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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zum 1. August 2022 soll das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) in Kraft treten. Mit dem Umsetzungsgesetz sind zahlreiche Gesetzesänderungen verbunden, die sich vor allem auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz auswirken. Hinzu treten daneben auch neue Begründungspflichten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer einen Wunsch nach der Veränderung seiner Arbeitsform anzeigt.

Der ZDH hat Handlungshilfen erarbeitet, die die Betriebe bei der Umsetzung der anstehenden Neuregelungen unterstützen sollen.

Obwohl die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, die im Rahmen des Nachweisgesetzes zur Verfügung zu stellenden Informationen in elektronischer Form bereitzustellen, hat der nationale Gesetzgeber in den Änderungen des Nachweisgesetzes davon bedauerlicherweise keinen Gebrauch gemacht. Wie bisher ist dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen zu übergeben. Die elektronische Form bleibt weiter ausgeschlossen. Die damit für die Handwerksbetriebe verbundenen bürokratischen Lasten sind erheblich. Der ZDH wird sich daher auch in Zukunft für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses einsetzen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131853″ img_size=“large“][vc_column_text]Bei Arbeitsverträgen, die bereits vor dem 1. August 2022 bestanden haben, gilt:

Arbeitgeber müssen in diesen „Altfällen“ nicht unbedingt die noch ausstehenden wesentlichen Vertragsbedingungen nachreichen. Dies gilt nur nach Aufforderung des Arbeitnehmers (§ 5 NachwG). Der Arbeitgeber hat in diesem Fall spätestens am siebten Tag nach Zugang der Aufforderung beim Arbeitgeber die Niederschrift mit den Angaben nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 10 NachwG dem Arbeitnehmer auszuhändigen; die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG ist spätestens einen Monat nach Zugang der Aufforderung zu überreichen. Soweit ein schriftlicher Arbeitsvertrag die nach dem neuen Nachweisgesetz erforderlichen Angaben enthält und dem Arbeitnehmer bereits ausgehändigt wurde, entfällt diese Verpflichtung des Arbeitgebers.

Folgen der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes

Ordnungswidrigkeit

Anders als die bisherige Fassung des Nachweisgesetzes stellt ein Verstoß gegen das Gesetz nunmehr eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar (§ 4 NachwG). Verstöße können zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 2000 Euro geahndet werden. So handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er

oder

Im Rahmen der Bußgeldbemessung soll bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 Hbs. 1 OWiG die wirtschaftliche Situation von KMU besonders einbezogen werden.

Schadensersatz

Die Verletzung der Nachweispflicht kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber nach §§ 286, 284, 249 BGB führen.

Erfüllungsanspruch

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach dem 1. August 2022 begonnen hat, kann von seinem Arbeitgeber einen Erfüllungsanspruch aus §§ 2, 3 NachwG auf Niederlegung, Unterzeichnung und Aushändigung der Niederschrift einfordern. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bereits vorher bestanden hat, kann von seinem Arbeitgeber die Aushändigung der fehlenden wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 5 NachwG verlangen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message]ZDH-Praxis:
Handlungshilfe für die Beratungspraxis[/vc_message][vc_message]ZDH-Praxis:
Neue Begründungspflichten des Arbeitgebers ab 1. August 2022[/vc_message][vc_message]ZDH-Praxis:
Konsequenzen für die Praxis[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Auflösung einer Tischlerwerkstatt im Landkreis Barnim stehen Maschinen und Werkzeuge zum Verkauf. Darüber hinaus werden Materialreste (Holzbestand) sowie Ersatzteile für den Bereich „Antike Möbel“ angeboten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Katalog von Fragen und Antworten (FAQ) enthält Erläuterungen zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Zu finden ist dieser unter Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten.

Da das Land Brandenburg das Bundesmodell übernommen hat, können die erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nach diesem Modell eingesetzt werden. Die Abgabefrist für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts endet am 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen alle Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung an ihr Finanzamt zu übermitteln. Seit 1. Juli 2022 können die Angaben, u. a. über das Steuerportal Elster-Online www.elster.de, übermittelt werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen.

Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131791″ img_size=“large“][vc_column_text]Künftig gilt wertabhängiges Berechnungsmodell

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen.

