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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Normalerweise leisten Handwerker einwandfreie Arbeit. Wenn trotzdem mal unklar ist, ob die Qualität stimmt, hilft die Meinung eines Sachverständigen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sorgen für eine fachlich fundierte Beurteilung handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise. Sie stellen ihre besondere handwerkliche Fachkenntnis den Gerichten, Behörden, Unternehmen sowie Verbrauchern in Form von unparteiischen Gutachten zur Verfügung.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern übernehmen sie die Rolle des „Helfers des Richters“ im Interesse einer fachlich richtigen Rechtsfindung. Ihre Tätigkeit ist nicht auf den Bezirk der Handwerkskammer begrenzt. Sie können bundesweit beauftragt werden.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige leisten eine interessante Arbeit mit hoher Verantwortung. Deshalb müssen sie vor ihrer öffentlichen Bestellung unabhängig von ihrer bisherigen fachlichen Qualifikation unter Beweis stellen, dass sie für das Amt geeignet sind und die erforderliche besondere Sachkunde besitzen.

Nähere Informationen zur Tätigkeit eines Sachverständigen und zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung können Sie in der Rubrik „Sachverständigenwesen“ nachlesen oder direkt bei uns erfragen.

Interessieren Sie sich für eine Qualifizierung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu können.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ein seltener Anblick in der SaarowTherme – keine Gäste, keine Mitarbeiter und kein Wasser in den Becken. Für einen Tag war die Therme für den Publikumsverkehr geschlossen, um den Handwerkern ein ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen. Zuvor mussten Fliesenlegermeister Matthias Lindemann und seine Mitarbeiter um die Wellnessgäste herum arbeiten – erst im Innenbecken, nun im Außenbereich. Dieser ist während der Arbeiten für die Besucher gesperrt.

Keine Alltagsaufgaben

Die Firma Matthias Lindemann ist ein gern gesehener „Gast“ in der Therme am Scharmützelsee. Schon die Saunalandschaft und Dampfbäder kleideten sie mit Fliesen und Mosaiken aus. Die besondere Herausforderung dabei: jede Fliese – und ist sie noch so klein – muss einzeln verlegt werden. Das Wasser und der heiße Dampf greifen Fliesenmatten an. Eine lange Haftbarkeit kann so nicht gewährleistet werden, weiß Matthias Lindemann. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sieht er solch fehlerhaften Arbeiten zur Genüge und weiß, wie Arbeiten ausgeführt werden müssen, um Eigentümer und Gäste lange zu erfreuen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“81652″ img_size=“medium“][vc_column_text]

Fortbildung ist wichtig

Seit 2007 ist Lindemann als Sachverständiger für die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg tätig. Regelmäßige Weiterbildungen für ihn und seine Mitarbeiter sieht er daher als Pflicht. Einmal pro Jahr verordnet er sich und seinen vier Angestellten eine Fortbildung. Auch deshalb ist er gefragt, wenn die Arbeiten „normale“ Tätigkeiten übertreffen.

Für das Außenbecken der Bad Saarower Therme hatten der Müllroser Unternehmer und seine Gesellen eine Woche Zeit, dann konnten die Thermenbesucher wieder den kompletten Wellnessbereich nutzen. Drei Mitarbeiter waren für die Baustelle abgestellt. Bei Temperaturen zwischen 25 und 30 Grad Celsius wurden die Arbeiten extrem sorgfältig und genau ausgeführt. Die hohen Temperaturen setzen dem Epoxidharz zu und verursachen ein schnelles Verklumpen.

