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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Suche dringend Nachfolger für meine Kfz-Werkstatt.
Bin Mieter in den Werkstatträumen, Werkstattausrüstung ist Eigentum des Mieters.
Auflösung der Werkstatt erfolgt zum 31.05.2022 aus Altersgründen. Ich würde mich über einen Nachfolger freuen, der alles komplett übernimmt.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“129860″ img_size=“medium“][vc_column_text]Ein Arbeitgeber muss Mitarbeitenden, die im Urlaub an Corona erkranken, die Urlaubstage nicht ohne Weiteres nachgewähren. Erforderlich ist auch hier die Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Quarantäneanordnung allein reicht nicht aus, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Urteil vom 13.12.2021 (Az: 2 Sa 488/21).

Wer während seines Urlaubs krank wird, kann diese Urlaubstage in der Regel nachholen. Da der Urlaub der Erholung dienen soll, werden Tage der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Dieses Recht gilt nur bei einer Arbeitsunfähigkeit, die Mitarbeitende in Form eines ärztlichen Attestes nachweisen müssen. Eine behördliche Quarantäneanordnung, die wegen einer Coronainfektion erfolgt, ersetzt kein ärztliches Attest. Das hat das LAG Köln vorliegend klargestellt und das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.07.2021 (Az 2 Ca 504/21) bestätigt.

In dem Fall gewährte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin Urlaub vom 30. November 2020 bis zum 12. Dezember 2020. Dann infizierte sich die Arbeitnehmerin mit dem Coronavirus und musste sich auf behördliche Anordnung hin vom 27. November bis zum 7. Dezember 2020 in Quarantäne begeben. Von ihrem Arbeitgeber verlangte die Mitarbeiterin die Nachgewährung von fünf Urlaubstagen. Dieser weigerte sich, da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Zeitraum nicht vorlag.

Die Klage auf Nachgewährung der fünf Urlaubstage hatte vor dem Arbeitsgericht Bonn keinen Erfolg. Das LAG Köln wies nun auch die Berufung der Arbeitnehmerin gegen das Urteil zurück. Das Gericht entschied, dass die Voraussetzungen von § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) für die Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllt waren. Nach dieser Regelung werden bei einer Erkrankung während des Urlaubs die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitstage auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

In der Begründung führte das Gericht aus, dass die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsunfähigkeit vorliegend nicht durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen habe. Es wies darauf hin, dass eine behördliche Quarantäneanordnung einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleichsteht. Schon das Arbeitsgericht Bonn hatte festgestellt, dass es allein Sache des behandelnden Arztes ist, die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern zu beurteilen.

Nach Auffassung des LAG Köln kommt in Fällen einer behördlichen Quarantäneanordnung wegen einer Covid-19-Infektion während der Urlaubszeit auch eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG nicht infrage. Das Gericht stellte fest, dass dafür sowohl eine planwidrige Regelungslücke fehle, als auch ein mit einer Arbeitsunfähigkeit vergleichbarer Sachverhalt. Denn: Eine Erkrankung – hier die Infektion mit dem Coronavirus – führe nicht zwingend und unmittelbar zu einer Arbeitsunfähigkeit, so die Begründung. Ein symptomloser Virusträger bleibe grundsätzlich arbeitsfähig, wenn es ihm nicht wegen der Quarantäneanordnung verboten wäre zu arbeiten.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat in seinem Urteil die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Urteil LAG Köln[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

Bitte auf Wiedervorlage (WV) Bis 20. April können Handwerksbetriebe aus Ostbrandenburg ihre Bewerbung zum Zukunftspreis Brandenburg einreichen. ??