Lage entscheidet über Höhe der Grundsteuer

Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie seit 1964 beziehungsweise seit 1935 eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

Auch für Mieter könnte die Grundsteuerreform höhere Kosten mit sich bringen. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden. Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen.

Ergebnisse erst Ende 2024

Erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind, beginnt die Berechnung der neuen Grundsteuer. Bis Ende 2023 haben die Finanzämter Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu bestimmen. Den geben sie an die Kommunen weiter, die die neue Grundsteuer bis Ende 2024 berechnen. Ab 2025 wird sie dann gelten. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ideal für Existenzgründer! Kompletter Verkauf eines Installateur- und Heizungsbauer-Betriebes inkl. Material und Werkzeug. Die Übernahme des Firmenfahrzeuges (MB Sprinter CKD, Fahrzeug mit Regalen) ist möglich. Eine Anstellung des bisherigen Inhabers als fachtechnischer Betriebsleiter ist verhandelbar.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ab 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für Erstinverkehrbringer von Verpackungen. Danach müssen sich auch Handwerksbetriebe, die ausschließlich Serviceverpackungen nutzen, im Register LUCID registrieren. Bei der Registrierung kann dann angegeben werden, dass ausschließlich Serviceverpackungen genutzt werden. Die Systembeteiligungspflicht kann weiterhin auf den Vorvertreiber übertragen werden, sodass kein Vertragsabschluss mit einem dualen System und keine Mengenmeldung erforderlich ist.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131742″ img_size=“large“][vc_column_text]Zusätzlich müssen sich ab 1. Juli 2022 aber auch alle Betriebe registrieren, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht nach § 15 Absatz 1 VerpackG in Verkehr bringen.

Dabei handelt es sich um folgende Verpackungen:
• Transportverpackungen
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
• Mehrwegverpackungen und
• Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 der Pfandpflicht unterliegen.

Die Registrierung wird im Register LUCID durchgeführt. Weitere Informationen sind unter anderem auf der Website der ZSVR zu finden: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/uebersicht-aenderungen-verpackg[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Ballschmieter“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-video-camera“]https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/verpackungsgesetz-20[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

300 Schülerinnen und Schüler aus Prenzlau, davon 185 Gymnasiasten, konnten sich praktisch und händisch über Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Handwerk informieren. 17 Betriebe boten neben Informationen auch Mitmachangebote auf dem Gelände der Carl-Friedrich-Grabow Oberschule in Prenzlau. Das war die erste Lehrberufeschau des Handwerks in dieser Region und ein gelungener Auftakt!

[/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1665768718171-3d41988a-0431-1″ include=“137477,137478,137479,137480,137481,137482,137483,137484,137485,137486,137487,137488,137489,137490,137491,137492,137493,137494,137495″][vc_column_text]

Fotos: hwk-ff.de/Silke Köppen

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“koeppen“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 30. Juni 2022 endet im Land Brandenburg die Preisgleitklausel bei öffentlichen Aufträgen. Auf Grund der Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges hat das Bundesbauministerium für bundesöffentliche Projekte die Sonderregelung zur Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und nachgeschärft. Vor diesem Hintergrund fordert der Handwerkskammertag Land Brandenburg, dass auch das Land Brandenburg für Landesprojekte diese Vorgehensweise schnellstmöglich übernimmt.

Dazu sagt Kammertagspräsident Robert Wüst: „Das Baugewerbe ist nach wie vor extrem unter Druck, nicht nur, wenn es um die Materialbeschaffung geht. Daher ist das Signal des Bundes, das Baugewerbe nicht allein auf den Mehrkosten sitzen zu lassen, richtig. Die Situation ist noch ernster als im März. Angesichts der Situation galoppierender Materialpreise erwarten die Handwerksbetriebe, dass das Land Brandenburg als größter Bauherr im Land so schnell wie möglich nachzieht und die Stoffpreisgleitklausel nicht zum 30. Juni auslaufen lässt. Ziel muss sein, die Wirtschaftskraft der Baubetriebe zu erhalten und sie nicht unverschuldet in eine Insolvenz rutschen zu lassen, weil sie mit dem Baukostenanstieg allein gelassen worden sind.“[/vc_column_text][vc_text_separator title=“Hintergrund:“][vc_column_text]Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

