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Es besteht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn das Berufsorientierungspraktikum unterbrochen wird und aufgrund dessen länger als drei Monate dauert.

Einem Praktikanten steht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu, wenn dieser das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leistet und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 30. Januar 2019 (Az.: 5 AZR 556/17) und wies dabei darauf hin, dass das Praktikum unterbrochen und entsprechend der Unterbrechungszeit verlängert werden kann. Das setze allerdings voraus, dass zwischen den einzelnen Zeitabschnitten ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die Höchstdauer von drei Monaten insgesamt nicht überschritten werde.

In dem konkreten Fall hatten die Parteien ein dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung für den Beruf der Pferdewirtin vereinbart. Das Praktikum begann am 6. Oktober 2015. In der Zeit vom 3. bis 6. November 2015 war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. Über die Weihnachtsfeiertage trat sie in Abstimmung mit der Beklagten einen längeren Familienurlaub an. Während des Urlaubs verständigten sich die Parteien darauf, dass die Klägerin erst am 12. Januar 2016 in das Praktikum bei der Beklagten zurückkehrt, um in der Zwischenzeit auf anderen Pferdehöfen „Schnuppertage“ verbringen zu können. Das Praktikum bei der Beklagten endete am 25. Januar 2016. Damit dauerte das Praktikum nach Ansicht der Klägerin länger als drei Monate, woraufhin sie von der Beklagten wegen der Überschreitung der Praktikumshöchstdauer die Zahlung einer Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von Höhe von ca. 5.500 Euro brutto forderte.

Als die Beklagte dies verweigerte, erhob die Praktikantin Klage. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen. Gegen das klageabweisende Urteil ging die Klägerin in Revision vor das BAG.

Das BAG hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Einem Praktikanten stehe kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird und die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschreitet. Dies ergebe sich aus der Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG). Unterbrechungen des Praktikums innerhalb dieses Rahmens sind nach Ansicht der Bundesarbeitsrichter allerdings möglich, wenn der Praktikant hierfür persönliche Gründe hat und die einzelnen Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhängen. Diese Voraussetzungen seien im hier vorliegenden Fall gegeben gewesen. Die Klägerin habe das Praktikum wegen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sowie auf eigenen Wunsch für nur wenige Tage unterbrochen und im Anschluss an die Unterbrechungen jeweils unverändert fortgesetzt. Das rechtfertigt nach den Feststellungen des BAG aber nicht, dass von einer längeren Praktikumszeit als drei Monaten ausgegangen werden kann.

Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf angemessene Vergütung nach dem Berufsbildungsgesetz hatte aus prozessualen Gründen keinen Erfolg.

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Handwerker greifen auf digitale Lösungen zurück, die mit dem Internet verbunden sind. Damit gehen leider auch Sicherheitslücken und Risiken einher. Diese erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, ist Ziel des IT-Sicherheitstages. Im vielseitigen thematischen Angebot werden die Organisation von IT-Sicherheit,  technische Gesichtspunkte der IT-Sicherheit sowie Cybercrime und IT-Sicherheit von hochkarätigen Experten erläutert. Dabei dreht sich viel um die digitale Gefahrenabwehr für das Handwerk.

Weitere Informationen auf  http://www.it-sicherheitstag-mittelstand.de sowie hier.

Onlineanmeldung[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Klohs“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Deutsche Handwerksblatt sucht wieder gemeinsam mit seinen Partnern, der SIGNAL IDUNA GRUPPE und der IKK classic, attraktive Handwerkerinnen und Handwerker, die sich und ihren Beruf vor der Kamera präsentieren möchten. Jeder, der mitmachen will, kann sein Profil auf germanyspowerpeople.de hochladen. Die Online-Abstimmung ist bereits in vollem Gange und läuft noch bis zum 30. August (Bewerbungsschluss ist am 23. August).

Danach lädt die Jury je 18 Kandidatinnen und Kandidaten zum großen Fotoshooting für den Handwerkskalender „Germany’s Power People 2019“ ein. Vom 13. bis 16. September werden die Teilnehmer in Düsseldorf von einem professionellen Fotografen ins Rampenlicht gerückt.

