie bieten vielfältige Arbeit, die tägliche neue Herausforderungen mit sich bringt. Das gelernte Ausbildungswissen und Qualifikationsniveau versetzt die kleinen Teams in die Lage, individuelle Lösungen zu suchen und besondere Ergebnisse zu liefern.“ Individualität, Kreativität, Kundennähe oder Fließbandarbeit und robotergesteuerte Gleichförmigkeit?

Chancen für die Umlandregion

Die vielen und sicherlich guten Tesla-Löhne werden die Kaufkraft steigern, ist man sich sicher. Laut Statistik bringt jeder Arbeitsplatz in der Industrie rund 1,5 weitere Stellen mit sich. Neben der Ansiedlung von Zulieferfirmen werden auch Eigenheime, Wohnungen, Infrastruktur sowie Schulen und Kitas entstehen. Vom steigenden Imagegewinn Ostbrandenburgs profitieren sicherlich auch etablierte, ansässige Unternehmen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]

Informationen zur Tesla-Fabrik

[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

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Firmennachfolge auf dem Schirm

Im März und April bereiten zwei Onlineseminare der Kammer auf Themen bei der Firmenübergabe vor. Nutzen Sie die Möglichkeit, online zuzuhören, zu fragen und sich in Ihre Firmenübergabe reinzuarbeiten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“122951″ img_size=“large“][vc_column_text]

„Ist der Betriebsstandort schon fit für die Übergabe?“ (Online-Seminar)

Bei einer Betriebsübergabe sind auch Fragen zum Standort der Firma und zum Arbeitsschutz zu beantworten. Liegt für Ihren Betrieb eine Nutzungsgenehmigung vom Bauamt vor? Wer darf einen Umnutzungsantrag stellen? Haben Sie alle Gefahren in Ihren Arbeitsabläufen erkannt und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Wer ist Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gibt es bereits Ersthelfer in Ihrem Betrieb? Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen Frau Andrea Jacob und Herr Gunnar Ballschmieter, die technischen Berater unserer Handwerkskammer.

Bei Betrieben, die ihre Gewerberäume auf Mietbasis nutzen, gibt es bei der Übergabe einige Besonderheiten zu beachten. Darüber informiert Sie die Rechtsanwältin Irina Winkler aus Frankfurt (Oder).

Insgesamt bietet Ihnen unsere Veranstaltung wertvolle Tipps und Hinweise, um möglichen Regelungsbedarf frühzeitig zu erkennen und ggf. die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten zu können.

Wir freuen uns, Sie am 25.03.2021 von 15:00 bis 16:00 Uhr über das Videokonferenzsystem Adobe Connect begrüßen zu können.
Bitte melden Sie sich bis zum 19.03.2021 unter der E-Mail-Adresse ruediger.schulz@hwk-ff.de an, sodass wir Ihnen zeitnah die Informationen zur Teilnahme über das Videokonferenzsystem Adobe Connect zusenden können.

„Welcher Preis ist realistisch? – Bewertung bei der Betriebsnachfolge“ (Online-Seminar)

Für die Übergeber- aber auch für Übernehmerseite ist ein realistischer, nachvollziehbarer und fairer Unternehmenswert eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Preisverhandlungen. Das ist bei einer Übergabe unter fremden Dritten offensichtlich. Aber auch bei einer Übergabe in der Familie per Schenkung, Teilschenkung oder sogar im Erbfall wird ein nachvollziehbarer Wertansatz benötigt.

Herr Martin Stadie, ein erfahrener Betriebsberater unserer Handwerkskammer, erläutert Ihnen die verschiedenen Arten der Bewertung und gibt Ihnen Tipps und Hinweise, wie Sie zu realistischen Wertansätzen kommen und damit Ihre Übergabe absichern.

Wir freuen uns, Sie am 27.04.2021 von 15:00 bis 16:00 Uhr über das Videokonferenzsystem Adobe Connect begrüßen zu können.
Bitte melden Sie sich bis zum 23.04.2021 unter der E-Mail-Adresse ruediger.schulz@hwk-ff.de an, sodass wir Ihnen zeitnah die Informationen zur Teilnahme über das Videokonferenzsystem Adobe Connect zusenden können.