www.hwk-cottbus.de              www.hwk-ff.de            www.hwk-potsdam.de

 [/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ein seit 10 Jahren bestehendes kleines, erfolgreiches und modern ausgestattetes Augenoptikfachgeschäft im Landkreis Barnim / im Nordosten von Berlin in 1-B-Lage aus gesundheitlichen Gründen zu verkaufen. Die Mieträume sind ca. 65 qm groß, die Miete ist bezahlbar. Öffnungszeiten derzeit Mo-Fr 9 bis 18 Uhr sowie Sa 9 bis 13 Uhr.
Wir haben sehr gute Bewertungen im Internet, 2 Mitarbeiter und die Krankenkassenzulassung ist aktuell. Die Kostenstellen sind sehr gut zu übernehmen. Ein Ausbau in Richtung Prismen wäre gut.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Toll war es in Bernau bei Berlin. Erstmals waren wir dort mit der Lehrberufeschau des Handwerks zu Gast im Paulus-Praetorius-Gymnasium. Über 500 Schülerinnen und Schüler der Oberstufen konnten sich in Handwerksberufen ausprobieren und selbst Hand anlegen. Fast 20 Betriebe und die Passgenaue Besetzung der Handwerkskammer sowie die Beratungsstelle der Arbeitsagentur waren vor Ort. Viele Unternehmen hatten Lehrlinge dabei, die den Schülerinnen und Schülern aus ihrem Lehrlingsalltag berichten konnten und warum sie sich gerade für diesen Handwerksberuf entschieden haben. Die Meister informierten zu den Karrieremöglichkeiten im Handwerk. Die Stimmung war gut und die Angebote der Betriebe zu Schrauben, zu Bohren, zu Lackieren, zu Pressen, eine Orgel zu spielen, auf ein Gerüst zu klettern … wurde gut angenommen.

Vielleicht konnten wir einige der Jugendlichen für das Handwerk begeistern.[/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1666297919611-f1e87c6d-3854-4″ include=“138048,138047,138046,138045,138044,138043,138042,138041,138040,138039,138038,138037,138025,138026,138027,138028,138029,138030,138031,138032,138033,138034,138035,138036,138024,138023,138022,138021,138020,138019,138018,138017,138016,138015,138014,138013,138001,138002,138003,138004,138005,138006,138007,138008,138009,138010,138011,138012,138000,137999,137998,137997,137996,137995,137994,137993,137992,137991,137990,137989,137988,137987,137986,137985,137984,137983,137982,137981,137980,137979,137978″][vc_column_text]

Fotos: hwk-ff.de/Silke Köppen

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Sajduk“][vc_message]Weitere Termine für Lehrberufeschauen des Handwerks in der Region[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Vielfalt des Handwerks kennenlernen – Berufsorientierung zum Mitmachen und Ausprobieren im Rahmen des Projektes „Fachkräftesicherung im RWK Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt“. Am 14. Juni konnten fast 450 Schülerinnen und Schüler der Oberstufen des Rahn-Gymnasiums in Neuzelle Handwerksberufe praktisch testen und sich zu Karrieremöglichkeiten im Handwerk informieren. Vom Lehrling zum Gesellen zum Meister! Auf dem Parkplatz neben dem Schulgelände boten Betriebe mit ihren Lehrlingen Mitmachstationen an und standen für Fragen bereit. Informieren konnten sich die Jugendlichen unter anderem zu Berufen wie Landmaschinenmechatroniker/-in, Brauer/-in, Metallbauer/-in, Orgelbauer/-in, Hörgeräteakustiker/-in, Maurer/-in, Kfz-Mechatroniker/-in … Auch eine Beraterin zum dualen Studium war vor Ort.[/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1666296722665-6a2f7777-b753-1″ include=“137935,137936,137937,137938,137939,137940,137941,137942,137943,137944,137945,137946,137947,137948,137949,137950,137951,137952,137953,137954,137955,137956,137957,137958,137959,137960,137961,137962,137963,137964,137965,137966,137967,137968,137969,137970,137971,137972,137973,137974,137975,137976,137977″][vc_column_text]

Fotos: hwk-ff.de/Silke Köppen

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Pense“][vc_column_text]RWK_Logo[/vc_column_text][vc_column_text]Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW-Infrastruktur. [/vc_column_text][vc_message]Weitere Termine für Lehrberufeschauen des Handwerks in der Region[/vc_message][/vc_column][/vc_row]