Je zwölf weibliche und männliche Teilnehmer werden zum Kalenderstar fürs nächste Jahr. Von ihnen schickt eine Jury jeweils sechs in das Rennen um die begehrten Titel Miss und Mister Handwerk. Im Dezember stellen das Deutsche Handwerksblatt, die SIGNAL IDUNA GRUPPE und die IKK classic die Kandidaten vor. Bevor es auf der Internationalen Handwerksmesse in München ernst wird, können Fans, Freunde und Familie wieder per Online-Abstimmung ihre Favoriten unterstützen. Die endgültige Entscheidung fällt dann im März in München.

Im Pressebereich halten wir alle Informationen, Bilder und Werbe-Banner zum Wettbewerb als Download bereit.

Mehr Informationen:

germanyspowerpeople.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_video link=“https://www.youtube.com/watch?v=1fjIfUIJnOI“][/vc_column][/vc_row]

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Bewerbungsstart

Ab sofort können sich Unternehmen im Land Brandenburg für den „Brandenburgischen Ausbildungspreis 2018“ bewerben.

Arbeitsministerin Diana Golze ruft alle engagierten Ausbildungsbetriebe auf, ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2018 einzureichen. Der Wettbewerb wird bereits zum 14. Mal ausgeschrieben. In diesem Jahr werden zehn Preise vergeben. Das Preisgeld beträgt jeweils 1.000 Euro. Die Verleihung findet am 29. November 2018 im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei des Landes Brandenburg in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr statt.

Arbeitsministerin Diana Golze: „Es gibt viele Unternehmen in Brandenburg, die mit großem Einsatz und viel Kreativität junge Menschen für einen Beruf qualifizieren. Mit dem Ausbildungspreis würdigen wir diesen wichtigen Einsatz und wollen damit gleichzeitig noch mehr Betriebe motivieren, selbst in die Ausbildung junger Menschen zu investieren. Denn gerade in Zeiten des steigenden Fachkräftebedarfes gilt für alle Betriebe: Den eigenen Nachwuchs selbst auszubilden ist der beste Weg, gut qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft zu sichern.“

Gesucht werden Betriebe, die sich zum Beispiel durch Qualität und Kontinuität in der Ausbildung auszeichnen, innovative Ausbildungselemente nutzen, sich ehrenamtlich engagieren oder benachteiligten Jugendlichen mit entsprechender Unterstützung eine Ausbildung ermöglichen.

Der Ausbildungspreis 2018 wird in zehn Kategorien verliehen, darunter für das Engagement in der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung und für besonderes interkulturelles Engagement. Der Bewerbungsbogen ist im Internet unter www.ausbildungskonsens-brandenburg.de eingestellt oder als Download.

Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke und ist eine Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses – einem Bündnis von Wirtschaft, Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Gewerkschaften, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung.

Der Preis wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Im vergangenen Jahr haben sich rund 80 Unternehmen am Wettbewerb beteiligt.

Eine Übersicht der Förderer und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jörg Wiesniewski“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Flyer[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bewerbungsbogen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

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Stabil, zuversichtlich und immer öfter an der Kapazitätsgrenze – Handwerksbetriebe in Ostbrandenburg verzeichnen mehr Aufträge und Umsätze.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“72718″ img_size=“large“][vc_column_text]Das Brandenburgische Handwerk bleibt auch zum Jahresbeginn mit der Einschätzung seiner wirtschaftlichen Situation ungebrochen positiv und bei guter Laune. Das zeigen die Berichte zur Frühjahrskonjunkturumfrage am heutigen Mittwoch.

Die befragten Unternehmen in den Kammerbezirken des Landes beurteilen ihre Geschäftslage auf konstant hohem Niveau mit mindestens 92 Prozent guter und zufriedenstellender Geschäftslage. Die Auftragsvorläufe sind im Vergleich zum Vorjahr noch einmal gestiegen und übersteigen in Teilen des Landes und der Gewerke erstmals die zweistellige Marke von 10 Wochen.

Spitzenreiter sind wiederum die Bau- und Ausbaugewerke, aber auch die Kfz-Branche und Unternehmen des gewerblichen Bedarfs sind mit ihrer derzeitigen Lage besonders zufrieden.