Die Veranstaltungsreihe wird im Juni 2021 und im Herbst dieses Jahres fortgesetzt.

Dieses Projekt wird unterstützt durch Fördermittel des Landes Brandenburg und der Europäischen Union.[/vc_column_text][vc_single_image image=“122751″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Woidke: „Gute Abstimmung mit Wirtschaft hilfreich und notwendig für Öffnungsperspektiven aus dem Lockdown“

Die Landesregierung hat die Abstimmung mit der Brandenburger Wirtschaft zu Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und möglichen Öffnungsszenarien intensiviert. So ist vorgesehen, dass künftig vor den nächsten Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) Gespräche der Landesregierung mit den Kammern erfolgen. Dabei sollen die aktuellen Erwartungen der Wirtschaftsvertreter aufgenommen und Vorschläge diskutiert werden.

Darauf verständigten sich heute Ministerpräsident Dietmar Woidke und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach mit den Präsidenten der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Handwerkskammern (HWK) in einer Videokonferenz mit Blick auf die Beratungen der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 3. März.

An dem Gespräch nahmen Peter Heydenbluth (Präsident IHK Potsdam), Peter Kopf (Präsident IHK Cottbus) und Carsten Christ (Präsident IHK Ostbrandenburg) sowie Wolf-Harald Krüger (Präsident HWK Ostbrandenburg), Peter Dreißig (Präsident HWK Cottbus) und Robert Wüst (Präsident HWK Potsdam) teil. Ebenfalls zugeschaltet waren DIHK-Präsident Eric Schweitzer und Finanzministerin Katrin Lange.

In dem Gespräch fand ein intensiver Austausch über die aktuelle Lage und Öffnungsszenarien statt. Die Kammervertreter setzten sich für Perspektiven auf Basis einer klaren Strategie ein. Dazu stellte Woidke ihnen das am Dienstag im Kabinett diskutierte Konzept „Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg“ vor. Es sieht vier Schrittfolgen zur Öffnung von Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Bildung vor. Darin legt sich Brandenburg jedoch nicht auf eine feste Inzidenzzahl fest, sondern will die Öffnungsschritte von verschiedenen Faktoren abhängig machen (z. B. auch von der erreichten Impfquote und der Belastung Gesundheitssystem). Die Kammern begrüßten dieses Vorgehen, das Woidke in die Diskussionen im Vorfeld der MPK am 3. März eingebracht hat.

Darüber hinaus begrüßte die Landesregierung Vorschläge der Kammern, um weitere Erleichterungen möglich zu machen. Dazu gehören Hygienekonzepte, aber z.B. auch Schnelltests vor dem Besuch z. B. eines Kosmetikstudios. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass bei einer Öffnung eine digital gestützte Rückverfolgbarkeit der Infektionswege von zentraler Bedeutung ist. Apps wie Luca oder vergleichbare Entwicklungen sollten bei den Konzepten berücksichtigt werden.

Ministerpräsident Woidke zu den Gesprächen: „Ich bin den Kammern für ihre Hinweise dankbar. Wir müssen noch eine Weile mit dem Virus leben, aber wir können den Lockdown nicht ewig aufrecht erhalten. Die verantwortungsvolle Öffnung des (Einzel-)handels sowie von Gastronomie und Hotellerie ist von strategischer Bedeutung. Das kann aber nur klappen, wenn sich die Kriterien wie z. B. der Impfstand oder die Belastung des Gesundheitssystems positiv entwickeln. Ganz sicher müssen wir bis weit ins 2. Quartal sehr vorsichtig sein. Deshalb sind Schnelltests unabdingbar für Öffnungen, solange die Inzidenzwerte noch so hoch sind.“

Wirtschaftsminister Steinbach betonte: „Die direkt vom Lockdown betroffenen Branchen sind wirtschaftlich sehr angeschlagen. In der aktuellen Situation ist es nicht leicht, ihnen eine Perspektive aufzuzeigen, wann sie wieder durchstarten können. Der Austausch mit den Kammern und den Wirtschaftsverbänden ist eine große Hilfe in der Diskussion über die Details möglicher Öffnungsszenarien.“