Fehlende Meisterpflicht setzt dem Gewerk zu

Das Wissen darum würde er auch gerne an die nächste Generation Fliesenleger weitergeben und einen Lehrling ausbilden. Lindemann sieht die fehlende Meisterpflicht als Hauptgrund für das fehlende Interesse bei jungen Menschen, den Beruf zu erlernen. Er begrüßt daher die angestrebte „Rückvermeisterung“ ab 2020. Dabei sei der Beruf des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers sehr abwechslungsreich. Neben einfachen Bädern in Wohnungen und Einfamilienhäusern findet man sich auch in Schwimmbädern oder in Bädern von Prominenten wieder. Diese bleiben aber ein Firmengeheimnis.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“81651″ img_size=“medium“][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit Urteil vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18) entschied der Bundesgerichtshof (BGH):

  1. Einigen sich die Parteien nicht über die Preisbildung des neuen Einheitspreises für Mengenmehrungen gemäß § 2 Abs.3 Nr.2 VOB/B, so enthält der Vertrag eine Lücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen  ist.
  2. Die im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung vorzunehmende Abwägung der beiderseitigen Interessen ergibt, dass der neue Einheitspreis auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge zu bemessen ist.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Der Auftraggeber beauftragte den Auftragnehmer mit Abbrucharbeiten. Die VOB/B war vereinbart. Der Auftragnehmer hatte u. a. für „Entsorgung von Bauschutt, Abfallschlüssel-Nr. 170106″ einen Einheitspreis von 462 Euro/t angeboten. Statt der ausgeschriebenen Menge von 1 t mussten 83,92 t entsorgt werden. Hierfür beanspruchte der Auftragnehmer den Einheitspreis von 462 Euro/t. Der Auftraggeber berechnete auf Basis der ihm vom Auftragnehmer mitgeteilten tatsächlichen Kosten für Transport, Containerstellung und Entsorgung von insgesamt rund 92 Euro/t zuzüglich des Zuschlags von 20% auf die Fremdkosten einen Einheitspreis von 109,88 Euro/t. Der Auftragnehmer nahm den Auftraggeber auf Zahlung des Einheitspreises in Anspruch. Das Oberlandesgericht Celle sah einen Einheitspreis von 150,40 Euro/t für die über 110% hinausgehende Mehrmenge als berechtigt an. Dieser setzt sich aus den veränderten Transport- und Entsorgungskosten in Höhe von insgesamt rund 92 Euro/t zuzüglich des Zuschlags von 20%, mithin 110,40 Euro/t sowie der unveränderten  Verladekosten in Höhe von 40 Euro/t zusammen. Mit der Revision verfolgte der Auftragnehmer seine Forderung weiter.

Die Revision blieb ohne Erfolg. Laut BGH regelt § 2 Abs.3 Nr.2 VOB/B nicht wie die Vergütungsanpassung vorzunehmen ist. Eine vorkalkulatorische Preisfortschreibung und damit den Erhalt des Vertragspreisniveaus sieht der Wortlaut der Klausel nicht vor. Die VOB/B legt die Verantwortung für die neue Preisbestimmung in die Hände der Vertragsparteien. Wenn und soweit sich die Parteien über die Preisbildung aber nicht einigen, enthält der Vertrag eine Lücke, welche im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muss. Danach ist entscheidend, was die Vertragsparteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten. Unter Abwägung dieser beiderseitigen Interessen ergibt die ergänzende Vertragsauslegung, dass der neue Einheitspreis für Mehrmengen nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge zu bemessen ist. Der Auftragnehmer erhält so für die relevanten Mehrmengen eine auskömmliche Vergütung. Es widerspricht Treu und Glauben, würde der Auftragnehmer aufgrund der Mengenmehrung auf Kosten des Auftraggebers einen über die angemessenen Zuschläge hinausgehenden Gewinn erwirtschaften oder der Auftraggeber von einem für den Auftragnehmer unauskömmlichen Preis profitieren. Eines Rückgriffs auf die vorkalkulatorische Preisfortschreibung bedarf es nicht. Die im Wettbewerb zu Stande gekommene Vergütungsvereinbarung bleibt unangetastet, da es für die vertraglich vereinbarte Menge zuzüglich des Toleranzzuschlags von 10% bei der vereinbarten Vergütung verbleibt. Für die Bestimmung des neuen Preises gilt das Vertragspreisgefüge aber gerade nicht mehr.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Eine 22 Jahre zurückliegende Beschäftigung löst kein Vorbeschäftigungsverbot für eine sachgrundlose Befristung des neuen Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber nach § 14 Abs.2 S.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aus. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 21. August 2019 (7 AZR 452/17).

