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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gesundheitsförderung und Suchtprävention in Klein- und Kleinstbetrieben stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Broschüre, die der Fachverband Sucht e.V entwickelt hat. Der Leitfaden ist u.a. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Handwerker-Fonds Suchtkrankheit entstanden und bietet praxisorientierte Informationen mit entsprechenden Fallbeispielen zum Umgang mit substanzbezogenen Störungen. Abgehandelt werden:

  • Suchtprobleme am Arbeitsplatz erkennen
  • Handlungsmöglichkeiten für Inhaber und Führungskräfte
  • Suchtbehandlung und berufliche Wiedereingliederung
  • Externe Ansprechpartner und weiterführende Informationen

In Form von Merkblättern werden zudem Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, Auffälligkeiten einer Suchtproblematik und zur Gesprächsführung gegeben.

Die Broschüre Suchtprobleme in Klein- und Kleinstbetrieben: ein praxisorientierter Leitfaden für Führungskräfte kann kostenlos beim Handwerker-Fonds Suchtkrankheit bezogen werden (E-Mail: info@handwerker-fonds.de) oder im Internet unterwww.sucht.de heruntergeladen werden.

Quelle: ZDH im Januar 2014[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

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In fast jedem Betrieb stecken Verbesserungspotenziale. Spüren Sie diese mit dem neu entwickelten und kostenlosen Betriebs-Check auf. Anhand eines ausführlichen Fragebogens wird zuerst die IST-Situation Ihres Unternehmens ermittelt. Die Antworten der Befragung bilden die Grundlage für eine gezielte Bewertung der aktuellen Situation Ihres Betriebes.

Für Bereiche, in denen Verbesserungspotenziale identifiziert wurden, werden ganz konkrete, praktikable und exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Handlungsempfehlungen erarbeitet. Unterstützt durch die Betriebsberater der HWK können diese dann gemeinsam in die Praxis umgesetzt werden.

 

Was ist ein Betriebs-Check?

Ein Betriebs-Check ist eine Bestandsaufnahme eines Unternehmens. Dabei wird betrachtet, was in einem Unternehmen gut läuft, was noch zu optimieren ist, und welche Bereiche eventuell noch gar nicht beachtet wurden. Die meisten Betriebs-Checks betrachten meist das Zahlenwerk eines Unternehmens, also die aktuelle finanzielle Lage. Viel tief greifender und nachhaltiger ist es jedoch beim Betriebs-Check die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu betrachten. Dies gibt wesentliche Aussagen darüber, ob das Unternehmen mittel- und langfristig auf die richtige Strategie setzt, oder auch nicht.

 

Für wen ist ein Betriebs-Check wichtig?

Alle diejenigen, die gewerblich tätig sind, sollten in regelmäßigen Abständen ihre Unternehmensstrategie prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Je nach Branche macht ein Betriebs-Check alle 6 bis 12 Monate Sinn und sichert so den unternehmerischen Erfolg. Leider besteht immer noch weit verbreitet die Meinung, dass Selbstständige und Freiberufler keine Unternehmensstrategie und Unternehmensziele brauchen und sie beschäftigen sich fast gar nicht mit diesen Thema.

Ein Betriebs-Check kann hier auch sehr hilfreich sein, schnell und dennoch nachhaltig eine individuelle Unternehmensstrategie und Unternehmensziele zu definieren.

 

Vereinbaren Sie mit den Betriebsberatern einen Termin für den kostenfreien Betriebs-Check!

 

Frankfurt (Oder)

Frau Melchert, Telefon: 0335 5619-121 und
Herr Schulz, Telefon: 0335 5619-126

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg

Abteilung Gewerbeförderung
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00
oder nach vorheriger Vereinbarung

Hennickendorf

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Berufsbildungsstätte Hennickendorf
Beratungsbüro Gewerbeförderung
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00
oder nach vorheriger Vereinbarung

Eberswalde

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Beratungsbüro Eberswalde
Freienwalder Straße 44/45
16225 Eberswalde

Sprechzeiten
Mittwoch: 10:00  – 14:00 Uhr
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033434 439-27

Prenzlau

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

in der Kreishandwerkerschaft Uckermark
Dr.-W.-Külz-Straße 40
17291 Prenzlau

Sprechzeiten
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033434 439-27

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant zur Unter-stützung deutscher Unternehmen im nächsten Jahr mehr als 202Messebeteiligungen in 38 Ländern. Im Rahmen des Programms können sich Unternehmen, die auf einer Auslandsmesse ausstellen möchten, auf deutschen Gemeinschaftsständen zu günstigen Konditionen präsentieren. Mit dieser Förderung unterstützt das BMWi kleine und mittlere exportorientierte Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das Programm für 2015 hat einen Etat von voraussichtlich 42,5 Mio. EUR.

