TEST

Der Wettbewerb:
Seit 2002 wird der bundesweite Wettbewerb in jedem Jahr durchgeführt. Es wurden bereits mehr als 100 Arbeiten prämiert. Der Wettbewerb geht auf eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zurück und wird in Kooperation mit dem RKW Kompetenzzentrum realisiert. Der Wettbewerb wird von zahlreichen namhaften Förderern wie die Premium-Förderer Ed. Züblin AG und den VHV Versicherungen unterstützt. Medienpartner sind der Fachverlag Ernst & Sohn und die Fachzeitschrift wettbewerbe aktuell.

Die Ziele:
Mit dem Wettbewerb soll der Einsatz von innovativen und praxisrelevanten Informationstechnologien in der Bauwirtschaft gefördert werden. Er dient als Plattform und Motivation für die Entwicklung und Präsentation neuer Ideen. Darüber hinaus soll der Wettbewerb aufzeigen, dass die Bauwirtschaft eine moderne und technikorientierte Branche ist, die jungen Menschen Zukunftsperspektiven bietet. Damit soll der Wettbewerb zur Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung beitragen und das Image und die Attraktivität der Bauwirtschaft nachhaltig steigern.

Die Wettbewerbsbereiche:
Die Preise werden in vier Bereichen vergeben. Im gewerblich technischen Bereich werden Auszubildende, Ausbilder, Berufsschullehrer und Berufstätige angesprochen, die innovative und praxisnahe IT-Lösungen im Rahmen ihrer Ausbildung und ihres Berufslebens entwickelt und eingesetzt haben. Die drei Bereiche Bauingenieurwesen, Baubetriebswirtschaft und Architektur richten sich an Studierende, Absolventen und Berufstätige. Gesucht werden hier neue Ideen und Lösungen für die Nutzung moderner Informationstechnologien in den jeweiligen Bereichen. Studien- sowie Bachelor- und Masterarbeiten sind willkommen.

Die Preise:
In jedem Wettbewerbsbereich werden 2.500 Euro für den ersten, 1.500 Euro für den zweiten und 1.000 Euro für den dritten Preis vergeben. Im letzten Wettbewerb wurde zudem ein Sonderpreis vom Premium-Förderer Ed. Züblin AG vergeben.

Die Fachjury:
Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden von einer Fachjury bewertet. Ihr gehören Vertreter der Auslober und Förderer des Wettbewerbs sowie weitere externe Experten an. Bewertungskriterien sind Praxisbezug und Realisierbarkeit der Lösung, der fachübergreifende Ansatz, der Innovationsgehalt, der erwartete wirtschaftliche Nutzen, die Nachhaltigkeit, die Originalität sowie die verständliche Darstellung der eingereichten Arbeit.

Die Preisverleihung:
Die preisgekrönten IT-Lösungen werden einem breiten Fachpublikum präsentiert. Die Preisverleihung findet unter dem Motto „Bauwirtschaft innovativ“ im Wechsel auf der Weltleitmesse Bau in München und auf der internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik bautec in Berlin statt. Das Interesse am Wettbewerb und an der Preisverleihung hat stetig zugenommen. Während die ersten Preisverleihungen noch im kleinen Rahmen stattfanden, nutzten bei der Preisverleihung im Wettbewerb 2015 bereits mehr als 300 Teilnehmer die Gelegenheit, die Sieger und die prämierten Arbeiten kennenzulernen.

Beispiele prämierter Arbeiten und alle weiteren Informationen zum Wettbewerb sind unter www.aufitgebaut.de zu finden.

Kontakt:
Günter Blochmann
RKW Kompetenzzentrum
Tel.: 06196 4953502
E-Mail: blochmann@rkw.de

 

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei, dass die Gründerperson ihren sozialen Status wechselt. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich neu organisiert werden.