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber ohne Sachgrund befristet eingestellt, gelangt das in § 14 Abs.2 S.2 TzBfG normierte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung grundsätzlich nicht zur Anwendung. Dies ergebe sich aus der verfassungskonformen Auslegung des § 14 Abs.2 S.2 TzBfG.

Das BAG folgt damit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juni 2018 (1 BvL 7/14 und1 BvR 1375/14). Danach kann das Vorbeschäftigungsverbot gemäß § 14 Abs.2 S.2 TzBfG insbesondere dann unzumutbar sein, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt. Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne liege vor, wenn keine Gefahr bestehe, dass strukturell unterlegene Beschäftigte durch Kettenbefristungen ausgenutzt werden und das Verbot der sachgrundlosen Befristung nicht erforderlich sei, um das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu erhalten. Das BVerfG hatte in diesem Beschluss die vom BAG im Jahr 2011 entwickelte Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots auf drei Jahre als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung eingestuft. In Reaktion darauf gab das BAG bereits mit Urteil vom 23. Januar 2019 (7 AZR 733/16) seine bisherige Rechtsprechung auf und entschied, dass eine acht Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung dem Verbot der sachgrundlosen Befristung unterfallen kann.

In dem nun aktuell zu entscheidenden Fall war die Klägerin bei der Beklagten in der Zeit vom 22. Oktober 1991 bis zum 30. November 1992 beschäftigt. Fast 22 Jahre später stellte die Beklagte die Klägerin zum 15. Oktober 2014 erneut ein. Das zunächst bis zum 30. Juni 2015 sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis wurde später bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Einer weiteren Verlängerung des Vertrages stimmte die Beklagte nicht zu. Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage begehrte die Klägerin festzustellen, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung am 30. Juni 2016 geendet hat. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Landesarbeitsgericht gab ihr statt, woraufhin die Beklagte in Revision vor das BAG ging. Die Revision hatte aus den genannten Gründen Erfolg. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung könne demnach im Einzelfall dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt. Um einen solchen Einzelfall habe es sich im vorliegenden Rechtstreit gehandelt, da die Vorbeschäftigung der Klägerin bei der erneuten Einstellung durch die Beklagte 22 Jahre zurücklag.

Nach Einschätzung des ZDH ist die vorliegende BAG-Entscheidung zwar ein weiterer Schritt zur Konkretisierung der Frage, wie lange eine vorherige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber zurückliegen muss, um in den Anwendungsbereich des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs.2 S.2 TzBfG zu fallen. Es fehlen aber weiterhin handhabbare Kriterien, um in der betrieblichen Praxis eine rechtssichere Beurteilung der Wirksamkeit einer Befristungsabrede vornehmen zu können. Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung soll bei Vorliegen besonderer Umstände ein Zeitraum von acht Jahren zwischen Beendigung der Vorbeschäftigung und der Neueinstellung das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs.2 S.2 TzBfG auslösen, während es bei einer 22 Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung nicht gelten soll, weil diese im Verhältnis zur Neueinstellung „sehr lange“ her ist. In dem Versuch, die Rechtsprechung des BVerfG zu vollziehen, droht das BAG mit dieser Rechtsprechung den Weg für eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen zu bereiten. Es ist zweifelhaft, ob dies zur Vorhersehbarkeit, Klarheit und Beständigkeit der Rechtsfindung beiträgt. Den Betrieben ist deshalb zu raten, sachgrundlose Befristungen nur dann zu vereinbaren, wenn sichergestellt ist, dass der jeweilige Arbeitnehmer noch niemals zuvor mit demselben Arbeitgeber ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen hat.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am Mittwoch (25.9.) hat das Bundeskabinett die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eingebrachte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beschlossen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Es ist gut, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre Ankündigungen vom Juni zur Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes rasch umgesetzt hat und jetzt ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden konnte.“ Der Zentralverband begrüßt, dass die Novelle vorsieht, die berufliche Fortbildung im Rahmen des Aufstiegs-BAföG künftig besser finanziell zu fördern. Vor allem die Förderung von bis zu drei aufeinander aufbauenden Fortbildungen ist ein wichtiger Beitrag, um die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern. Sie ist zudem Ausdruck jener Wertschätzung, die das Fortbildungssystem der Höheren Berufsbildung verdient. Damit kommen wir einer gleichwertigen Behandlung der beruflichen und akademischen Ausbildung ein weiteres Stück näher.