Es ist wieder soweit. Die Bewerbungsphase für den wichtigsten Wirtschaftspreis des Landes, dem „Zukunftspreis Brandenburg“ 2022, ist angelaufen. Insgesamt 167 Preisträger hat der Wettbewerb bislang hervorgebracht. Sie könnten demnächst dazu gehören. zukunftspreis-brandenburg.de/bewerben IHK Potsdam IHK Cottbus IHK Ostbrandenburg Handwerkskammer Cottbus Handwerkskammer Potsdam Handwerkskammer Frankfurt Oder – Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“129794″ img_size=“large“][vc_column_text]Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg zu den seit heute geltenden Öffnungsschritten und -bedingungen:

„Es ist gut, dass sich auch Brandenburg auf den Weg macht, den Weg in die Normalität zurück zu finden. Die Öffnungsschritte für den Einzelhandel sind daher explizit zu begrüßen. Dennoch bleibt es beim Stückwerk. Unsere brandenburgischen Friseur- und Kosmetikbetriebe blicken mit Verwunderung auf die benachbarten Bundesländer, in denen ihre Berufskolleginnen und Berufskolleginnen wieder mit der „3G-Regel“ arbeiten können. Es ist völlig unverständlich, dass in Brandenburg gerade in diesen Branchen, in denen ohnehin hohe hygienische Standards eingehalten werden, weiterhin zusätzliche Restriktionen bestehen. Ungeimpfte Kunden verstehen gar nicht, dass sie nun wieder einkaufen gehen können, aber nicht vom Friseur bedient werden dürfen. Gerade ältere oder chronisch kranke Menschen, benötigen zur Bewältigung von dringenden körperpflegerischen Grundbedürfnissen Unterstützung. Sie sind nicht in der Lage, das Haareschneiden oder hygienische Fußpflege selbst durchzuführen. Vor dem Hintergrund des in der Regel wesentlich geringeren Infektionsrisikos sowie angesichts deutlich geringerer Krankheitsrisiken der aktuellen Virusvarianten fordern wir daher eine Rückkehr zur 3G-Regel bei Friseur- und Kosmetikleistungen auch in Brandenburg.“

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Alle Pressemitteilungen[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row“ css=“.vc_custom_1615909407398{padding-top: 1em !important;padding-bottom: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;}“][vc_column][vc_column_text]Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.[/vc_column_text][vc_table allow_html=“1″ el_class=“table-links-hwk“]%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2F%20www.hwk-cottbus.de%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-cottbus.de%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp,%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2F%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-ff.de%20%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp,%26nbsp%26nbsp%3Ca%20href%3D%22https%3A%2F%2Fwww.hwk-potsdam.de%2F%22%3E%3Cstrong%3Ewww.hwk-potsdam.de%3C%2Fstrong%3E%3C%2Fa%3E%26nbsp%26nbsp[/vc_table][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Wirtschaftskammern suchen besondere unternehmerische Leistungen

Ab sofort können sich Unternehmen um den „Zukunftspreis Brandenburg“ bewerben. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern des Landes vergeben auch in diesem Jahr die begehrte Auszeichnung. Bis zum 20. April 2022 ist die Anmeldung im Internet unter www.zukunftspreis-brandenburg.de freigeschaltet.[/vc_column_text][vc_single_image image=“129791″ img_size=“large“][vc_column_text]167 Preisträger von A wie Anlagenbauer über D wie Dachblechhandel bis Z wie Zerspanungsspezialisten hat der Wettbewerb bislang hervorgebracht. Er ist der wichtigste Wirtschaftspreis, den die Unternehmen zwischen Oder, Neiße, Spree und Havel bekommen können. Seit 2014 richten die Wirtschaftskammern den Wettbewerb gemeinsam aus.

Der „Zukunftspreis Brandenburg“ würdigt besondere unternehmerische Leistungen. Das können innovative Produkte und Verfahren ebenso sein wie eine überdurchschnittliche Berufsausbildung, eine innovative Unternehmensführung, starkes Wachstum bei Umsatz und/oder Mitarbeiterzahlen oder eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Der Wettbewerb erzielt eine große Reichweite und rückt erfolgreiche regionale Wirtschaftsgeschichten in das Licht der Öffentlichkeit.