Auch bei den Umsätzen legen die Handwerksbetriebe in allen Teilen des Landes noch einmal zu. Zwischen 78,1 und 90,2 Prozent der Unternehmen vermelden gestiegene, mindestens aber gleichbleibende Umsätze.

Sorgen  macht den Betrieben von der Uckermark bis in die Lausitz die anhaltenden Preissteigerungen für Material, Energie, Roh- und Kraftstoffe. Schlussendlich ist dies einer der Gründe, warum die Betriebe in den kommenden Monaten steigende Preisanpassungen am Markt vornehmen müssen.

„Unsere Betriebe gehen mit Schwung und anhaltendem Optimismus auch in die zweite Hälfte des Jahres“, fasst der Präsident des Handwerkskammertages, Robert Wüst, die Erwartungen für die kommenden Monate zusammen. „Das Brandenburgische Handwerk rechnet gewerkeübergreifend weiter mit einer stabilen Auftragslage, in Teilen werden sogar weitere Steigerungen erwartet. Um die Auftragsflut abarbeiten zu können, kommt dem Personal eine entscheidende Schlüsselrolle zu. Die Mitarbeiter zu halten und den positiven Trend beim Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen zu halten, wird daher eine der Herausforderungen sein.“

Mit Blick in die Zukunft sehen die Kammern diese positive Entwicklung im Handwerk allerdings auch stark gefährdet. Ein Grund dafür sind aus Handwerkskammersicht die Rahmenbedingungen, die wenig mittelstandsfreundlich ausgestaltet sind. Alarmierend sei auch der Bereich Bildungspolitik: Gelingt es hier nicht, dem Markt und damit auch dem Handwerk genügend ausbildungsreife Schulabgänger für eine Lehre zuzuführen, können Gewerke mittel- und langfristig ihren Facharbeiterbedarf nicht mehr decken.

Geschäftslage in Ostbrandenburg

Das Konjunkturhoch im Handwerk hält im Frühjahr 2018 an. Die Geschäftslage wurde insgesamt noch nie so positiv beurteilt. 92 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} der Befragten und damit nochmals 5 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} mehr als im Frühjahr 2017 bezeichneten ihre Geschäftslage mindestens als zufriedenstellend, darunter 62 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} mit guten Nennungen. Der Indikator für die Geschäftslage, der Saldo aus positiven und negativen Bewertungen der Geschäftslage, hat sich in allen Handwerksbereichen gegenüber dem Vorjahr verbessert – Ausnahme sind die Nahrungsmittelhandwerke (minus 12 Zähler auf 17 Punkte). Besonders gut laufen die Geschäfte in den Bau- und Ausbauhandwerken sowie den Gesundheitshandwerken, wo jeweils mindestens 67 Prozent der Betriebe ihre Geschäftslage mit der Note gut beurteilen.

Für die nächsten Monate wird eine stabile und weiterhin positive Konjunkturentwicklung erwartet.

 

Weitere Detailinformationen hier:

http://dev.hwksystem.de/ueber-uns/konjunkturberichte/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In diesem Jahr feiert das Kloster Neuzelle das 750-jährige Klosterjubiläum. Es startet mit dem Klostermarkt am 10. Mai unter dem Motto „HANDwerk trifft Kultur“.  Im wunderschönen Ambiente des Klosters erhalten Handwerker die Möglichkeit, für ihren Beruf zu werben und sich zu präsentieren.

Keine Standgebühren werden erhoben, wenn Handwerker Vorführungen und Aktionen für Kinder und Erwachsene bieten.

Sollten Sie Mitmachaktionen und Verkauf planen, kommt eine Standgebühr von 40 EUR in Betracht.

 

Das Jubiläumsjahr im Kloster Neuzelle

Das „Barockwunder Brandenburgs“ zählt zu den bedeutendsten Kunstschätzen des Landes. Als eine der wenigen noch vollständig erhaltenen Klosteranlagen Europas bietet das Zisterzienserkloster südlich von Frankfurt (Oder) mit seinen zwei Kirchen, zwei Museen und dem Klostergarten eine einmalige Mischung aus sakraler Architektur, Kultur und Gartenkunst.