Für Existenzgründer ist darüber hinaus ein vollständiger Darlehenserlass geplant. Das ist ein gutes Signal, um mehr junge Handwerker zur Betriebsgründung oder –nachfolge zu ermuntern. „Das ist auch von gesamtgesellschaftlichem Interesse, da in den nächsten Jahren Zehntausende Unternehmensnachfolgen anstehen“, sagt Schwannecke.

Um die volle Gleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung herzustellen, ist es erforderlich, dass alle erfolgreichen Prüfungsabsolventen vom Restdarlehen für die Fortbildungskosten befreit werden. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung müssen Absolventen der Höheren Berufsbildung, die keine berufliche Selbständigkeit anstreben, 25 % ihrer Fortbildungskosten selber tragen und werden damit im Vergleich zu kostenfrei Studierenden benachteiligt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Eisenhüttenstädter DAWA Dach + Wand GmbH wurde kurz nach der Wende im Jahr 1 der deutschen Einheit gegründet und begeht in zwei Jahren ihr 30-jähriges Firmenjubiläum. Auch wenn die Unternehmensübergabe/-nahme noch nicht ansteht, verstärkt die nächste Generation das 57-köpfige Team. Der Geschäftsführerin Christina Rüdiger (57, Bildmitte) stehen ihr Sohn Sebastian Garbe (37, Dachtechniker, links im Bild) und ihr Neffe Patrick Schliebe (32, Master of Science in Structural Engineering, rechts im Bild) und ihre Nichte Juliane Schliebe (38, kaufmännische Angestellte – wo ist die zu sehen???) zur Seite. Die beiden Männer sollen eines Tages die Firma übernehmen. Dachtechniker Sebastian betreut die Privatkunden, das Arcelor-Stahlwerk und die Wohnungsbaugenossenschaft in Eisenhüttenstadt sowie Bauten bis Berlin. Der Ingenieur Patrick befasst sich mit den statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für die Bauvorhaben. Zu seinem Aufgabenbereich gehören die Fassaden- und Vorhangfassadensanierungen sowie Projekte verschiedener Wohnungsbaugesellschaften in Berlin.

Die DAWA steht für qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den Bereichen Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten. Im Familienunternehmen wird ein faires und offenes Miteinander gepflegt. Dank flacher Hierarchien, einer konstruktiven Zusammenarbeit in der Firma und einer spürbaren Kundenzufriedenheit verzeichnete die DAWA ein stetiges Wachstum. Das gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Mitarbeiter am Erfolg teilhaben zu lassen. Neben Umsatz soll auch die Belegschaft wachsen. Die Auftragslage ist gut. Der Handwerksbetrieb sucht nach Fachkräften, denn DAWA legt großen Wert auf qualifizierte Handwerksarbeit.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“81567″ img_size=“medium“][vc_separator][vc_column_text]Sie benötigen noch Hilfe bei der Unternehmensnachfolge? Die Abteilung Gewerbeförderung steht Ihnen beratend zur Seite.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zahntechniker leisten einen großen Beitrag zum Wohlbefinden eines Menschen. Wer schöne Zähne hat, ist erfolgreicher. Was zunächst nach einem Werbeslogan klingt, ist tatsächlich bewiesen. Eine Studie des Londoner King‘s College belegt, dass Menschen mit weißen, gleichmäßigen Zähnen als attraktiver, beliebter und intelligenter eingestuft werden. Und laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Creative Dock sprechen in Deutschland zwei von drei Menschen bewusst weniger und zeigen seltener ihr Lächeln, weil sie mit ihren Zähnen unzufrieden sind.