Süd-, Ost- und Zentral-Asien bleiben auch im kommenden Jahr die wichtigsten Zielregionen im Auslandsmesseprogramm. Dort sind Beteiligungen an 81 Messen geplant, darunter 40 in China und Hongkong. Weitere Zielregionen sind u. a. die europäischen Länder außerhalb der EU mit 45 Messen, davon 35 in Russland, sowie der Nahe und Mittlere Osten (25), Nordamerika (18), Lateinamerika (17) und Afrika mit 11 Beteiligungen.

Nähere Informationen: www.auma.de

BRANDENBURG INTERNATIONAL 2015

Im Download-Bereich finden Sie eine Auswahl geplanter Auslandsaktivitäten der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB), der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Handwerkskammern (HwK) im Land Brandenburg für das Jahr 2015.

Bitte teilen Sie uns durch Ankreuzen mit, welche Maßnahmen Sie interessieren. Wir informieren Sie dann über die Einzelheiten und laden Sie gezielt dazu ein.

Einladung zur „Roadshow“ mit 6 Informationsveranstaltungen der Spitzenverbände mit dem Bundesministerium der Finanzen

Berlin – Düsseldorf – Hamburg – Frankfurt – München  – Stuttgart

Das heute geltende EU-Zollrecht soll seit langem modernisiert werden. Der neue Unionszoll-kodex (UZK) soll nun ab 1. Mai 2016 in der Praxis Anwendung finden. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen (delegierter Rechtsakt und Durchführungsrechtsakt) befinden sich noch in der Beratung und sollen spätestens im September 2015 fertiggestellt sein. An-schließend müssen noch die nationalen Vorschriften angepasst werden.

Da aber die Umsetzung der erforderlichen IT-Prozesse erst Ende 2020 abgeschlossen sein wird, ist für den Übergangszeitraum ein weiterer (Übergangs-)Rechtsakt notwendig, dessen Entwurf gerade auf europäischer und nationaler Ebene in der Abstimmung ist. Somit müssen sich Unternehmen künftig mit vier Vorschriften, nämlich dem UZK, dem delegierten und dem Durchführungsrechtsakt und dem Übergangsrechtsakt parallel auseinandersetzen.

Die Anwendung des UZK wird erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben: Unternehmensinterne Prozesse müssen angepasst, bestehende Bewilligungen und Bürg-schaften umgestellt werden. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen des Zollrechts einstellen.
Daher laden die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft (AVE, BDI, BGA, DIHK und DSLV) zu sechs Informationsveranstaltungen ein, die mit hochkarätigen Referenten aus dem Bundesministerium der Finanzen besetzt sind.

Themenschwerpunkte sind unter anderem:
•    Unionszollkodex und Durchführungsvorschriften
•    Stand der Umsetzung, Termine
•    Übergangsvorschriften
•    Die wichtigsten Änderungen im Überblick

In Diskussionsrunden stehen Ihnen die Referenten des UZK-Teams aus dem Bundesministerium der Finanzen für Ihre Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.

Zielgruppe: Die Veranstaltungen richten sich an Geschäftsführer, Import- und Exportleiter, Versandleiter sowie Entscheider und Verantwortungsträger in der Logistik.

Anmeldung
1.    Berlin am 07.Septemberer 2015:
Für die kostenfreie Eröffnungsveranstaltung im Haus der deutschen Wirtschaft in Berlin kön-nen Sie sich bis zum 31. Juli 2015 bei Frau Christin Barrach per E-Mail (barrach.christin@dihk.de) oder per Fax (+ 49 30 20308 52315) anmelden. Weitere Informa-tionen finden Sie hier.
Für die übrigen, kostenpflichtigen Veranstaltungen kann die Anmeldung auf der Internetseite der jeweiligen, gastgebenden Kammer vorgenommen werden:
2.    Düsseldorf am 08.09.2015: Anmeldung hier
3.    Hamburg am 10.09.2015: Anmeldung hier
4.    Frankfurt a.M. am 11.09.2015: Anmeldung hier
5.    München am 14.09.2015: Anmeldung hier
6.    Stuttgart am 15.09.2015: Anmeldung hier
Sollten Sie noch Fragen zu der UZK-Roadshow haben, steht Ihnen Herr Marcus Schwenke als Ansprechpartner gerne jederzeit zur Verfügung:
Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Import

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon 030 59 00 99-594
Telefax 030 59 00 99-494
Marcus.Schwenke@bga.de

 

Vom 28.-30. Januar 2016 wird in Salzburg die Monumento stattfinden. Der ZDH hat im Rahmen des Auslandsmesseprogramms der Bundesregierung erstmals für diese Messe einen „German Pavillon“ mit Firmengemeinschaft und Informationszentrum angemeldet.