Das beginnt bei der Krankenversicherung einschließlich Krankentagegeldversicherung. Vielen Gründern ist nicht bewusst, dass es eine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den Unternehmer nicht gibt. Diese muss die Gründerperson separat vereinbart werden.

Weitere Versicherungen, die im Zusammenhang mit jeder Gründung zu klären sind, wären zum Beispiel Altersvorsorge/Rentenversicherung, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und seit dem 01.02.2006 sogar die nunmehr mögliche freiwillige Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, wie hoch der Informationsbedarf jeder Gründerperson allein im Bereich der sozialen Absicherung ist. Bei allen diesen Versicherungen muss sich die Gründerperson nicht nur zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern entscheiden, sondern steht grundsätzlich vor der Entscheidung ob sie

a) freiwilliges Mitglied in den entsprechenden gesetzlichen Versicherungen bleibt oder

b) zu einer privaten Versicherungsvariante wechselt oder

c) eine Kombination aus a) und b) für sich als optimale Variante erachtet.

Für nicht wenige Existenzgründer ergibt sich in verschiedenen Versicherungsarten aufgrund mangelnder Kenntnis bzw. fehlender finanzieller Mittel leider eine vierte Variante:

d) die eine oder andere Versicherungsart bleibt unversichert mit den entsprechenden Folgen für den Fall der Fälle. Erinnert sei hier z.B. an entsprechende finanzielle Lücken bei der Altersvorsorge.

Vor dem Beginn des Gründungsvorhabens in diesem weiten Feld eine objektive und neutrale Information zu erhalten kann die notwendigen Entscheidungsprozesse sehr vereinfachen. Es ist deshalb jedem Existenzgründer und jeder Existenzgründerin zu empfehlen bei der Arbeit am Gründungskonzept den Themenkreis soziale Absicherung von Anfang an in alle Überlegungen mit einzubeziehen.

Schon allein deshalb, weil die notwendige soziale Absicherung der eigenen Unternehmerperson mit einbezogen werden muss.

Um hierzu die notwendigen Basisinformationen zum Einstieg in dieses wichtige Thema zu vermitteln empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins für eine kostenfreie Beratung bei einem Betriebsberater der Handwerkskammer in Ihrer Nähe – in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde oder Prenzlau.

Für einen telefonischen Erstkontakt wählen Sie bitte 0335 5619-120.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft.

Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.

Die Beratung durch die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet Informationen, Unterstützung, Motivation und „kritisches Hinterfragen“ zum Gründungsvorhaben.

Gemeinsam werden Fragen beantwortet wie:

  • Unternehmensform
  • Rentabilitätsrechnung
  • Liquiditätsplanung
  • Kapitalbedarf
  • Finanzierungs- und Fördermittel
  • Marketing und Vertrieb

Sind alle Fragen in Vorbereitung der Existenzgründung beantwortet, so kann mit Hilfe der Betriebsberater das Existenzgründungskonzept gemeinsam erarbeitet werden.

Wenn Sie Fragen zum Thema Existenzgründung haben oder einen Gesprächstermin vereinbaren wollen so erreichen Sie uns

  • in Frankfurt (Oder) unter 0335 5619-120 oder
  • in unserem Beratungsbüro Eberswalde unter 03334 24041 sowie
  • im Beratungsbüro Hennickendorf unter 033434 439-27.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die EU und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) vereinbart.

Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für Besuche, touristische Reisen oderGeschäftsreisen, aber nicht für Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Erwerbstätigkeit ausüben oder bei Montagen beteiligt sind.