In der nebenstehenden Auflistung finden Sie die Zahntechniker aus dem Kammerbezirk. Sind Sie noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder wollen in den Beruf reinschnuppern? Hier finden Sie die Gelegenheit, um nach einem Praktikum zu fragen. Um beim Bewerbungsgespräch eine gute Figur zu machen, empfehlen sich diese Tipps zur Zahnhygiene:

1. Zähneputzen
Mindestens zwei Mal am Tag, also morgens und abends, sollten Sie zur Zahnbürste greifen und zwei bis drei Minuten lang putzen. Die Zahnbürste alleine kann aber leider nicht alle Ablagerungen und Verschmutzungen beseitigen. Für die Zahnzwischenräume sollten Sie Zahnseide oder Interdentalbürsten benutzen – sie säubert nicht nur, sondern beugt auch Verfärbungen vor.

2. Elektrisch oder Handarbeit?
Die Wahl der richtigen Zahnbürste gehört zu den wichtigsten Faktoren für schöne, gesunde Zähne. Zahnärzte empfehlen meist eine elektrische Bürste, weil sie im Vergleich zur Handzahnbürste effektiver reinigt. Aber auch eine Handzahnbürste mit dichten Borsten kann zufriedenstellende Ergebnisse bringen – wenn man mit der richtigen Technik putzt. Zu den elektrischen Zahnbürsten zählen neben den Rotations- auch Schallzahnbürsten. Sie säubern die Zähne besonders gut, weil sie mit einer hohen Frequenz nicht nur Beläge, sondern auch den Zahnstein verschwinden lassen. Welche Zahnbürste ideal ist, hängt vom Zahn- und Zahnfleischtyp ab – und ist auch immer ein bisschen Geschmackssache.

3. Sellerie macht weiße Zähne
Wer seine Zähne ein bisschen aufhellen möchte, kann zu bestimmten Lebensmitteln greifen. Erdbeeren, Äpfel, Birnen und Hartkäse erzeugen durch ihre Inhaltsstoffe oder eine mechanische Schleifwirkung hellere Zähne. Sellerie wirkt beispielsweise wie eine natürliche Zahnbürste und Zahnseide zugleich. Die Fasern des Gemüses reiben Schmutz und Bakterien während des Kauens einfach ab. Sicher: diese Lebensmittel können starke Verfärbungen nicht rückgängig machen, aber sie helfen dabei, Zähne hell zu halten.

4. Der Profi kanns
Wer einen größeren Effekt erzielen möchte, geht am besten zum Profi. Eine professionelle Zahnreinigung reinigt die Zähne und vor allem die Zahnzwischenräume gründlich und beseitigt Zahnbelag und Zahnstein effektiv. Eine professionelle Zahnreinigung wird meist vom Zahnarzt vorgeschlagen, vor allem dann, wenn eine Zahnspange getragen wird, oder bei Patienten mit empfindlichem Zahnfleisch.

5. Keine Angst vorm Zahnarzt
Eine regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt ist auf jeden Fall vonnöten. Mindestens einmal im Jahr sollte man hin – auch, wenn der letzte Besuch keine angenehmen Assoziationen auslöst. Der Arzt untersucht auf Karies und Parodontose und berät bei Fragen zu Bleaching, Zahnfehlstellungen und der richtigen Putztechnik.

6. Aufhellen
Ein makelloses Weiß der Zähne erreicht man nur mit professioneller Hilfe – beispielsweise beim Zahnarzt oder Zahnkosmetiker. Denn, Bleaching-Produkte sind zwar mittlerweile auch in Drogeriemärkten oder im Online-Shop erhältlich – ein perfektes Ergebnis erzielt aber nur der Experte. Das Bleaching selbst funktioniert oft mit Wasserstoffperoxid. Eine andere Möglichkeit, Zähne aufzuhellen, bietet die Behandlung mit UV-Strahlung. In beiden Fällen wird mit Hilfe einer Zahnschiene ein Gel auf die Zähne aufgetragen, das entweder selbst eine bleichende Wirkung besitzt oder dessen Wirkung durch UV-Licht aktiviert wird. Das Ergebnis sind strahlend weiße Zähne. Aber Vorsicht: Wer danach weiter raucht, viel Kaffee und Rotwein trinkt, verliert den Effekt schnell wieder.