Die Teilnahme an der Firmengemeinschaft ist ab 780,00 EURO (min. 6 Quadratmeter inkl. Standbau) möglich. Eine günstige Möglichkeit für Handwerker oder Handwerkseinrichtungen, die nur mit Informationsmaterial vor Ort präsentsein möchten, ist die Teilnahme am Informationszentrum. Eine solche Teilnahme kostet 290,00 EURO pro Teilnehmer. (Alle Beträge zuzüglich gegebenenfalls in- und ausländischer Steuern).

Der „German Pavillon“ kann durchgeführt werden, wenn sich bis zum Anmeldeschluss mindestens 10 Firmen angemeldet haben (Erstdurchführung).

Interessierte Unternehmen können sich anmelden bei der zuständigen Durchführungsgesellschaft:
Messe Leipzig International
Oliver Seifert, Jana Kowollik
o.seifert@LM-international.com / j.kowollik@LM-international.com
Tel: +49 341 678-7923/7927
Fax: +49 341 678-7912

Für nähere Auskünfte steht auch Frau Hennig von der Handwerkskammer Leipzig zur Verfügung, die das Projekt handwerksseitig betreut:
Handwerkskammer Leipzig
Berit Hennig
hennig.b@hwk-leipzig.de
Tel.: +49 341 2188-305
Fax: +49 314 2188-349
Details entnehmen Sie bitte den Anmeldeunterlagen im Downloadbereich (rechts).Anmeldeschluss ist der 18. September 2015.

Interessieren Sie sich für Baumarkt Schweiz und überlegen schon immer selbst in der Schweiz tätig zu werden? Wenn ja, sollten Sie sich darauf gut vorbereiten und im Vorfeld alle Fragen klären. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten dort andere Rechte und Pflichten. Deshalb sollte man sich schon vorher mit den dort geltenden Meldebestimmungen, Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Steuerregelungen vertraut machen.

Unser Kurzseminar für Einsteiger gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte, die bereits im Vorfeld zu beachten sind, wenn deutsche Firmen in der Schweiz arbeiten wollen.

Termine sind jeweils in: Frankfurt (Oder) am 17.08.2015 um 14:00 Uhr, Hennickendorf am 19.08.2015 um 13:00 Uhr und Eberswalde am 20.08.2015 um 13:00 Uhr.

Wir warten auf Ihre verbindliche Rückmeldung mittels des Antwortbogens (rechts im Downloadbereich) bis zum 10.08.2015 (bitte kreuzen Sie auch den Ihnen passenden Termin).

 

Mit Unternehmen, die gegenüber neuen Technologien sehr aufgeschlossen sind und viel in F&E investieren, hat es Südkorea in vielen Sektoren an die Weltspitze geschafft, wie in der Elektronik, in der Automobilindustrie oder im Schiffbau. Brandenburger Unternehmen finden daher in dem bildungsaffinen Land hochqualifizierte Partner, die nicht nur bei der Markterschließung in Ostasien, sondern auch bei der Entwicklung eigener Produkte zu Hause hilfreich sein können.

Daher lädt die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg Sie herzlich zu einerUnternehmensreise nach Südkorea ein. Seoul (22.-25.11.), sowie mindestens eine weitere Stadt, die je nach Brancheninteresse ausgesucht wird (25.-27.11.). Die Reise wird politisch begleitet durch den brandenburgischen Minister für Wirtschaft und Energie, Abrecht Gerber, der insbesondere in Seoul eigene politische und wirtschaftliche Termine wahrnehmen wird.

In Seoul sind eine Kooperationsbörse mit koreanischen Unternehmen sowie eineLandespräsentation geplant. Ferner sind gemeinsame und individuelle Firmen- und Behördenbesuche vorgesehen. Mit unseren koreanischen Partnern vor Ort stellen wir ein möglichst passgenaues Programm für Sie zusammen.

Die Reise ist offen für Unternehmen aller Branchen. Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen sind ausdrücklich eingeladen. Schwerpunkte sindAutomobil, Elektronik, Optik, Maschinen- und Anlagenbau, Metall, Energie- und Umwelttechnologie, IKT, Medizintechnik.

Auf Grund der von uns beantragten Förderung des Landes Brandenburgs und der Europäischen Union werden wir Dienstleistungen für geringe Kosten anbieten können.Ihre Reisekosten werden sich beschränken auf die Flugreise (Economy-Flug ca. 1300 €), Hotelübernachtungen (100-120 € / Übernachtung) sowie Essen und Einzelfahrten, wie Taxitransporte.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
https://www.zab-brandenburg.de/de/Aktuelles/Termine/Unternehmensreise-Korea-2015

Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung nach Prüfung der Teilnahmebedingungen und Ihr ausgefülltes Unternehmensprofil per Fax oder Email zurück bis zum: Montag, 31. August 2015.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Markterschließung im Ausland und die Teilnahme an Messen im In-und Ausland. Das Förderprogramm ist eine Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg.