Aus dem Kreis der Nominierten werden die Preisträger bei der Auszeichnungsveranstaltung im Holiday Inn Berlin Airport Conference Centre in Schönefeld bekannt gegeben. Sie erhalten neben einem Imagefilm eine mediale Präsenz, eine Stele, eine Urkunde sowie das Recht, mit dem Label Gewinner des „Zukunftspreises Brandenburg“ für sich zu werben.

Hintergrund:

Zu den Unterstützern und Partnern des wichtigsten Wirtschaftspreises in Brandenburg zählen die sechs Wirtschaftskammern – IHKs und HwKs – sowie namhafte Institutionen und Unternehmen wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), die Deutsche Bank, die Bürgschaftsbank Brandenburg, die EWE AG sowie die Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neuruppin. Medienpartner sind die drei brandenburgischen Regionalzeitungen „Märkische Oderzeitung“, „Märkische Allgemeine Zeitung“  und „Lausitzer Rundschau“ sowie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]www.zukunftspreis-brandenburg.de[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Bundesanzeiger vom 28.12.2021 (BAnz AT 28.12.2021 V1) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 15.12.2021 bekannt gemacht worden. Diese Verordnung trat am 01.01.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2023.

Die Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 15.12.2021 regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages vom 16.07.2021 zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.01.2022 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt.
Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 16.07.2021 umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – (RTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

 

Übersicht über den Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk gemäß TV Mindestlohn vom 16.07.2021:

Für ungelernte Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn 1. Ungelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Hierzu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen.

Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) gilt der Mindestlohn 2. Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Arbeitnehmer, die über
a) den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk,
b) einen diesem gleichgestellten staatlich anerkannten inländischen oder ausländischen Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis, der  zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten qualifiziert,
verfügen.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

 

Übersicht der tariflichen Mindestlöhne

Für ungelernte Arbeitnehmer/Mindestlohn 1

Seit    01.01.2022        13,00 €
Ab      01.01.2023        13,30 €

Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)/Mindestlohn 2

Seit     01.01.2022       14,50 €
Ab       01.01.2023       14,80 €[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Welche Maßnahmen sind zur Bewältigung des Klimawandels notwendig und welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich dadurch für das Handwerk? Dieses Thema stand im Zentrum der diesjährigen Sitzung des Zentralen Besprechungskreises Kirche-Handwerk. Der traditionell zum Jahresauftakt stattfindende Austausch von Repräsentanten der Handwerksorganisation und der Kirchen fand diesmal auf Einladung der Handwerkskammer Potsdam in Caputh am Schwielowsee statt.

Experten aus Wissenschaft und Praxis stellten Projekte und Strategien zum Klimawandel und auch zur Bedeutung des Handwerks für den Klimaschutz und ein nachhaltiges Arbeiten und Leben vor. Die unverzichtbare Rolle des Handwerks als Umsetzer einer Nachhaltigkeitswende und zentraler Akteur neuer regionaler Wirtschaftskreisläufe zog sich dabei wie ein roter Faden durch die Veranstaltung. Es wurde deutlich, dass für einen erfolgreichen Transformationsprozess zahlreiche politische wie gesellschaftliche Blockaden zu überwinden sind.[/vc_column_text][vc_single_image image=“129619″ img_size=“large“ onclick=“custom_link“][vc_column_text]V.l.n.r. Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland; Karl-Sebastian Schulte, Vorsitzender des Zentralen Besprechungskreises Kirche-Handwerk und Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks; Josef Holtkotte, katholischer Weihbischof im Erzbistum Paderborn und Robert Wüst, Präsident der Handwerkskammer Potsdam[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]„Das Handwerk steht als Partner bereit bei der Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben. Eine erfolgreiche Klima-, Energie- und Mobilitätswende kann aber nur mit qualifizierten Fachkräften, weniger Bürokratie und schnellerer Planungs- wie Genehmigungspraxis gelingen“, betonte Karl-Sebastian Schulte, Vorsitzender des Besprechungskreises und ZDH-Geschäftsführer. Wichtigste Aufgabe der Politik sei dabei eine konsequente Stärkung der beruflichen Bildung sowie eine mittelstandstaugliche Zuwanderungspolitik. So wirken der ZDH und die Handwerkskammer Potsdam an einem Pilotprojekt zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte aus Bosnien-Herzegowina mit.