7. Aligner sorgen für gerade Zähne
Perfekt wird das Zahnbild erst dann, wenn alle Zähne in einer einheitlichen Reihe stehen. Eine feste Zahnspange ist gerade für Erwachsene aber keine Option – allein wegen der Optik. Unsichtbare Zahnschienen, sogenannte Aligner, können hingegen dabei helfen, kleinere bis mittelschwere Zahnfehlstellungen zu beheben. Doch Vorsicht bei Online-Angeboten: viele Unternehmen werben mit der vermeintlich einfachen Handhabung zu Hause. Abdrücke des Kiefers werden dann in Eigenregie im heimischen Bad durchgeführt. Mediziner warnen davor! Aber es gibt Ausnahmen: zum Beispiel bietet das Start-Up Beyli (www.beyli.eu) eine Kombination aus Online-Dialog mit einem umfangreichen Informationsangebot, stationärer Beratung in eigenen Beratungszentren sowie einer engen Zusammenarbeit mit Partnerärzten. Bei Beyli übernimmt ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde die Diagnose, erstellt den Behandlungsplan und einen Abdruck des Gebisses. Die Patienten erhalten anschließend ein Set an Zahnschienen, die sie im wöchentlichen Rhythmus wechseln. So können sie sich nach vier bis neun Monaten über gerade Zähne und ein strahlendes Lächeln freuen.

(Quelle: Beyli GmbH)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“81571″ img_size=“medium“][vc_column_text]Zahntechniker im Kammerbezirk:

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Mit Blick auf den Tag des Handwerks organisierte die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg die erste Lehrberufeschau des Handwerks in Neuzelle. 230 Schülerinnen und Schüler folgten am 16. September unserer Einladung und testeten ihr Geschick in den Gewerken der anwesenden Handwerker.

Die Acht- bis Zehntklässler der Oberschule und des Gymnasiums aus dem Stift Neuzelle schweißten etwa unter Anleitung der Firma Heckmann zwei Hälften eines Herzens zusammen, bauten mit der BK Bau einen Holztisch zusammen und lernten vom Autohaus Noack den fachmännischen Reifenwechsel. André Müller, Wolfgang Müller Bauservice (wir berichteten im DHB und online über den Generationswechsel im Betrieb), brachte den Jugendlichen den Beruf des Pflasterers näher und die Klosterbrauerei Neuzelle informierte bei der Verkostung hauseigener Brausen über die Ausbildung zum Brauer und Mälzer.

Bei Christine Hamann, die zusammen mit ihrem Vater die Hamann Elektromontage GmbH führt, konnten die Schüler versuchen, den Stromlauf zu schließen und eine Lampe zum Leuchten zu bringen. „Ich finde das ganz klasse, dass das hier organisiert wurde“, sagte Bezirksschornsteinfegermeister Andy Rosengart aus Diehlo. Dass das Schornsteinfegen nicht nur bedeutet, mit einem Besen den Schacht wieder freizumachen, erklärte er den Schülern mit diverser Technik. Nachdem es bei den Schornsteinfegern „hoch hinaus“ ging, zeigten die Tiefbauer der Firma Kaufmann, was unter der Erde zu beachten ist.

Die feine Handwerkskunst der Optiker brachte die Firma Fielmann mit auf das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft Neuzelle, auf dessen Grundstück die Lehrberufeschau des Handwerks stattfand. Bleibenden Eindruck dürften die ausgefallenen Brillengestelle gemacht haben, die die Schüler selber bearbeiten durften. Ebenfalls ein eigenes Werkstück brachten die Jugendlichen von der Metall- und Balkonbau Hansmann GmbH mit nach Hause: Dort bogen und nieteten sie Miniatur-Werkzeugkoffer aus Metall.

Wir bedanken uns bei allen Handwerkern, die die Lehrberufeschau ermöglicht haben!

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Blick auf den Tag des Handwerks organisierte die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg die erste Lehrberufeschau des Handwerks in Neuzelle. 230 Schülerinnen und Schüler folgten am 16. September unserer Einladung und testeten ihr Geschick in den Gewerken der anwesenden Handwerker.