Ziel dieser Richtlinie ist
• die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit für die internationale Markterschließung und
• die Stärkung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere im Ausland.

Wer wird gefördert?Für das Förderprogramm Markterschließung im Ausland und Messen (M2) sind antragsberechtigt• kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder eine Gruppe von mindestens drei KMU, welche in der Regel dem produzierenden Gewerbe oder des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes zuzuordnen sind. Diese Unternehmen müssen ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.• sofern ein Antrag für Marktzugangsprojekte gestellt wird, auch Unternehmen mit Sitz und/oder einer Betriebsstätte im Land Berlin

Was wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Vorhaben zu folgenden Themen:
Messeförderung
• Teilnahme an den im AUMA-Katalog aufgeführten internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland
• Teilnahme an Messen, welche im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind
Marktanpassungsförderung
• Beratung zur Zertifizierung und Anpassung von Produkten an ausländische Märkte
• Zertifizierungen (ausländische Märkte)
Markterschließungsförderung
• Beratung/Erstellung produktspezifischer Marktanalysen
• Erstellung und Beratung zur Umsetzung von Markterschließungskonzepten Markterschließungsassistent
• Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Markterschließungsassistenten zur Durchführung der vorgenannten Markterschließungsmaßnahmen im Ausland
Marktzugangsprojekte
• Voraussetzung ist die Interessenbekundung von mindestens fünf Unternehmen, davon drei mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
• Durchführung von Schulungs-und Informationsveranstaltungen zu ziellandspezifischen Themen
• Erarbeitung von ziellandspezifischen Marktanalysen
• Durchführung von Unternehmertreffen und Kooperationsbörsen im Zielland und Ausgangsland
• Maßnahmen der Nachbereitung und zur Sicherung des Erfolges

Wer erteilt Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) des Landes Brandenburg helfen bei der Beantwortung Ihrer
Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Mehr Informationen finden Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Im Herbst des Jahres 2014 führte der ZDH gemeinsam mit 25 Handwerkskammern die Sonderumfrage „Was bewegt die Handwerker?“ durch. An der Umfrage haben sich deutschlandweit rund 2.700 Handwerksbetriebe beteiligt. Gern stellen wir Ihnen den Ergebnisbericht der Sonderumfrage zur Verfügung.

Die Ergebnisse zeigen, dass nahezu alle Handwerksbetriebe über Fahrzeuge verfügen; häufig besitzen sie große und differenzierte Fuhrparks. Allerdings unterscheiden sich die Fuhrparks zwischen den Gewerken deutlich in ihrer Zusammensetzung und Nutzung. Die Fahrzeuge werden schwerpunktmäßig für Fahrten zu Kunden sowie die Auslieferung von selbst gefertigten Waren genutzt und sehr viel seltener für den reinen Material- oder Personentransport. Auch anhand des vornehmlich regionalen Einsatzes der Fahrzeuge und des geringen Anteils von hauptberuflichen Fahrern zeigen sich grundsätzliche Unterschiede zum Fahrzeugeinsatz im Transportgewerbe. Das typische Handwerkerfahrzeug für betriebliche Fahrten ist das leichte Nutzfahrzeug bis zu 3,5 t. Höher ist der Anteil schwererer Fahrzeuge insbesondere in den Baugewerken. Bemerkenswert ist der hohe Anteil von Betrieben, die Anhänger nutzen. Dies ist vielfach bei der Beurteilung von verkehrsrechtlichen Anforderungen von Bedeutung.

Derzeit wenig verbreitet im Handwerk sind alternative Antriebe, allerdings kann sich beinahe jeder vierte Inhaber vorstellen, in den kommenden 5 Jahren ein Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug anzuschaffen. Noch ist das typische Handwerksfahrzeug ein Diesel.   Die aktuellen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen beurteilen die Handwerksbetriebe als verbesserungswürdig. Sie sehen ihren Geschäftsbetrieb vor allem durch einen Mangel an Parkplätzen, Staus und den schlechten Zustand von Straßen und Brücken beeinträchtigt. Insbesondere Betriebe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen beklagen die wachsenden verkehrsrechtlichen Anforderungen.

Die nunmehr vorliegenden Daten (u. a. über Tonnagen, Kilometerleistungen, Einsatzradius, Fahrzeugalter, Fahrtzweck und Antriebsarten) sollen den Handwerksorganisationen hilfreiche Argumentationen im Rahmen aktueller politischer Diskussionen über Umweltzonen, Mautsystemen, Verkehrsentwicklungsplanungen oder andere verkehrsrechtliche Probleme liefern.

Der Fragebogen umfasste 9 Fragen, so zum Beispiel:

Eine Auswertung stellen wir Ihnen auf diesen Seiten als Download gern zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Downloads

Auswertung ZDH[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]