Das Engagement der Kirchen für Nachhaltigkeit und für die Bewahrung der Schöpfung hob Josef Holtkotte, neuer Weihbischof im Erzbistum Paderborn und früherer Bundespräses des Kolpingwerks Deutschland, hervor. Er verwies unter anderem auf die Enzyklika „Laudato si‘“, mit der Papst Franziskus die „Sorge um das gemeinsame Haus“ zum Ausdruck gebracht habe. Die katholische Kirche in Deutschland leiste ihren Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung des Lebens und Wirtschaftens, meist begleitet durch eigene Bistumsbeauftragte für Fragen der Ökologie und des Klimaschutzes. Die verschiedenen praktischen Maßnahmen seien im aktuellen Klima- und Umweltschutzbericht der Deutschen Bischofskonferenz zusammengefasst und dokumentiert.

Den Einsatz der evangelischen Kirche für Klimaschutz im kirchlichen Bereich etwa bei Gemeindegebäuden betonte Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Bei ihrer jüngsten Synode habe die EKD beschlossen, bis 2035 klimaneutral zu sein. Eine Roadmap mit verbindlichen Zwischenzielen soll noch dieses Jahr vorgelegt werden. Vor Ort in den Gemeinden sei eine Kooperation mit den entsprechenden Handwerkerinnen und Handwerkern sinnvoll.

Professor Philipp Misselwitz, vormaliger Direktor des Architekturinstituts der Technischen Universität Berlin, präsentierte das in Potsdam ansässige Projekt „Bauhaus der Erde“. Diese Initiative des Klimaforschers Hans-Joachim Schellnhuber will eine neue Vision von klimafreundlichem Bauen entwickeln und fordert eine „Bauwende“ durch organische, recyclingfähige Materialien, um klimaschädliche Emissionen zu verringern.

Strategien für das Handwerk zum Klimawandel skizzierte Professor Manfred Stock vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und der Hochschule Eberswalde. Bei erhöhter Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten und Dienstleistungen könne sich das Handwerk neue Geschäftsfelder als Lösungsanbieter für Resilienz erschließen. Dieses positive Image stärke die Kundenbindung und erleichtere es, neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Jörg Steinbach, der brandenburgische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, berichtete über den Strukturwandel in seinem Bundesland, insbesondere durch den Kohleausstieg in der Lausitz. Erfreulich sei, dass inzwischen 94 % des brandenburgischen Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden könnten.

Quelle: ZDH[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab 01.01.2023 vermieten wir in 17291 Prenzlau Automeile 10 einen Werkstatt- und Lagerkomplex mit einer Fläche von 36 x 14 m und einer Höhe von 4,20 m; wärmegedämmt und beheizbar.
Gebrauchte Maschinen für CNC-Bearbeitung von Plattenwerkstoffen und Schneid- und Kantmaschinen können bei Bedarf käuflich erworben werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Tischlerei im Bereich Fenster- und Türenbau und Massivholzbearbeitung tätig und mit guter technischer Ausstattung aus gesundheitlichen Gründen zu verkaufen. Die Fenster- und Türfertigung ist CAD-gestützt. Die Produktion ist CE + RC zertifiziert. Die Betriebsstätte verfügt über eine Holzspäneheizung und eine zentrale Absauganlage.
Die Werkstatt ist zirka 350 qm groß zzgl. Büro und Sozialräume und befindet sich auf 2 zirka 2.400 qm großen Grundstücken. Die Lagerhalle ist zirka 70 qm groß. Auf einem der Grundstücke befindet sich zudem ein Wohnhaus mit einer Fläche von zirka 220 qm.
Zum Team gehören 1 Tischlermeister, 3 Gesellen sowie 1 Azubi.
Eine umfangreiche Einarbeitung (auch in die CAD-Produktion) wird zugesichert.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]