Die Acht- bis Zehntklässler der Oberschule und des Gymnasiums aus dem Stift Neuzelle schweißten etwa unter Anleitung der Firma Heckmann zwei Hälften eines Herzens zusammen, bauten mit der BK Bau einen Holztisch zusammen und lernten vom Autohaus Noack den fachmännischen Reifenwechsel. André Müller, Wolfgang Müller Bauservice (wir berichteten im DHB und online über den Generationswechsel im Betrieb), brachte den Jugendlichen den Beruf des Pflasterers näher und die Klosterbrauerei Neuzelle informierte bei der Verkostung hauseigener Brausen über die Ausbildung zum Brauer und Mälzer.

Bei Christine Hamann, die zusammen mit ihrem Vater die Hamann Elektromontage GmbH führt, konnten die Schüler versuchen, den Stromlauf zu schließen und eine Lampe zum Leuchten zu bringen. „Ich finde das ganz klasse, dass das hier organisiert wurde“, sagte Bezirksschornsteinfegermeister Andy Rosengart aus Diehlo. Dass das Schornsteinfegen nicht nur bedeutet, mit einem Besen den Schacht wieder freizumachen, erklärte er den Schülern mit diverser Technik. Nachdem es bei den Schornsteinfegern „hoch hinaus“ ging, zeigten die Tiefbauer der Firma Kaufmann, was unter der Erde zu beachten ist.

Die feine Handwerkskunst der Optiker brachte die Firma Fielmann mit auf das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft Neuzelle, auf dessen Grundstück die Lehrberufeschau des Handwerks stattfand. Bleibenden Eindruck dürften die ausgefallenen Brillengestelle gemacht haben, die die Schüler selber bearbeiten durften. Ebenfalls ein eigenes Werkstück brachten die Jugendlichen von der Metall- und Balkonbau Hansmann GmbH mit nach Hause: Dort bogen und nieteten sie Miniatur-Werkzeugkoffer aus Metall.

Wir bedanken uns bei allen Handwerkern, die die Lehrberufeschau ermöglicht haben![/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“81493,81494,81495,81496,81497,81498,81499,81500,81501,81502,81503,81504,81505,81506,81507,81508,81509,81510,81511,81512,81513,81514,81515,81516,81517,81518,81519,81520,81521,81522,81523,81524,81525,81526,81527,81528″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ob Print oder Online, die Stellenanzeige ist und bleibt ein bedeutendes Werbemittel zur effektiven Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften. Laut einer Umfrage zur Fachkräftesicherung aus dem Jahr 2018 blieb bei jedem dritten Handwerksbetrieb in unserer Region die Suche nach qualifiziertem Personal, trotz intensiver Bemühungen, erfolglos. Für mehr als 10 Prozent der Befragten sind Fachkräfte aus dem Ausland hingegen eine Alternative, um dem Engpass wirkungsvoll zu begegnen. Diesen Ansatz hat die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer aufgegriffen. Sie verschafft interessierten Handwerksunternehmen  einen kompakten Überblick darüber, wie effektiv geeignete Fachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland mit Hilfe von Online-Plattformen gesucht und gefunden werden können. Es wird aufgezeigt und dabei aktiv unterstützt die individualisierte  Stellenanzeige einfach und ohne viel Aufwand im Ausland zu platzieren. Gemeinsam mit dem Handwerker wird eine Stellenanzeige formuliert  und bei der Anzeigenaufgabe beratend und fremdsprachlich unterstützt. Es fallen lediglich Kosten für die Inserate an, die sich kostenseitig im Rahmen halten. Für ausgeschriebene Stellenangebote konnten bedeutend höhere Bewerbungszahlen erreicht werden, die in Folge zu Einstellungen von geeigneten ausländischen Fachkräften geführt haben. Von dem Beratungsangebot haben bereits eine Reihe von Handwerksbetrieben wie Dachdecker, Maurer und Betonbauer, Straßenbauer, Gerüstbauer, Elektrotechniker und Friseur profitiert.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“plonski“][vc_separator][vc_column_text]Termine der Außenwirtschaftsberatung:

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