Zum 750. Klosterjubiläum wird die gesamte Anlage in allen Facetten wirkungsvoll in Szene gesetzt: Konzerte, Feste und Ausstellungen. Die wichtigsten Ausstellungsstücke im Kreuzgang und Klostermuseum können die Besucher ganz neu erleben. Das Museum Himmlisches Theater präsentiert ein weiteres Bühnenbild der europaweit einzigartigen Passionsdarstellungen vom Heiligen Grab. Im barocken Klostergarten, einer der bedeutendsten Gartenanlagen Deutschlands, gibt es ein rauschendes Gartenfest. In beiden Kirchen wird mit Kirchenkonzerten, Festgottesdiensten und Wallfahrten der Klostergründung gedacht.

Zur Geschichte des Klosters: 1268 stiftete Heinrich III., Markgraf von Meißen, das Kloster. Die spätgotische Anlage erfuhr ab 1650 eine prachtvolle barocke Umgestaltung nach böhmischem Vorbild – ein künstlerisches und geistiges Gesamtkunstwerk, das die Besucher heute wie damals in Staunen versetzt. Zu den überwältigenden Eindrücken gehört die prunkvolle, vollständig erhaltene Innenausstattung der katholischen Stiftskirche St. Marien. Auch die Evangelische Kirche Zum Heiligen Kreuz überzeugt im Barock.  Die Mönche kehren nach 200 Jahren an die Oder zurück. Zisterzienser des Stiftes Heiligenkreuz wollen das Kloster Neuzelle ab 2018 wiederbesiedeln.

Tickets und alle Infos auf www.750jahre-klosterneuzelle.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Ihre Anmeldungen richten Sie bitte an:

Besucherinformation Neuzelle
Stiftsplatz 7 –  15898 Neuzelle
Telefon 033652 6102

tourismus@neuzelle.de
www.neuzelle.de

Foto: Klostermarkt
Fotonachweis: Besucherinformation Neuzelle[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Programm Neuzelle[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

Obligatorische Lehrgänge

MOD1/12

Herstellen von Modellen
Lehrgangszeitraum: 2 Wochen
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MOD2G/12

Herstellen einer Gießereimodelleinrichtung
Lehrgangszeitraum: 2 Wochen
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MODSTEU/12

Antriebs- und Steuerungstechnik im Modellbau
Lehrgangszeitraum: 1 Woche
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MOD1/12

Herstellen von Modellen
Lehrgangszeitraum: 2 Wochen
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MOD2K/12

Herstellen eines Karosseriemodells
Lehrgangszeitraum: 2 Wochen
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MODSTEU/12

Antriebs- und Steuerungstechnik im Modellbau
Lehrgangszeitraum: 1 Woche
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MOD1/12

Herstellen von Modellen
Lehrgangszeitraum: 2 Wochen
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MOD2AMB/12

Herstellen eines Anschauungsmodells
Lehrgangszeitraum: 2 Wochen
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

MODSTEU/12

Antriebs- und Steuerungstechnik im Modellbau
Lehrgangszeitraum: 1 Woche
Lehrjahr: ab 2.
Durchführungsort: Holzfachschule Bad Wildungen

 

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Statistischen Ämter weisen nur sehr wenige Daten über das Handwerk aus. Die Handwerksorganisationen sind jedoch dringend auf aktuelle Strukturdaten über das Handwerk angewiesen, um zeitnah die Veränderungen der Betriebs- und Mitarbeiterstrukturen nachvollziehen und die Interessen der Handwerksbetriebe gegenüber Politik und Öffentlichkeit wirkungsvoll vertreten zu können.

Um strukturelle Veränderungen im Handwerk besser beurteilen und quantifizieren zu können, führte der Zentralverband des Deutschen Handwerks  gemeinsam mit den Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema „Strukturumfrage im Handwerk“ durch. Mit der Umfrage sollten u. a. aktuelle Informationen über das Alter und die Qualifikation von Betriebsinhabern und Beschäftigten sowie den Umsatz und die Absatzregionen der Betriebe gewonnen werden.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich im Herbst 2017 aktiv an dieser Sonderumfrage.  Die Ergebnisse auf Kammerebene stellen wir Ihnen gern auf diesen Seiten zur Verfügung.

Der Fragebogen umfasst insgesamt 10 Fragen, unter anderem:

Den Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Zusammenfassung 2017

Bericht Strukturumfrage[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“72304″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

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