Quelle: BHI-Newsletter, Juli 2015[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

Frankreich hat zur Bekämpfung von Sozialdumping die Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern überarbeiten. Eine entsprechende Durchführungsverordnung ist am 1. April 2015 in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sozialdumping (2014) und der Durchführungsverordnung (2015) wurden die Vorschriften zur Entsendung nach Frankreich überarbeitet und ergänzt. Die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH Germany Trade and Invest (GTAI) hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
– Die Pflichten des entsendenden Unternehmens wie z. B. die Anmeldung der Entsendung und die Vorlage bestimmter Dokumente wurden erweitert.
– Entsendende Unternehmen müssen für die Zeit der Entsendung einen Ansprechpartner in Frankreich benennen.
– Bauherrn und Auftraggeber werden künftig verstärkt dafür in die Haftung genommen, wenn sich Vertragspartner und nachgeordnete Subunternehmer nicht gesetzeskonform verhalten.
– Sanktionen bei Schwarzarbeit und anderen Formen der illegalen Beschäftigung wurden verschärft. Dies betrifft sowohl strafrechtliche Sanktionen als auch Verwaltungsstrafen.
– Das Klagerecht der Gewerkschaften wurde ausgeweitet.

Hinweis:

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Entsendeerklärung (cerfa-Formular n° 13816*02) unterlässt, oder die Belege bei einer Kontrolle nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 2000 € bis zu 500 000 € . Dies betrifft nicht nur das entsendende Unternehmen, sondern auch dessen Kunden !  Die notwendigen Meldungen erfolgen neuerdings elektronisch an eine zentrale Plattform, die dann umgehend eine Bestätigung sendet.

Neben der Entsendeerklärung fordert der Gesetzgeber zwingend, dass das entsendende Unternehmen einen in Frankreich ansässigen Vertreter benennt, der diese Ernennung (Désignation – R. 1263) vor dem eigentlichen Entsendevorgang schriftlich bestätigt.

Quelle: BHI-Newsletter, Juli 2015

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Seit dem 1. Juli 2015 genießen kroatische Staatsangehörige freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Damit endete die 2-jährige Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union im Juli 2013 genutzt hat.

Kroaten haben damit das Recht, frei in einem anderen EU-Staat zu arbeiten und wirtschaftlich tätig zu sein. Ab dem 1. Juli 2015 dürfen also auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind aktuell zirka 93.000 Kroaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt.

Quelle: Ost-West Contact 7/2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Island hat seit Januar.2015 neue Umsatzsteuersätze. Die Änderung wurde per Gesetz NR. 124 vom 22.12.2014 beschlossen.

Der normale Steuersatz wurde zum 1. Januar.2015 von 25,5 % auf 24 % gesenkt.

Der reduzierte Steuersatz hat sich zum 1. Januar 2015 von 7 % auf 11 % erhöht.

Quelle: BHI Newsletter 06.2015[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

„Der erste Schritt zur Internationalisierung der Geschäftstätigkeit ist die Ausführung eines Auftrags im Ausland. Dabei stellen Bau- und Montagebetriebsstätten im internationalen Steuerrecht eine in Anbetracht der Konsequenzen „gefährliche” Besonderheit dar.

Denn anders als „normale” Betriebsstätten hängen sie nicht von einer festen Geschäftseinrichtung im jeweiligen Land ab, sondern nur von ihrer Dauer. Die relevante Frist liegt i.d.R. zwischen 6 und 12 Monaten (abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA). Sie startet mit Beginn der Bauausführung oder Montage vor Ort, wobei regelmäßig das Eintreffen der ersten am Projekt beteiligten Person an der
Baustelle relevant ist. Die Frist endet, wenn alle vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt wurden. Häufig markiert die Abnahme des Werks daher das Ende der Frist. Mehrere einzelne Bauausführungen und Montagen sind nur dann ausnahmsweise zusammenzurechnen, wenn sie wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden (z.B. Windräder eines Windparks). Mehrere parallele Betriebsstätten sind daher keine Seltenheit.