IHK-Präsident Carsten Christ sagt für die Industrie- und Handelskammern: „Wir sind sehr zufrieden, dass wir zu einer konstruktiven Gesprächskultur zurückgefunden haben. Der vereinbarte regelmäßige Austausch sichert uns allen eine verlässliche Zusammenarbeit. Als erste Aufgabe werden wir gemeinsam praxisnahe Öffnungsszenarien entwickeln.“

Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg sagte: „Das Handwerk in Brandenburg begrüßt, dass sich die Landesregierung mit Öffnungszenarien in unserem Land auseinandersetzt. Dabei muss das Ziel sein, diese nicht nur an Inzidenzwerte zu koppeln. Wichtig ist, bei allen weiteren Ge-sprächen und Konzepten, die Wirtschaft zu beteiligen, um allen Branchen so schnell wie möglich eine Rückkehr in Arbeit und Ausbildung zu ermöglichen. Die Investitionen der Unternehmer in vielfältige und auch kostenintensive Hygienemaßnahmen verdienen das Vertrauen der Politik. Sie sind wichtige Schnittstellen in den Öffnungsabläufen. Gleichzeitig braucht es aber auch die unbedingte Erhöhung des Impftempos und die schnelle Einführung kostenfreier Tests.“

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Alle Pressemitteilungen[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row“ css=“.vc_custom_1615909407398{padding-top: 1em !important;padding-bottom: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;}“][vc_column][vc_column_text]Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.[/vc_column_text][vc_table allow_html=“1″ el_class=“table-links-hwk“]%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2F%20www.hwk-cottbus.de%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-cottbus.de%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp,%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2F%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-ff.de%20%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp,%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2Fwww.hwk-potsdam.de%2F%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-potsdam.de%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp[/vc_table][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]28 Kosmetikerinnen aus 11 Kosmetikstudios demonstrierten heute in der Grenzstadt vor dem Oderturm, um auf die Lage ihrer Unternehmen und des Kosmetikhandwerks aufmerksam zu machen. Neben einer zuverlässigen und pünktlichen Zahlung der staatlichen Hilfen geht es vor allem um einen Termin für die Wiedereröffnung der Studios und Ateliers.[/vc_column_text][vc_single_image image=“122833″ img_size=“medium“][vc_column_text]Am Mittwoch wurden in einem Onlineforum mit Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz viele Fragen der Kosmetiker*innen selten konkret und meist nicht zur Zufriedenheit der Unternehmer*innen beantwortet.

Für den Politiker war gut zu spüren, dass die Unzufriedenheit wächst und die schwammige Ungenauigkeit für einen Wiedereröffnungstermin Protest und Wut produziert. Klare Ansage der rund 80 Onlineteilnehmer: In den Kosmetikstudios dreht es nicht nur um Schönheit/Wellness, sondern vor allem um die Gesundheit – die der Haut, Hände, Füße und Seele.

Was also rechtfertigt die weitere Schließung der Kosmetikstudios, bei sehr hohen hygienischen Standards? Warum dürfen die Kosmetikerinnen, die beim Dermatologen angestellt sind, arbeiten? Wird es Unternehmerlöhne geben? Wie sieht die Unterstützung für Betriebe mit Auszubildenden aus?

Diese Fragen und viele andere aus dem Forum rasen weiterhin in den Köpfen betroffener Handwerke, zu denen Uhrmacher, Maßschneider, Gold- und Silberschmiede und Fotografen gehören.