Wird eine Betriebsstätte begründet, wird das Unternehmen mit dem darauf entfallenden Gewinn im jeweiligen ausländischen Staat steuerpflichtig. Deutschland hat zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die Einkünfte der Betriebsstätte entweder freizustellen oder die ausländische Steuer anzurechnen. Steuerpflichten treffen auch die Mitarbeiter. Die 183-Tage-Regel ist dann nicht mehr relevant. Die starre Frist und die Unwägbarkeiten in der Baubranche erhöhen das Risiko, dass bauende oder montierende Unternehmen im Ausland unbeabsichtigt eine Betriebsstätte begründen und dadurch länderspezifische steuerliche Pflichten auslösen. Dies gilt umso mehr, als vorübergehende Unterbrechungen, etwa wegen schlechten Wetters, den Fristablauf nicht hemmen. Weitere Besonderheiten ergeben sich z.B. bei Bauprojekten in den USA und China.“

Mehr dazu finden Sie hier.

Quelle: Rödl  Partner Wirtschaftsmagazin Entrepreneur – Juni 2015

 

Neun Unternehmen erhalten den Zukunftspreis
Brandenburg / Sonderpreis geht an einen Pritzwalker

Aus rund 90 gültigen Bewerbungen hat die Jury des Zukunftspreises Brandenburg am Montag neun Preisträger ermittelt. Es sind die Unternehmen:

EBK Krüger GmbH & Co. KG, Teltow
BEFA Belziger Fahrzeugbau GmbH, Bad Belzig
dachbleche24 GmbH, Wriezen
Stahlwasserbau Beeskow GmbH, Beeskow
Kunella Feinkost GmbH, Cottbus
T&T medilogic Medizintechnik GmbH, Schönefeld
Elbenwald GmbH, Cottbus
Geldner Möbeltischlerei, Müncheberg
L. Dietze & Sohn Fördertechnik GmbH, Schorfheide / OT Finowfurt
Zudem geht ein Sonderpreis an Heiner van de Loo, Geschäftsführer der Zahnradwerk Pritzwalk GmbH. Neben seiner betrieblichen Leistung, das Zahnradwerk nach dessen Übernahme im Jahr 1993 zu einem erfolgreichen Betrieb zu entwickeln, ehrt die Jury ihn vor allem für sein regionales, soziales Engagement. Anders als für den „normalen“ Zukunftspreis waren für den Sonderpreis keine Eigenbewerbungen zugelassen.

Die Preisträger erhalten neben einem Firmenporträt in den Regionalzeitungen und Kammerzeitschriften je einen Imagefilm, eine hochwertige Stele und eine Urkunde. Der Festakt für die Gewinner findet am 6. November im Schloss Neuhardenberg statt. Erst an diesem Tag werden die ausführlichen Jurybegründungen veröffentlicht. Förderer des Zukunftspreises sind die fünf Arbeitsagenturen in Brandenburg, die Deutsche Bank AG, die Versicherungsgruppe ZURICH, die EWE AG und die Bürgschaftsbank Brandenburg, Premiumförderer sind Vattenfall und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Ist Ihr Unternehmen familienfreundlich? Dann hat es eine Auszeichnung verdient!

Das Lokale Bündnis für Familie Frankfurt (Oder) wird im November die familienfreundlichsten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber öffentlich würdigen. Alle Unternehmen der Stadt Frankfurt (Oder), die ihren Beschäftigten familienfreundliche Arbeitsbedingungen bieten und sich für familienfreundliche Lebensbedingungen in Frankfurt (Oder) einsetzen, haben noch bis zum 15.07.2015 die Möglichkeit an der Befragung zur familienfreundlichen Unternehmenspolitik teilzunehmen. Den Fragebogen finden Sie auf der
Internetseite vom Lokalen Bündnis für Familie www.buendnisfuerfamilie-frankfurt-oder.de/“

Die Abgabefrist habe ich verlängert auf den 15.07.2015. Ich denke es ist i.O. so.

Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Graf
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Tel.: 0335 / 570 – 2560
Fax.: 0335 / 570 – 4999
E-Mail: Frankfurt-Oder.BCA@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de

Besucheradresse
Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
Heinrich-von-Stephan-Str. 2
15230 Frankfurt (Oder)

Postanschrift
Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
15230 Frankfurt (Oder)