In unserer Mitgliederzeitschrift DHB (Deutsches Handwerksblatt) wird Gesundheitsminister Jens Spahn wie folgt zitiert: „Wir brauchen die körpernahen Dienstleistungen.“ In einem Online-Forum der CDU in NRW hatte Spahn für die Hygienekonzepte der Branche ausdrücklich und Verständnis für die Sorgen der Betriebe gezeigt. „Aber auch beste Hygienekonzepte bringen das Infektionsrisiko nicht auf null“, bedauerte Spahn. Es verringere das Risiko, schließe es aber nicht komplett aus. Im September 2020 habe die Regierung noch geglaubt, so der Minister, dass man mit solchen Hygienekonzepten hinkäme, aber das sei nicht der Fall gewesen, die Infektionszahlen gingen hoch. Die Schließung der Betriebe sei nötig geworden, weil die Ansteckungen eingedämmt werden mussten, erklärte er. Er könne aktuell kein Datum für die Wiederöffnung benennen, das würde nur zu Enttäuschung führen. Erst wenn die Zahlen entsprechend passten, könnten diese Dienstleistungen auch wieder angeboten werden. „Viele der körpernahen Dienstleistungen brauchen wir ja auch alle“, betonte der Gesundheitsminister dabei. Was er genau mit den passenden Zahlen meinte, blieb dabei aber offen.

Die Kosmetik & Beauty Bundesinitiative hat in einem Musterbrief ihre Forderungen an die Politik zusammengefasst. Alle Betroffenen können ihn herunterladen und an die Bundestagsabgeordneten ihrer Wahlkreise senden.

Unterdessen dürfen am 1. März in Bayern die Kosmetikstudios mit Auflagen und Einschränkungen öffnen. In Brandenburg sind Kosmetikerinnen/Kosmetiker (und andere Handwerke) von der Potsdamer Landesregierung in die Öffnungsstufe 3 einsortiert. Für eine nahe Wiedereröffnung müssten die mehr als 1600 brandenburgischen Kosmetikbetriebe und personennahe Dienstleister in die Öffnungsstufe 2 vorrücken. Dann wären sie nächstens mit dem Einzelhandel dabei.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_video link=“https://www.youtube.com/watch?v=2QLfFN6mTbg&feature=youtu.be“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Netzwerk für Existenzgründer Barnim-Uckermark schreibt in diesem Jahr wieder den „Gründerpreis Barnim – Uckermark 2021“ aus. Es sind alle Gründer/-innen aufgerufen sich zu bewerben, die ihr Unternehmen im Haupterwerb in den Landkreisen Barnim oder Uckermark vor max. 3 Jahren gegründet haben und mindestens 12 Monate am Markt tätig sind.[/vc_column_text][vc_single_image image=“122815″ img_size=“medium“][vc_column_text]Zudem wird erstmalig der „Mutmacherpreis“ für die Region Barnim – Uckermark ausgeschrieben. Er soll speziell an Gründer/-innen verliehen werden, die sich trotz oder wegen der Corona-Krise seit März vergangenen Jahres mit einer besonderen Geschäftsidee ebenfalls im Haupterwerb selbständig gemacht haben. Beide Preise sind mit jeweils 1.500 Euro dotiert und werden am 16.06.2021 im Rahmen des 10. Unternehmertages an der Eberswalder Hochschule für nachhaltige Entwicklung (HNEE) verliehen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. April 2021. Die Bewerbungs- und Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter www.existenzgruender-barnim-uckermark.de.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“stadie“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wer eine energetische Modernisierung seines Hauses oder seiner Wohnung durchführen möchte, bekommt dafür jetzt mehr Geld vom Staat. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht‘s möglich. Hausbesitzer, Pächter und Mieter von Wohngebäuden können mit einem staatlichen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme rechnen. Für Nichtwohngebäude gibt es bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter. Die Höhe des Zuschusses für die geförderten Einzelmaßnahmen variiert je nach Bereich, also Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagentechnik zur Wärmerzeugung, Heizungstechnik sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Maximal 20.000 Euro förderfähige Ausgaben

Finanzielle Unterstützung gibt es auch für die Fachplanung, Baubegleitung, Fördermittelantrags­stellung und Projektabwicklung durch qualifizierte Experten. Für den Bereich Nichtwohngebäude beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben auf maximal 20.000 Euro. Neu hinzugekommene Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude (Mindestalter fünf Jahre) sind u. a.: Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau von Beleuchtungssystemen, Gebäudeautomatisierung in Wohngebäuden, Lüftungsanlagen sowie der Ersatz oder Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerkskammer Dortmund Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise direkte Unterstützung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]